Laut MaRisk müssen Banken und Sparkassen ESG-Risiken einbeziehen, wenn sie darüber entscheiden, ob sie Kredite an Firmenkunden vergeben. Eine aktuelle Studie hat den Umsetzungsstand und die Auswirkungen untersucht.
Die im September 2022 von der BaFin veröffentlichte 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) fordert explizit die Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei der Kreditvergabe und -überwachung.
Eine gemeinsame Studie der FH Münster und der PPI AG haben den aktuellen Umsetzungsstand bei deutschen Banken und Sparkassen im Firmenkundenbereich untersucht. Die Studie schließt an eine Analyse aus dem Vorjahr an und zeigt aktuelle Entwicklungen auf. Die Institute haben demnach gegenüber dem vergangenen Jahr erhebliche Fortschritte bei der Auswahl und Implementierung notwendiger Methoden erzielt.
ESG hat kaum Einfluss auf Kreditvergabe
Ein Einfluss auf die Preisgestaltung oder Ablehnung einer Finanzierung ist bisher nur bei wenigen Banken erkennbar. 71 Prozent der Institute geben an, dass ihre ergriffenen ESG-Maßnahmen faktisch keine Auswirkungen auf die Kreditpreise haben. 60 Prozent sagen dasselbe über die Kreditvergabe insgesamt. Lediglich zwei Prozent der Institute berichten von einer spürbaren Verschärfung der Vergaberichtlinien, die zu mehr negativen Kreditentscheidungen führt.
Derzeit berücksichtigen allerdings lediglich 62 Prozent der Institute ESG-Kriterien bei ihrer Kreditvergabeentscheidung. Ob die Aufsichtsbehörden das als Verstoß gegen die MaRisk werten werden, bleibt abzuwarten. Immerhin planen fast alle befragten Institute, dies in Zukunft zu ändern. Bei der Kreditüberwachung haben bereits 29 Prozent Maßnahmen ergriffen, um ESG-Kriterien zu berücksichtigen, während weitere 64 Prozent dies noch vorhaben. 36 Prozent der Institute planen zudem weiterhin eine Preisgestaltung, die unabhängig von ESG-Risiken ist.
Umweltaspekte sind am wichtigsten für Kreditentscheidungen
Ein Blick auf die Bedeutung der einzelnen ESG-Komponenten bei Kreditentscheidungen zeigt, dass Umweltaspekte eine herausragende Rolle spielen. 98 Prozent der Institute bewerten sie als relevant oder sehr relevant. Darauf folgen soziale Erwägungen mit 63 Prozent und Governance-Kriterien, also die Unternehmensführung, mit 60 Prozent.
87 Prozent der Banken und Sparkassen beurteilen auch das zu finanzierende Objekt unter ESG-Gesichtspunkten. Dennoch bleibt das Kreditgeschäft stets ein Zusammenspiel vieler Faktoren, wie zum Beispiel Kreditnehmer, Kapitaldienst und Finanzierungsobjekt. 73 Prozent der Institute geben an, dass ein positiver ESG-Score allein die Kreditwürdigkeit des Antragstellers nicht verbessert.
Kreditinstitute beklagen unklare Vorgaben der Aufsicht
Zwei Drittel der Banken und Sparkassen in Deutschland kritisieren, dass die Aufsichtsbehörden keine klaren und verständlichen Richtlinien zur Berücksichtigung von ESG-Risiken bei Firmenkundenkrediten vorgeben. Dies führe zu hohem Aufwand.
31 Prozent der Banken und Sparkassen halten die Anforderungen zur Berücksichtigung von ESG-Risiken für ökonomisch angemessen. 8 Prozent halten sie für zu niedrig und 65 Prozent der Institute halten sie für überzogen und daher nicht mehr wirtschaftlich angemessen. Zudem seien sie praktisch wirkungslos.
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