Eine Studie zeigt: Viele Banken in Europa haben bereits Fortschritte bei der von der Aufsicht geforderten Offenlegung ihrer ESG-Risiken erzielt. Dennoch besteht erheblicher Raum für Verbesserungen.
Die European Banking Authority (EBA) hat zu Beginn des Jahres 2022 technische Durchführungsstandards (ITS) gemäß Artikel 449a der Capital Requirements Regulation (CRR) vorgelegt. Diese betreffen die Offenlegung von ESG-Risiken durch Kreditinstitute. Die Zielsetzung besteht darin, die Qualität und Vergleichbarkeit der Offenlegungsberichte von Kreditinstituten in Europa zu verbessern.
Die eingeführten Standards sollen sicherstellen, dass die Finanzbranche einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet und die Umsetzung des EU Green Deal als Maßnahmenpaket für ein klimaneutrales Europa bis 2050 erfolgreich vorangetrieben wird.
Die Offenlegungspflichten werden in den kommenden Jahren schrittweise um neue ESG-Kriterien und Vorgaben erweitert. Kreditinstitute sollten sich daher jetzt bereits auf die erhöhten Anforderungen einstellen, um diese akkurat und fristgerecht erfüllen zu können.
Beitrag zur Umsetzung des Green Deal
Eine transparente und detaillierte Offenlegung von ESG-Risiken soll es Finanzmarktteilnehmern ermöglichen, die Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der Branche besser zu bewerten und die Strategien der Institute im Bereich nachhaltiger Finanzen einzuordnen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die europäischen Finanzinstitute einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des EU Green Deal als Maßnahmenpaket für ein klimaneutrales Europa bis 2050 leisten.
In einer Studie hat die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC untersucht, wie Kreditinstitute in Europa die EBA-Standards zum ersten Mal in den Offenlegungsberichten umgesetzt haben. Analysiert wurden 25 führende europäische Kreditinstituten, darunter 14 in Deutschland. Im Fokus standen die Anforderungen des Artikels 449a CRR (Capital Requirements Regulation) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2022/2453 und ihren Richtlinien zur Offenlegung von ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) in Säule III.
Nachhaltigkeitsberichte noch unzureichend
Den Ergebnissen zufolge zeigen 96 Prozent der analysierten Offenlegungsberichte gemäß Säule III detaillierte qualitative Informationen zu Umweltrisiken in Bezug auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die Governance und das Risikomanagement. Hingegen werden Risiken im sozialen Bereich und Governance nur unzureichend berücksichtigt, wobei letztere teilweise nur in wenigen Sätzen abgehandelt werden.
Des Weiteren zeigen einige Berichte insbesondere bei der quantitativen, aber auch bei der qualitativen Offenlegung Formatfehler oder weisen Unvollständigkeiten auf, wodurch die Vergleichbarkeit der Informationen eingeschränkt ist. Unterschiedliche Berechnungsmethoden und das Fehlen automatisierter Validierungen der Daten können gelegentlich zu inkonsistenten Zahlen führen.
Umstrittene Methodik für Energieausweise
Energieausweise (EPC-Label) werden vermehrt als Entscheidungskriterium für die Vergabe von immobilienbesicherten Krediten genutzt. Die Studie zeigt jedoch, dass zahlreiche Häuser Schwierigkeiten bei der Beschaffung, Schätzung oder Meldung der Energieausweise haben.
Acht von 25 Instituten verwenden den PCAF-Ansatz (Partnership for Carbon Accounting Financials) zur Schätzung von EPC-Daten. Die Anwendbarkeit dieser Methode ist jedoch umstritten, da sie eigentlich für die Berechnung von CO2-Emissionen von Gebäuden konzipiert ist und nicht für die Ermittlung von EPC-Labels geeignet sein könnte.
Laut Analyse verzichten zudem 14 Institute in ihren Berichten auf eine geografische Aufschlüsselung ihrer physischen Risiken im Bankbuch. Lediglich 7 Institute nehmen eine differenziertere regionale Darstellung der physischen Risiken vor. Fehlende geografische Verteilungen und Länderzuordnungen der Risikopositionen können erhebliche Unterschiede in den Angaben zu physischen Risiken verursachen. Dies erschwert eine präzise Bewertung der Risiken.
Die Studie „Zwischen Transparenz und Nachhaltigkeit“ können Sie hier direkt herunterladen.
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