Asset to Token abseits der Finanzregulierung

Grundlegende rechtliche Gedanken

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Die rechtliche Diskussion um Asset Tokens wird meist von aufsichtsrechtlichen Themen beherrscht. Es lohnt sich jedoch, einen Blick auf grundlegende rechtliche Fragen abseits der Finanzregulierung zu werfen.

Asset Tokens und NFTs liegen im Trend

Asset Tokens und NFTs liegen im Trend.

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Spätestens seit dem Hype rund um NFTs ist das Thema Tokenisierung von verschiedensten Assets (sei es Kunst, Musik, haptische Gegenstände oder aber Real Estate) in aller Munde. Oftmals wird die Tokenisierung aus rechtlicher Sicht jedoch als eine (rein) finanzregulatorische Fragestellung betrachtet.

Dies ist in der Regel jedoch zu eng gedacht. Insofern ist zu beachten, dass derartige Token oftmals nicht lediglich den bloßen Wert eines Assets verkörpern sollen, sondern vielmehr auch einen Utility-Aspekt haben, so beispielsweise etwa die Einräumung eines Nutzungsrechts oder die Möglichkeit das Eigentum an (haptischen) Assets über den Token (als Vehikel) zu übertragen. Blockchain- bzw. Tokenisierungs-Lösungen sollen daher in aller Regel rechtliche Wirkung für deren User entfalten, etwa die Übertragung von Eigentum von A zu B.

All diese gewünschten Rechtsfolgen (sowie ungewünschten weiteren rechtlichen Implikationen) sind bei der Konzeptionierung von Tokens zu beachten, damit eine Blockchain- bzw. Tokenisierungs-Lösung auch diese avisierten Ergebnisse herbeiführt.

Hierzu ein paar grundlegende Gedanken:

Was ist das Asset?

Bevor man sich darüber Gedanken macht, wie man das Asset in einen Token bekommt, muss zuvörderst geklärt werden, was das Asset überhaupt ist.

Die Frage wirkt zunächst banal. Allerdings sind die Identifizierung, Bestimmung und Formulierung dessen, was das Asset eigentlich ist bzw. sein soll, nicht immer offensichtlich aber jedoch für die weitere rechtliche Umsetzung elementar.

Insofern sollte man den Terminus Asset im Zusammenhang mit Blockchain-Lösungen nicht auf den bloßen wirtschaftlichen Wert bzw. das zu tokenisierende physische Objekt limitieren. Zielführend ist vielmehr, jegliche Faktoren, Informationen, Attribute sowie auch mögliche Rechtsfolgen, die dafür erforderlich sind, dass die mit der jeweiligen Blockchain-Lösung beabsichtigte Rechtsfolge auch eintritt, als Teil des Assets zu verstehen und entsprechend in den Token oder jedenfalls in den zugrunde liegenden Transaktionsprozess einzubinden.

Um welche zusätzlichen Attribute es sich dabei handelt, ist maßgeblich von der jeweiligen Blockchain-Lösung abhängig.

Am Beispiel des Trackings von bestimmten Gegenständen bzw. Anmeldung von Gegenständen bei einer (öffentlichen) Stelle (etwa in einer Supply Chain) sollte das Asset etwa jegliche Informationen (in der jeweils geforderten Form) umfassen, die erforderlich sind, um den jeweils avisierten Prozess durchzuführen, mithin dass die jeweils angebundene Stelle jegliche Informationen zur Verfügung stehen, um den Gegenstand entsprechend zu identifizieren, etwaige vorgesehene Prüfungen zu erfüllen usw.

Wie bekomme ich das Asset in den Token?

Wenn das Asset identifiziert ist, ist zu prüfen, wie es so tokenisiert werden kann, dass die gewünschten Rechtsfolgen auch eintreten, sobald eine Transkation über die jeweilige Blockchain-Lösung ausgeführt wird. Auch diese hängt maßgeblich vom jeweiligen Use-Case ab.

Am Beispiel eines tokenisierten Gegenstands, bei dem das Eigentum an dem Gegenstand automatisch durch Übertragung des Tokens übergehen soll, umfasst das etwa nicht alleinig den Gegenstand, sondern auch:

  • Jegliche Informationen, die erforderlich sind, um den Gegenstand aus vertragsrechtlicher Hinsicht hinreichend zu bestimmen (etwa durch Seriennummern, RFID-Tags usw.);
  • Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, so dass den Teilnehmer an einer Transaktion bewusst ist, dass sie durch Übertragung des Tokens ebenfalls das Eigentum an dem jeweiligen Gegenstand übertragen;
  • Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, so dass das Eigentum (gemäß dem jeweils geltenden Sachenrecht) auch wirksam auf den Käufer übergeht;
  • Schaffung einer (soweit möglich) untrennbaren Verbindung zwischen Token und dem zugrunde liegenden Gegenstand, so dass der Gegenstand nicht außerhalb der Blockchain-Lösung wirksam veräußert und der Token somit quasi entleert werden kann;
  • […].

Welche rechtlichen Implikationen und Risiken sind mit dem Asset verbunden?

Eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage, was das Asset eigentlich ist, sowie dessen rechtlicher Umsetzbarkeit fördert in der Regel auch die jeweils (weiteren) zu beachtenden rechtlichen Implikationen sowie inhärenten Risiken, die mit der Tokenisierung des jeweiligen Assets verbunden sind zu Tageslicht:

Rechtliche Risiken bei Asset Tokens im Überblick

Rechtliche Risiken bei Asset Tokens im Überblick.

Was ist das eigentliche Business Ziel meines Tokens?

Sofern die mit der Tokenisierung verbundenen rechtlichen Implikationen bzw. Risiken ermittelt worden sind, können sich durchaus Wechselwirkungen mit dem (ursprünglich) avisierten Geschäftsmodell ergeben. So kann die sich ergebende Vorteil/Risiko-Relation durchaus dazu führen, dass gewisse Business-Entscheidungen zu überdenken sein können.

In diesem Zusammenhang ist stets zu überlegen, welches (ultimative) Business-Ziel mit einem Token verfolgt wird. Soll möglichst viel Umsatz mit dem Erstverkauf erzielt werden oder dient der Token eher Marketing-Zwecken? Soll der Token (lediglich) als Vehikel für die Umsetzung eines Geschäftsprozesses dienen?

Dies ist etwa im Zusammenhang mit IP repräsentierten NFTs besonders plastisch darstellbar: So führt etwa eine (kaufvertragsähnliche) Erstveräußerung eines NFTs gegen die Zahlung eines entsprechend hoch bemessenen Einmalentgelts in aller Regel dazu, dass die im NFT repräsentierte IP zeitlich unbegrenzt eingeräumt werden muss und nur unter sehr beschränkten Bedingungen wieder entzogen werden kann. Sofern der jeweilige Rechteinhaber daher ein stärkeres Interesse an der Kontrolle seiner IP hat, kann es sich etwa anbieten, die NFTs umsonst (oder im Rahmen eines hybriden Geschäftsmodells) zu emittieren, um unter Umständen eine solche, zeitliche unbegrenzte Rechtseinräumung zu verhindern.

Über den Autor

Dr. Tobias Rothkegel

Dr. Tobias Rothkegel ist Rechtsanwalt und Senior Associate im Hamburger Büro der internationalen Rechtsberatungspraxis Osborne Clarke. Er berät internationale Konzerne aber auch Start-Ups zu sämtlichen Fragen der Datennutzung und des Datenschutzes sowie im Rahmen von technologiezentrierten und datengetriebenen Geschäftsmodellen. Er ist zudem Leiter der deutschlandweiten Blockchain-Arbeitsgruppe bei Osborne Clarke.

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