Der Bankenverband hat heute den Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2016 vorgelegt. Demnach geht die Anzahl der Beschwerden von Kunden über ihre Banken zurück.
Für Streitigkeiten zwischen Kunden und ihren Banken hat der Bundesverband privater Banken 1992 das Ombudsmann-Verfahren eingerichtet. Es ist vom Bundesamt für Justiz nach den neuen gesetzlichen Vorgaben als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt und gilt als Vorreiter für weitere außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Deutschland.
Unabhängige Personen – pensionierte hohe Richterinnen und Richter sowie Ministerialbeamte – helfen Kunden bei Streitigkeiten mit ihrer privaten Bank in einem außergerichtlichen, unbürokratischen Schlichtungsverfahren. Die Bindungswirkung der Schlichtungssprüche der Ombudsleute liegt bei 10.000 Euro. Das heißt, die Banken sind verpflichtet, die Entscheidungen bis zu dieser Höhe auch umzusetzen.
Dieses Ombudsmann-Verfahren ist für Kunden der teilnehmenden Banken nicht nur kostenlos, sondern auch ohne Risiko. Sind die Kunden mit den Entscheidungen der Ombudsleute nicht einverstanden, steht ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten weiterhin offen. Hat die Beschwerde jedoch Erfolg, kommen die Kunden meist schnell und einfach zu ihrem Recht.
Im folgenden Video wird das Prinzip kurz vorgestellt:
https://www.youtube.com/watch?v=9bDoCK3drok
Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2016
Heute wurde nun der Bericht über die Tätigkeiten des vergangenen Jahres vorgelegt. Demnach gingen 2016 in der Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken insgesamt 5.582 Schlichtungsanträge ein und damit 17 Prozent weniger als im Vorjahr. In den Vorjahren hat es nach zwei BGH-Urteilen zur Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten einen außerordentlichen Beschwerdeberg gegeben. Dieser sei jetzt aber abgearbeitet.
Rückläufige Beschwerden vor allem im Wertpapiergeschäft
Besonders stark sind 2016 die Meinungsverschiedenheiten zwischen privaten Banken und Kunden im Wertpapiergeschäft gesunken. Nur 20 Prozent aller Beschwerden betrafen dieses Segment – dies sind gut 60 Prozent weniger als im Vorjahr. Die meisten Beschwerden gab es dagegen wie in den Vorjahren im Kreditgeschäft. Überwiegend ging es dabei um die Frage korrekter Widerrufsbelehrungen bei Immobilienfinanzierungen. Auf den Zahlungsverkehr entfielen rund 20 Prozent der Beschwerdeeingänge, die sich vor allem um die Kontoführung drehten.