Wer auf die Überholspur wechseln will, sollte mit einem kurzen Blick zurück das Umfeld besser einschätzen. Dieser Schulterblick gilt auch für den Zahlungsverkehr: Hier schickt sich nämlich das Thema Instant Payments an, das Feld der „Bestandsfahrer“ aufzumischen.
SEPA Instant Payments (IP) sind Zahlungen, die in Echtzeit initiiert und abgewickelt werden. Dabei vergehen von der Freigabe eines Überweisungsauftrags bis zum Abschluss des Geldtransfers maximal zehn Sekunden. Für den Zahlungsempfänger bedeutet dies maximale Sicherheit, da der Geldeingang unmittelbar abgeschlossen ist. Anders als bei anderen Verfahren (z. B. Lastschrift) entfallen langfristige Rückrufrechte, die teils über viele Monate ein Restrisiko des Zahlungsausfalls bergen.
Für den Kunden haben Instant Payments den Vorteil, dass der Zahlungsnachweis durch die sofortige Ausführung direkt für den Händler zugänglich ist und einem unmittelbaren Warenversand nichts im Wege steht. Zudem ist die Ausführung direkt im Onlinebanking ersichtlich.
Die Idee ist keineswegs neu. Seit 2017 sind Instant Payments im europäischen SEPA-Raum verfügbar und viele Institute haben diese bereits eingeführt. Einen echten Durchbruch auf dem deutschen Massenmarkt gab es bislang jedoch nicht. Endkunden stellt sich häufig die Frage, was Instant Payments denn wirklich anders machen als die übrigen zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel. Hinzu kommt, dass die online etablierte Sofortüberweisung zum Verwechseln ähnlich scheint und häufig synonym verwendet wird – auch wenn sie heute unter anderem Namen am Markt vorzufinden ist.
Zeit für den U-Turn
In der Kundenwahrnehmung hat es somit schon immer Instant Payments gegeben. Auch die Vorzüge waren dabei die gleichen: Die Ausführung einer Überweisung wurde dem Handel direkt bestätigt, das Zahlungsausfallsrisiko blieb gering. Der Kunde wiederum konnte auf einen schnellen Versand zählen.
Größter Gegner der Sofortüberweisung waren lange Zeit die Banken selbst, die sich aktiv gegen die Nutzung dieser Lösung aufstellten. Dass nun von den Banken ein Zahlmittel angeboten wird, das nicht nur sofort, sondern instant ist, wirkt für manchen Konsumenten wie eine 180-Grad-Drehung und ist angesichts der Namensverwirrungen zumindest erklärungsbedürftig.
Wechsel auf die Überholspur: Verpflichtung für Instant Payments
Viele Institute haben Instant Payments eher zögerlich platziert. Einerseits versuchte man mit hohen Transaktionsgebühren, die Investition in die neue Infrastruktur zu amortisieren. Andererseits verzichteten Institute teils ganz auf die Umsetzung von Instant Payments beziehungsweise haben nur den Empfang von Echtzeitzahlungen realisiert.
EU und Europäische Zentralbank versprechen sich von Instant Payments, wie auch schon von SEPA allgemein, eine Stärkung des Europäischen (Payment-)Binnenmarkts – und mit einem europäischen Payment Scheme ein Gegengewicht zu den großen, in der Regel US-amerikanischen Playern.
Mit der von der EU-Kommission angekündigten Instant-Payment-Verordnung wird jedes Institut im SEPA-Raum zur Annahme und aktiven Ausführung von Instant Payments verpflichtet – für den Verbraucher kostenneutral zur konventionellen Überweisung. Auch wenn letzte Details noch in Verhandlungen sind, ist mit einem durchaus ambitionierten Umsetzungszeitraum zu rechnen. Sowohl Kostenstruktur als auch fehlende Marktabdeckung würden somit als Einstiegshürden beseitigt.
Allerdings: Der Wettbewerb auf dem Payment-Markt ist dicht. Neben der klassischen Überweisung konkurriert man mit etablierten Payment-Methoden wie Paypal und Kreditkarten. Wie stehen da die Chancen, wenn man in einen scheinbar gesättigten Markt einsteigt?
Nur gemeinsam ans Ziel: Banken und Handel als Partner
Auf Handelsseite hat man indes eigene Beweggründe, die Marktmacht der großen Payment Schemes zu hinterfragen. Die hohe Kundenbeliebtheit macht es nahezu unmöglich, auf sie zu verzichten. Diese lassen sich ihre Dienste mit höheren Transaktionskosten als bei anderen Zahlmedien vergüten. Eine Lösung mit gleichwertigem Kundennutzen zu günstigeren Konditionen wird daher dringend gesucht.
Bereits 2018 gab es eine Handelsinitiative, die Instant Payments im stationären Einzelhandel als alternatives Zahlmedium einführen wollte. Mit HIPPoS, dem händlerbasierten Instant Payment am Point of Sale, scheiterte man in erster Linie an einem uneinheitlichen Netz aus Akzeptanzstellen für Instant Payments und einer für den Endkunden unattraktiven Gebührenstruktur bei der Ausführung. Schon damals zeigte sich aber: Der notwendige Innovations- und Investitionswille, um Instant Payment massentauglich zu machen, ist vorhanden.
Die Ausgangslage ändert sich nun durch die IP-Verpflichtung. Jetzt gilt es vielmehr einen geeigneten User-freundlichen Prozess zu finden, mit dem Instant Payments in bestehende Customer Journeys integriert werden können. Gemeinsame Interessen zwischen Banken und Handel bezüglich Instant Payments wären somit gegeben. Was bislang fehlt, ist ein Weg, die PS auf die Straße zu bringen.
Request to Pay – Tuning für Instant Payments?
Den Einkauf abschließen, Vorkasse als Option wählen, ins Onlinebanking einloggen und instant bezahlen – so liest sich eine User-Führung, die nur wenig Freude bereitet. Sollen Instant Payments ihren ganzen Nutzen entfalten, braucht es eine smarte und einfache Integration in den Check-out-Prozess. Request-to-Pay (R2P) könnte hier in naher Zukunft einspringen und die Lücke zwischen Shop und Zahlungsabwicklung schließen. Vom European Payments Council EPC herausgegeben und mittlerweile in Version 3.1 verfügbar, werden Zahlungsaufforderungen an das Onlinebanking der Hausbank weitegeleitet, die Zahlungsinformationen vorausgefällt und das Instant Payments nach Freigabe ausgeführt, inklusive Erfolgsmeldung und ohne einen visuellen Prozessbruch.
Es gibt viele weitere funktionale Features, die auf dem Basis-Use-Case aufbauen. Die Möglichkeiten der Pionierarbeit in diesem Gebiet scheinen groß. Spätestens mit Inkrafttreten der Instant Payments-Verordnung wird auch R2P mehr in den Fokus rücken. Das Payment von morgen wird schneller, effizienter und noch digitaler. Es bleibt spannend, wann erste Resultate zu sehen sind.
Der Beitrag ist Teil des Jahrbuchs 2023/24 des Vereins Finanzplatz Hamburg e.V.. Das Jahrbuch können Sie hier direkt herunterladen.