Die Digitalisierung bestehender und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle ist eine der zentralen Herausforderungen für die Finanzbranche. Die aktuelle Gesetzgebung beeinflusst die Entwicklungsmöglichkeiten der Branche über viele Jahre hinweg.
Auswirkungen der Digitalisierung
Die Digitalisierung hat enorme Auswirkung auf die Geschäftsmodelle der Kreditinstitute. So ist heute ein Besuch der Bankfiliale für den Kunden nicht mehr notwendig, um mit seiner Bank in Kontakt zu treten und Geschäfte zu tätigen. Dass die Kunden diese neuen Möglichkeiten annehmen, zeigen Daten einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bankenverbandes. Während vor 20 Jahren noch nicht einmal jeder zehnte Befragte angab, Online-Banking zu nutzen, war es zu Beginn dieses Jahres bereits fast jeder zweite. Dabei zeigt sich auch, dass die Nutzung der digitalen Zugangsmöglichkeiten nicht nur ein Thema der jüngeren Generationen ist. So nutzt auch fast jeder Zweite der befragten 50- bis 59-Jährigen den Bankzugang über das Internet. An diesem Trend richten die Banken ihre Geschäftsmodelle aus und erweitern das Angebot an mobil nutzbaren Services stetig. Die kundengetriebene Digitalisierung des Bankgeschäftes macht diese Branche natürlich auch für junge Start-ups interessant. Dabei versuchen Sie gar nicht die gesamte traditionelle Wertschöpfungskette zu besetzen, sondern suchen sich ganz gezielt bestimmte Teile dieser Kette heraus und optimieren diese vollends.
Regulierung im Sinne des Verbrauchers fortentwickeln
Die bestehende Regulierung spiegelt diese „neue“ Welt natürlich noch nicht wieder. So war zum Beispiel vor wenigen Jahren nicht daran zu denken, dass Kunden ihre Bankgeschäfte einfach über ihr mobiles Telefon abwickeln können. Das Erfordernis der „Schriftform“ wirkt hier klar als Digitalisierungsbremse. In vielen Fällen ist die Politik also gefordert, den gesetzlichen Rahmen an die neue Umgebung anzupassen.
Umgang mit persönlichen Daten
Digitalisierung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Frage, welche Daten von wem wie genutzt werden dürfen. Hier entsteht ein Spannungsfeld zwischen der Nutzung und Weiterverwertung der Daten im Sinne und mit Einwilligung des Verbrauchers und der unbefugten Bedienung. Dies ist zum Beispiel der Fall beim sogenannten Screen Scraping. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit von Drittdiensten, durch die Zurverfügungstellung von Pin und Tan seitens des Kunden zur Ausübung einer sofortigen garantierten Überweisung, einen vollständigen Einblick in alle im Online-Banking verfügbaren Daten zu erhalten.
Position des Bankenverbandes
Regulierung muss Innovationen ermöglichen und darf sie nicht behindern – auch im Bankensektor. Kunden verlangen heute nach digitalen Lösungen bzw. Angeboten und dies medienbruchfrei, was bedeutet, dass das gesamte Geschäft inklusive des Abschlusses digital erfolgen kann. Allerdings darf die Hoheit des Verbrauchers über die eigenen Daten nicht auf dem Altar der Digitalisierung geopfert werden. In Europa steht hierzu aktuell eine wichtige Entscheidung in Bezug auf das Screen Scraping im Rahmen der sogenannten PSD2 an.