Aufsichtsbehörden verfolgen einen risikoorientierten Ansatz. Einflüsse und Wechselwirkungen aus der „ökologischen“ Nachhaltigkeit, der digitalen Transformation und der Finanzkriminalität weiten den zukünftigen Aufsichtsfokus.
In einer Wirtschaftsordnung, die auf den Prinzipien der freien Marktwirtschaft beruht, sind einzig die Geschäftsleiter für die Unternehmenspolitik verantwortlich. Für die Gründung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten sowie das Betreiben der damit verbundenen Dienstleistungen gibt der Gesetzgeber Regeln vor. Diese Anforderungen beugen Fehlentwicklungen vor, die zu einer Störung der Funktionsfähigkeit des Finanzsystems führen können. Die Bank- und Finanzaufsicht in Deutschland folgt dabei einem risikoorientierten Ansatz, so dass die Intensivität der Beaufsichtigung von der Art und Umfang der Geschäfte sowie den damit eingegangenen Risiken abhängt. Die verpflichteten Institute müssen sowohl qualitative als auch quantitative Vorgaben erfüllen. Möglichen Missständen begegnet die Aufsichtsbehörde mit umfangreichen Befugnissen.
Risiken für die „ökonomische Nachhaltigkeit“ bilden weiterhin Schwerpunkt
Der aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) zielt dabei primär auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragsentwicklung des beaufsichtigten Unternehmens ab. Die zuständigen Aufsichtsbehörden nehmen dabei eine Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, der internen Unternehmensführung (Governance) samt Risikomanagement, der Kapitaladäquanz sowie der ausreichenden Liquiditätsausstattung vor. Sowohl das Personal der Aufsichtsbehörden als auch die ihnen zur Verfügung stehenden Aufsichtsinstrumente sind darauf ausgerichtet, die aktuelle und zukünftige „ökonomische Nachhaltigkeit“ der Bank oder des Finanzdienstleisters analysieren und bewerten zu können. Zentrales Element der Bewertung ist hierbei auch die Erfüllung verschiedener aufsichtlicher Anforderungen zum Umgang mit Risiken.
Diese werden voraussichtlich zum 1.1.2025 eine Weiterentwicklung erfahren, indem die Finalisierung des Baseler Rahmenwerks aus dem Dezember 2017 mittels CRR III / CRD VI im europäischen Rechtsrahmen etabliert wird. Folglich prägen Veränderungen an den (Standard-)Ansätzen zur Risikomessung sowie die Einführung eines verbindlichen „Output“-Floors die zukünftige Tätigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörden.
„Ökologische“ Nachhaltigkeit, digitale Transformation und Finanzkriminalität weiten Aufsichtsfokus
Die Erfüllung der risikoorientierten Aufsichtsfunktion geht zukünftig aber auch mit begleitenden Sachverhalten einher, die über die traditionellen Risiken für die „ökonomische Nachhaltigkeit“ hinausgehen bzw. diese signifikant beeinflussen. Dies umfasst insbesondere die Bewertung von Risiken, die sich in Zusammenhang mit dem Megatrend „ökologische Nachhaltigkeit“ ergeben. Beispielsweise wirken sich physische und transitorische Klimarisiken über zahlreiche Kanäle auf die finanziellen Risiken am Finanzmarkt aus. Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses haben Aufsichtsbehörden diese Wechselwirkungen zu berücksichtigen, was gleichwohl ein vertieftes Verständnis der Aufseher sowie geeignete Aufsichtsinstrumente erfordert. Analoge Überlegungen gelten auch für innovative „grüne“ Finanzprodukte, deren spezifische Risikocharakteristika das Gesamtrisikoprofil eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleisters merklich verändern können.
Ein im Vergleich nicht weniger bedeutsamer Megatrend stellt die „digitale Transformation“ für Unternehmen am Finanzmarkt dar. Auch hier sind die Auswirkungen auf die etablierten Risikoarten in Banken vielfältig. Neue Akteure wie BigTech und FinTech Unternehmen bieten oftmals Teile der bankwirtschaftlichen Wertschöpfungskette schneller, kostengünstiger und für die Kunden komfortabler an. Sowohl die Kooperation mit den neuen Anbietern in Form von Auslagerungen als auch der direkte Wettbewerb um Kunden verändert die Risikostruktur der Bank oder des Finanzdienstleisters. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Einsatz der Distributed-Ledger-Technologie sowie der Blockchain-Technologie zahlreiche Finanzinnovation wie Kryptowerte auf Basis von Coins oder Token. Die von der Aufsichtsbehörde überwachten Banken und Finanzdienstleister können hierbei als Händler bzw. Investor auftreten, so dass auch diese mit den Tätigkeiten einhergehenden (neuartigen) Verlustrisiken von den Aufsehern fundiert zu bewerten sind. Auch die zunehmende Digitalisierung der etablierten Geschäftsmodelle von Instituten steigert die Bedeutung der IKT-Risiken als Teil der aufsichtlichen Bewertung von operationellen Risiken weiter.
Die öffentliche Wahrnehmung von Finanzkriminalität hat in jüngster Vergangenheit in Folge unterschiedlicher Missstände stark zugenommen. Umfangreiche politische Initiativen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung führen ebenso wie die juristische Aufarbeitung von Dividendenstripping (Cum-Ex-Steuerskandal) dazu, dass sich die verpflichteten Kreditinstitute und Finanzdienstleister stärker der Prävention von Finanzkriminalität widmen müssen. Als Konsequenz aus dem risikoorientierten Ansatz der Aufsichtsbehörden ergibt sich daher die Notwendigkeit, dass Aufseher hierzu sowohl ihre forensischen Fähigkeiten als auch die dafür genutzten Instrumente weiterentwickeln werden.
Mögliche Konsequenzen für die Aufsichtsfunktion
Trotz der bereits kürzlich veranlassten Reform der Aufsichtsfunktion wird auch zukünftig eine zentrale Herausforderung bestehen bleiben: ein begrenztes Kontingent von Aufsichtsressourcen bei gleichzeitiger Ausweitung des Aufsichtsfokus. Ein möglicher Lösungsansatz stellt die Trennung zwischen Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsfindung dar. Während die Vorbereitung der initialen Analyse möglichst umfassend, automatisiert und damit schnell erfolgen sollte, könnte die schlussendliche Bewertung und Ableitung von Entscheidungen unter Einbindung eines interdisziplinären Expertenteams von Aufsehern erfolgen.
Der Einsatz digitaler Werkzeuge, Ansätzen der künstlichen Intelligenz sowie statistischer Methoden aus dem Bereich der Datenanalyse stellen dabei zentrale Erfolgsfaktoren dar. Zur Vermeidung systemischer Verzerrungen in den automatisierten Datenanalysen muss regelmäßig eine Validierung der Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit durch den menschlichen Intellekt der Aufseher erfolgen. Nur eine weiterhin auf risikoorientierte Aufsichtsfunktion kann deshalb jegliche Innovation aus einem freien Finanz- und Kapitalmarkt zeitnah überwachen und bewerten.
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