Champagne Problems?

Chancen und Herausforderungen für die Auslandbanken im Jahr 2022

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Gemessen an den Ereignissen und Katastrophen des Jahres 2021 wirken die vielfältigen Herausforderungen der Bankenbranche eher wie „champagne problems“. Doch auch diese müssen in 2022 und darüber hinaus bewältigt werden. Das gilt auch für die Auslandsbanken in Deutschland.

Ausblick Auslandbanken im Jahr 2022

Auslandbanken im Jahr 2022.

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Das Jahr 2021 hat mit der weltweiten Corona-Pandemie, Flutkatastrophen, Verwüstungen durch Wirbelstürme und andere Naturkatastrophen, Hungersnöten, Kriegen, Flucht, Vertreibungen und vielen anderen Katastrophen Leid, Elend und Unsicherheit gebracht. Existenzen wurden schwer geschädigt, Volkswirtschaften an den Rand des Funktionierens gebracht und ihre Bevölkerungen in Armut gestürzt.  Gegenüber diesen Katastrophen sehen viele der Probleme und Herausforderungen, denen wir uns als Bankenbranche in Deutschland und der EU in 2021 gegenübersahen und die wir auch in 2022 und darüber hinaus erst noch meistern müssen, zunächst wie „champagne problems“ aus. Nichtsdestotrotz „they also need to be dealt with“. Viele davon sind leider nicht trivial zu lösen und einige haben das Potential, sehr langfristige und mächtige Wirkungen zu haben, sodass es jetzt auf die richtigen Weichenstellungen ankommt.

Natürlich hat das Jahr 2021 trotz seiner Herausforderungen positive Seiten gehabt – auch für viele in Deutschland tätige internationale Banken. Die Geschäfte mit Wertpapieren liefen sehr gut und auch für das Investment Banking war 2021 ein sehr gutes Jahr. Der „footprint“ der Auslandsbanken in Deutschland hat sich –  nicht nur, aber auch als Folge des Brexit – erheblich vergrößert. Aber der Reihe nach:

Brexit Phase 2

Die in Folge des Brexits nach Deutschland migrierten oder stark gewachsenen Banken sind zunächst eine Erfolgsgeschichte für den deutschen Finanzplatz, insbesondere für den Standort Frankfurt am Main. Schon in 2020 zeichnete sich ja ab, dass die großen internationalen Adressen es schaffen würden, rechtzeitig zum Ende der Übergangsphase ihre neuen Einheiten, die oft als kontinentaleuropäischer „hub“ aufgesetzt sind, einzurichten und in enormem Ausmaß Geschäft aus London in die neuen Einheiten zu transferieren (derzeit schon über € 750 Mrd. und weitere  € 250 Mrd. werden noch erwartet ). Über 50 Erlaubnisse wurden neu erteilt, unterstützt durch die intensive Begleitung seitens der Aufsichtsbehörden EZB, Bundesbank und BaFin bei der Prüfung der Geschäftsmodelle, der organisatorischen set ups und der Personalausstattung. Mit dem Aufbau von ca. 3000 neuen Stellen durch internationale Banken hat der Standort weiter an Internationalität gewonnen und es wird damit gerechnet, dass in den kommenden Jahren weitere 2500 Stellen aufgebaut werden. Mit Abschluss dieser Phase 1 des Brexits gehören die Töchter einiger internationalen Banken gemessen an ihren Bilanzsummen bereits zu den Top 10 der Banken in Deutschland.

In 2021 hat aber die Brexit Phase 2 begonnen, von der abhängt, ob die neuen Einheiten auch langfristig profitabel sind und ihre ambitionierten Geschäftspläne hier umsetzen können. Dazu müssen sie aus Deutschland heraus weiteres europäisches Geschäft generieren. Dies ist nicht trivial, schon weil derzeit viele offene Stellen nicht mit Personen mit den richtigen Qualifikationen besetzt werden können. Konkurrierende Standorte wie z.B. Paris und Amsterdam bieten größere talent pools, besondere im Bereich Sales und Trading, wo die eigentliche Musik spielt. Zudem mussten europäische Banken ihre Handelsaktivitäten auf Druck der Europäischen Zentralbank von London auf den europäischen Kontinent verlagern, so dass auch London über die kommenden Jahre wohl ein konkurrierender Standort im „fight for talent“ bleiben wird. Zudem sehen wir weiterhin, dass sowohl Deutschland als auch andere EU-Mitgliedstaaten an nationalen Sonderlocken bei der Umsetzung von EU-Recht festhalten, die es Banken schwer machen, ihr Geschäft europäisch zu skalieren.

Der Finanzplatz London darf auch  langfristig auf keinen Fall abgeschrieben werden, selbst wenn manchmal der Eindruck erweckt wird, dass London, das insgesamt wohl nur ca. 10-15 Prozent seines Marktes verloren hat, auf dem Abstellgleis stünde. London ist und wird auf absehbare Zeit der größte Finanzplatz in Europa bleiben und die Geschwindigkeit, mit der die britische Regierung derzeit –befreit von der EU-Rechtsetzung – Maßnahmen zur Stärkung des eigenen Finanzplatzes und zur Fokussierung auf internationales Geschäft angeht, ist beeindruckend. Die Digitalisierung steht dabei ebenso auf der Agenda wie das Mega-Thema Sustainability. London zieht in diesen Bereichen immer noch mehr internationale Talente an und bringt mehr „Techs“ hervor als alle EU-Länder zusammen.

Digitalisierung und FinTechs

FinTechs zeigen den etablierten Spielern derzeit, dass mit Fokussierung auf ein schmales Geschäftsfeld, unterstützt mit neuen Systemen und ohne IT-Altlasten sowie mit einem frischem Marketing ein schönes Stück vom Kuchen erobert werden kann. In den vergangenen Jahren lag der Fokus eher auf dem Retail-Geschäft, nunmehr erobern die neuen Wettbewerber zunehmend auch Segmente des Corporate-Geschäfts. Für die Branche ist dies ein Weckruf, insbesondere wenn die Zukunftsaussichten der Newcomer durch sportliche Bewertungen im „Ein-/Mehrhörnerbereich“ sehr hoch gehandelt werden und damit Geld für weitere Expansion injiziert wird.

Wir haben bereits in 2021 gesehen, dass die Reaktion der großen „Tanker“ nicht auf sich warten lässt. Die „etablierten“ Banken, Wertpapierinstitute, Asset Manager und Finanzdienstleister arbeiten mit Hochdruck und enormen Budgets an ihren digitalen Angeboten. Mit ihrer bereits vorhandenen Marktmacht können Sie auch Terrain zurückerobern. Für internationale Banken ist diese Situation aber häufig nicht ganz einfach: Zwar gibt es einerseits die bekannten Player wie z.B. ING oder BNP, die mit eigenen großen Abteilungen oder Töchtern in Deutschland an diesen Themen arbeiten, selbst die Entwicklung anführen und auf diesen Markt zugeschnittene Lösungen anbieten. In vielen der internationalen Banken finden diese digitalen Produkt- und Dienstleistungsentwicklungen aber maßgeblich in ihren Heimatmärkten statt. Sie sind dort marktführend und dort sitzen die Entwicklungszentren, die großen Budgets und die großen IT-hubs der Institutsgruppen. Die Töchter und Niederlassungen hier vor Ort haben meist nicht diese Ressourcen, sondern bedienen sich der Konzernlösungen mit lokalen Adaptionen, sofern diese in der EU bzw. in Deutschland überhaupt rechtlich funktionieren. Natürlich machen digitale Entwicklungen dann mehr Sinn, wenn sie EU-weit skaliert werden können. Dafür bedarf es aber der Vereinheitlichung der anwendbaren Regelungen, Kunden-Aufklärungen, Dokumente, Identifizierungsprozesse, Berichterstattungen, Gebührenmodelle, Datenschutzregelungen, etc. Davon sind wir aber im notwendigen Detail leider noch ein gutes Stück entfernt. Solange dieser einheitliche europäische Markt nicht zur Verfügung steht, werden Investitionen internationaler Bankengruppen in eigene digitale Dienstleistungen für einzelne EU-Länder weiterhin selten die Größenordnung erreichen, um den lokalen Kunden mächtige maßgeschneiderte digitale Dienstleistungen anzubieten. Die EU-Bürger und Unternehmen können mithin nicht von diesen Lösungen profitieren.

Die von der BaFin veröffentlichten aufsichtlichen Prinzipien für den Einsatz von Algorithmen in Entscheidungsprozessen von Finanzunternehmen sowie das von der BaFin und Bundesbank veröffentliche Diskussionspapier zum maschinellen Lernen in Risikomodellen sind sicher erst der Anfang der Regulierung dieses Teilbereichs der Digitalisierung. Auch die EU hat sich des Themas bereits angenommen und wird mit Sicherheit weitere Vorgaben machen.  Für die internationalen Banken ist dabei eine für Europa möglichst einheitliche Regulierung wünschenswert, die fortschrittliche Entwicklungen nicht gleich abwürgt, um die Anwendung dann für alle EU-Märkte voran bringen zu können.

Hinsichtlich der Regulierung von Krypto-Geschäften ist Deutschland schon besonders weit und Vorbild auch für die EU-Regulierung. Allerdings bereitet die jetzt vorgeschlagene Erlaubnispflicht für Verwahrstellen von Krypto-Fondsanteilen noch Kopfschmerzen. Ausländische Verwahrer in Form von EU-Niederlassungen können diese Erlaubnis aus rechtlichen Gründen nicht bekommen, obwohl gerade sie über 45 Prozent des deutschen Verwahrmarktes abdecken. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf, entweder durch Auslegung der Regelung oder durch deren Änderung.

Auslagerung und Auslagerungsregulierung

Auslagerungen innerhalb der eigenen Bankengruppe sind für viele Auslandsbanken der operative Kern ihrer Geschäftstätigkeit. Beim Dauerthema „Auslagerungsregulierung“ agiert der deutsche Gesetzgeber jedoch – trotz reichlicher Hinweise –zuweilen noch mit „Binnensicht“. Die im FISG manifestierte Vorstellung einer deutschen Kontrolle und Durchsetzung von Anordnungen bei Dienstleistern im Ausland „vor Ort“, ist lebensfremd. Die zentralen Dienstleister in internationalen Institutsgruppen – die übrigens der Aufsicht der Heimatstaatsbehörden unterstehen – bedienen Tochtergesellschaften und Niederlassungen in vielen Märkten und werden ihre Prozesse nur bedingt auf Anordnungen aus Deutschland abstimmen (können). Dieses Konzept mag für zentrale IT-Dienstleister bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken passen, ist aber für global agierende Bankengruppen wenig geeignet.

Hingegen ist zu begrüßen, dass die MaRisk nun ein zentrales Auslagerungsmanagement auf Gruppenebene vorsehen, selbst dann, wenn es im EU-Ausland angesiedelt ist. Dies macht bei der aufgezeigten Struktur internationaler Bankengruppen Sinn.

MiFID III ante portas

Die EU-Kommission und ESMA arbeiten offensichtlich auf eine Überarbeitung der MiFID hin, sodass MiFID III nur eine Frage der Zeit zu sein scheint. Mit der Veröffentlichung erster Entwürfe in der ersten Jahreshälfte 2022 ist zu rechnen. Der Kapitalmarktunion wäre dabei am meisten gedient, wenn nicht nur geborene professionelle Kunden, sondern auch nachgewiesen erfahrene und risikobereite Privatanleger sich umfassend an den Finanzmärkten betätigen können, ohne von Kundenschutzvorschriften, derer sie nicht bedürfen, ausgebremst zu werden.

Bankenpaket 2021

Das von der EU-Kommission kürzlich veröffentlichte „Bankenpaket 2021“ zur Überarbeitung der CRD („CRD VI“) und der CRR („CRR III“) enthält einigen Zündstoff für internationale Banken mit der anstehenden Harmonisierung des Rechtsrahmens für Zweigstellen von Drittstaaten-Instituten. Die heute noch sehr unterschiedlichen Regelungen und der Umgang der EU-Mitgliedstaaten mit dem Marktzugang für Drittstaaten-Institute sollen damit vereinheitlicht werden. Hier wird es darauf ankommen, die Übergangsphase so auszugestalten, dass Drittstaaten-Institute sie auch ohne Verlust an Geschäft meisten können. Die neuen Regelungen sollten dabei nicht dazu führen, dass in den Institutsgruppen die Standortfrage innerhalb der EU komplett neu gestellt werden muss.

Banken-Urteile von EuHG und BGH

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 zur Unwirksamkeit von Banken-AGB, die durch eine Zustimmungsfiktion vereinbart wurden, ist jeder Kunde inzwischen wahrscheinlich mehrfach durch Schreiben seiner Banken in Berührung gekommen. So kundenfreundlich das Urteil auch ist, stellt es die Banken vor große organisatorische und prozessuale Herausforderungen, da die Unwirksamkeit der erwähnten Klauseln nicht nur den Änderungsmechanismus als solchen, sondern auch sämtliche darauf beruhenden Vertragsänderungen erfasst. Die Erwartungen der BaFin an die Kommunikation mit den Kunden sind mittlerweile auf der Basis der ersten Erfahrungen im Umgang der Banken mit dem Urteil spezifiziert worden, sodass hier etwas mehr Klarheit herrscht.  Für die internationalen Banken, die überwiegend im Corporate-Geschäft tätig sind, wird sicher noch einmal spannend, falls der BGH entscheidet, ob die Unwirksamkeit der Zustimmungsfiktion in den Banken-AGB auch auf Geschäftskunden Anwendung findet.

Die fundamentale Entscheidung des EuGHs vom 09.09.2021 zum Verbraucherkreditrecht, wonach im Falle einer unzureichenden Belehrung durch die Bank bei Vertragsschluss der Verbraucher den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen kann, könnte in den kommenden Jahren noch zu einer Vielzahl möglicher Widerrufe und Prozesse führen, die Banken ganz erheblich beschäftigen werden. Auch hier sind die Retail-Banken sicher stärker betroffen als die eher auf das Corporate-Geschäft orientierten Banken.

Geldwäsche-Prävention

Die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist natürlich ein Schwerpunkt der operativen Tätigkeit der internationalen Banken. Die kürzlich veröffentlichten Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin, die um einen besonderen Teil für Kreditinstitute erweitert worden sind, sind da hilfreich. Weniger hilfreich ist, dass der Gesetzgeber in der ebenfalls in diesem Jahr in Kraft getretenen Novellierung des geldwäscherechtlichen Straftatbestands in § 261 Strafgesetzbuch leider alle Mahnungen ignoriert und den sogenannten „All-Crime-Ansatzes“ eingeführt hat. Die vorhergesagte Explosion der Zahl geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldungen, derer die FIU erwartungsgemäß nicht Herr werden konnte, lässt Zweifel an der Wirksamkeit des Systems aufkommen. Hier müssen für das Verdachtsmeldewesen andere Ansätze gefunden werden.

Die ausgeprägten Auslagerungseinschränkungen im Geldwäschebereich (Art. 40 Abs. 2 der geplanten EU-Geldwäscheverordnung) könnten für die grenzüberschreitend tätigen Banken, Wertpapierinstitute und weiteren Finanzunternehmen die bestehenden Modi der Zusammenarbeit und Lastenteilung innerhalb der Gruppe erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen. Es würde dem Ziel der Regelung komplett zuwiderlaufen, hier auf die Expertise und Ressourcen der Gruppenunternehmen verzichten zu müssen,.

Nachhaltigkeit – ESG

Die Umsetzung der Sustainable Finance Disclosure Regulation und der Taxonomie-Verordnung bringen für die Branche tausend Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung mit sich – für die Akteure in der Branche, aber auch für die Aufsicht. Diese arbeitet ebenfalls noch an der Interpretation der Regeln und bewertet derzeit, was Banken und andere Finanzakteure an Lösungen entwickeln, um daraus detailliertere Standards zu entwickeln. Nicht zu vergessen ist, dass auch die Prüfer an dieser Entwicklung einen ganz erheblichen Anteil haben werden, wenn sie aufgerufen sind, die von den Banken entwickelten Lösungen zu bewerten.

Derzeit wird z.B. in der Wertpapierberatung mit Hochdruck und viel Aufwand die IT auf die neuen Anforderungen zur Abfrage der Kundenpräferenz zu sustainable Produkten vorbereitet, mit der Gefahr, dass künftige geänderte Anforderungen als Ergebnis der „Findungsphase“ wiederum hohen Aufwand nach sich ziehen.

Auch die schwierige Beschaffung verlässlicher Daten für die Einschätzung der sustainability der Produkte, die von den Instituten geforderte eigenständige Bewertung und Klassifizierung (bei z.T. sehr divergierenden Daten) zeigen, dass die Branche hier noch sehr viel Arbeit vor sich hat. Solange Regulatoren und Aufsichtsbehörden mit diesem Wissen in den nächsten 2-3 Jahren die Bemühungen der Akteure, das Richtige zu tun, bewerten und es zu einem engen konstruktiven Austausch darüber kommt, was das Richtige ist, sollte es aber gelingen, dass Deutschland sich hier den Vorsprung erarbeitet, den es braucht, um die Chancen im Bereich Sustainable Finance zu nutzen und ein Vorreiter in Europa zu werden.

Transformation geht weiter

Es zeigt sich, dass die Herausforderungen für die Branche und insbesondere für die in Deutschland tätigen internationalen Banken nicht nur „champagne problems“ sind und es realistischerweise noch Jahre dauern wird, bis Banken in ganz Europa „seamless“ Geschäft machen können. Auch die Herkules-Aufgabe der Finanzierung der großen Transformationsprozesse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und einer fortgeschrittenen Digitalisierung wird enorme Anstrengungen auch der internationalen Banken erfordern, ohne deren Dienstleistungen diese Prozesse gar nicht finanzierbar sind. Aber diese Herausforderungen scheinen uns dennoch lösbar. Let’s roll!


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Über den Autor

Dr. Andreas Prechtel

Dr. Andreas Prechtel ist Geschäftsführer des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V (VAB). Zuvor war er 18 Jahre lang in verschiedenen Einheiten der Fidelity International Unternehmensgruppe als Geschäftsführer und Aufsichtsrat tätig, u.a. als Geschäftsleiter der FIL Fondsbank GmbH. Er ist Rechtsanwalt und hatte berufliche Stationen im Deutschen Aktieninstitut, bei Towers Perrin und der Rechtsanwaltskanzlei Anders Luther stets mit aktien- und kapitalmarktrechtlichem Bezug.

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