Doppelbelastung für Banken durch Krise und Regulierung

2023 wird auch für die Auslandsbanken zur Herausforderung

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Zur Bewältigung der Folgen der globalen Krisen kommt für die Banken die Bewältigung der Regulierungswellen auf EU- und nationaler Ebene hinzu. Auslandsbanken sind hier doppelt gefordert. Ihr Beitrag entscheidet wesentlich mit, ob 2023 schon das Jahr ist, das aus der Krise hinausführt.

Ausblick auf die Perspektiven für Auslandsbanken im Jahr 2023

Perspektiven für Auslandsbanken im Jahr 2023.

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Das Jahr 2022 war schwierig: Der Krieg in der Ukraine hat viel Leid für die Menschen dort verursacht, aber auch viele negative Effekte auf die internationale Wirtschaftstätigkeit gehabt. Stark steigende Energiepreise, hohe Inflation und hohe Zinsen in vielen Ländern, die Unterbrechung von Lieferketten und nachlassende Investitionen in vielen Bereichen, besonders der Bauwirtschaft, spüren wir alle. Viele Pläne zur Umgestaltung zu einer stärker ökologisch orientierten Wirtschaft haben im Jahr 2022 noch nicht den Schwung nehmen können, den sich so viele am Anfang des Jahres erhofft hatten. Und die Folgen der Corona-Pandemie und der Umgang damit, besonders in China, lassen leider auch für das Jahr 2023 weltweit viele Indikatoren nach unten zeigen.

Aber selbst, wenn wir nicht mit Rückenwind in das Jahr 2023 starten und uns vielmehr auf kräftigen Gegenwind einstellen müssen, gibt es doch viele Themen, die weiter zügig vorangegangen sind und jetzt neben den Folgen der Krise(n) die Banken mit der Umsetzung belasten. Das kann aber auch die Chance sein, das Jahr 2023 zu dem Jahr zu machen, das aus der Krise führt.

Weiterhin hohes Regulierungstempo

In den Bereichen Bankenregulierung, Steuern, Geldwäscheprävention und Bankinfrastruktur hält das Tempo der Veränderung unvermindert an. Die Ausdifferenzierung der Nachhaltigkeitsregulierung, das Bankenpaket der EU mit neuen Regeln für die Niederlassung und für Geschäfte von Banken aus Nicht-EU-Staaten, neue Aufsichtsstrukturen im Bereich Geldwäsche, die notwendige Regulierung von Krypto-Finanzprodukten und -dienstleistungen, aber auch arbeitsrechtliche und besonders die wesentlichen steuerlichen

Änderungen bestimmen die Entwicklung des Geschäfts von allen in Deutschland tätigen Banken maßgeblich mit. Das gilt auch für die internationalen Banken, selbst wenn sie wegen unterschiedlicher Geschäftsmodelle und Größe unterschiedlich davon betroffen sind.

Neuer Rechtsrahmen für Banken aus Drittstaaten

Die beginnende Umsetzung des „EU-Bankenpakets“ mit der Überar­beitung der CRD („CRD VI“) und der CRR („CRR III“) bringen einen neuen Rechtsrahmen für Zweigstellen von Drittstaaten-Instituten sowie für die Erbringung von Bankgeschäften und -dienstleistungen aus Drittstaaten an Kunden in der EU.

Das Paket betrifft auch die Umsetzung von Basel III (Basel IV), inklusive Output-Floor, Reform des KSA und Regelungen zu Marktrisiko und operationellen Risiken. Jüngste Nachrichten hierzu lassen uns hoffen, dass sich die Situation für die in Deutschland tätigen Drittstaaten-Institute nicht wesentlich ändern wird und auch Geschäfte auf der Basis von „reverse solicitation“ weiterhin möglich sein werden.

MiFID II ante portas

Im Wertpapiergeschäft sind die Umsetzung von MiFID Quick Fix, die Einführung der ESG-Regelungen und die Folgen der Entscheidung des BGH zum AGB-Änderungsmechanismus kaum bewältigt, da zeichnet sich schon ab, dass mit der Retail Investment Strategy bzw. MiFID III neue tiefgreifende Änderungen auf die Branche zukommen werden.

Auch die derzeit noch im Konsultationsstadium befindlichen Ausführungen von ESMA zu Product Governance könnten größere Auswirkungen auf die Zielmarktbestimmung haben. Spannend ist, wie die BaFin diese Leitlinien in ihrer finalen Form in die MaComp überführen wird. Erneute tech­nische Änderungen für die operative Umsetzung des Zielmarktkonzepts wären allerdings belastend für Emittenten und Vertrieb.

ESG Regulierungsfülle kaum noch zu bewältigen

Seit dem 2. August 2022 sind bei der Wertpapieranlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung die Nachhaltigkeitspräferenzen abzufragen, was zu nicht unerheblichen Unsicherheiten bei der Umsetzung dieser Anforderung geführt hat. EBA und ESMA haben im Jahr 2022 zudem umfangreiche Empfehlungen zur Beaufsichtigung von Banken und Wertpapierinstituten in Bezug auf die Berücksichtigung von ESG-Risiken und Nachhaltigkeitsmerkmalen vorgelegt. Die RTS, SFDR sowie die Taxonomie-Verordnung werden zudem von zahlreichen FAQs auf europäischer und nationaler Ebene begleitet.

Auch der Entwurf der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wird die Banken fordern. Die Fülle und Geschwindigkeit der neuen Anforderungen im Bereich ESG sind besonders für die kleineren Banken, die nicht über große Stabsabteilungen in Deutschland verfügen, kaum noch zu bewältigen.

Lösung für Registerführung von Kryptofondsanteilen notwendig

Es gibt aber auch eine Reihe von Marktinfrastrukturthemen, die dringend zur Lösung anstehen, wie z.B. eine praxisnahe Regelung für die Erlaubnis zur Registerführung für Kryptofondsanteile. Die vom Gesetzgeber gewählte Gestaltung führt für die größten Marktteilnehmer im Verwahrgeschäft zu enormen Problemen, die heute in Form einer EU-Zweigniederlassung tätig sind. Ohne eine solche Lösung wird sich die Digitalisierung in diesem Bereich in Deutschland nicht zügig weiterentwickeln können.

Neue Strukturen im Geldwäschebereich

Im Bereich Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung ist nach Einführung des sogenannten „All-Crime-Ansatzes“ die Zahl der geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldungen – wie von der Branche vorhergesagt – auf von der FIU gar nicht verarbeitbare 300.000 hochgeschossen. Auch der im Jahr 2022 veröffentlichte FATF-Länderbericht zur Prüfung Deutschlands zeigte die noch vorhandenen Schwächen Deutschlands beim Transparenzregister und insbesondere bei der Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor auf. Die jetzt geplanten neuen behördlichen Strukturen werden hier mit großem Aufwand wohl Abhilfe schaffen, hoffentlich, ohne die Banken erneut stark zu belasten.

Der Umgang von Regulierung, Aufsicht und den Akteuren am Markt mit diesen vielen noch offenen „Baustellen“ wird zeigen, ob das Jahr 2023 als weiteres Krisenjahr oder bereits als Jahr, das aus der Krise weist, bewertet werden muss. Die internationalen in Deutschland tätigen Banken mit ihrer globalen Stärke, Erfahrung und Netzwerken haben bereits in den zurückliegenden Jahren einen riesigen Unterschied bei der Bewältigung der Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft und den deutschen Staat gemacht, gerade auch bei der Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen. Ich bin zuversichtlich, dass sie eine der treibenden Kräfte sein werden, um die beschriebenen und die noch nicht vorhersehbaren Herausforderungen im Jahr 2023 zu meistern.


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Über den Autor

Dr. Andreas Prechtel

Dr. Andreas Prechtel ist Geschäftsführer des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V (VAB). Zuvor war er 18 Jahre lang in verschiedenen Einheiten der Fidelity International Unternehmensgruppe als Geschäftsführer und Aufsichtsrat tätig, u.a. als Geschäftsleiter der FIL Fondsbank GmbH. Er ist Rechtsanwalt und hatte berufliche Stationen im Deutschen Aktieninstitut, bei Towers Perrin und der Rechtsanwaltskanzlei Anders Luther stets mit aktien- und kapitalmarktrechtlichem Bezug.

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