Banken weisen eine geringe Green Asset Ratio auf

Umsetzung der EU-Taxonomie

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Die EU-Taxonomieverordnung bildet den Klassifizierungsrahmen für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten mit begleitenden Offenlegungspflichten. Eine Studie hat nun untersucht, wie es um die Umsetzung und die strategische Relevanz steht.

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Unternehmen in der Europäischen Union sind verpflichtet, im Rahmen des Klassifizierungssystems der EU-Taxonomie über die Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und Investitionen zu berichten. Die Taxonomie ist zusammen mit der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Reporting Directive, SFRD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine der drei Säulen des European Green Deal und der EU-Sustainable Finance-Strategie.

Dieses System soll dazu beitragen, Finanzströme in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken, indem sie Transparenz und Vergleichbarkeit über Sektoren hinweg fördert. Die sechs Umweltziele der Taxonomie sind:

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen,
  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung von Verschmutzung,
  6. Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.

Die Verordnung unterscheidet zwei Arten von Wirtschaftstätigkeiten:

  • Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten sind solche, die im Kriterienkatalog der EU-Taxonomie für die sechs EU-Umweltziele enthalten sind.
  • Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind solche, die aufgrund festgelegter Kriterien einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele leisten, ohne den anderen Zielen zuwiderzulaufen („Do No Significant Harm – DNSH“).

Die von der Taxonomie betroffenen Industrieunternehmen müssen jeweils zu den drei Kennzahlen Umsatz, Investitionsausgaben („CapEx“) und Betriebsausgaben („OpEx“) berichten, Finanzunternehmen zu ihren Investitions- und Finanzierungsaktivitäten.

Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Taxonomie

Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland wird die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung zunehmend einheitlicher und damit vergleichbarer. Bei der strategischen Relevanz zeigt sich jedoch ein anderes Bild.

Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmensaktivitäten gemäß der EU-Taxonomieverordnung bringt eine signifikante Steigerung an Messbarkeit und Vergleichbarkeit mit sich, was auch der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem neuen Maß an Transparenz verhilft. Besonders hervorzuheben ist, dass der Kreis der betroffenen Unternehmen durch die CSRD für Geschäftsjahre ab 2025 erheblich erweitert wird. In diesem Kontext gewinnt die externe Qualitätssicherung durch Wirtschaftsprüfer an besonderer Bedeutung.

Finanzsektor mit besseren Daten aber geringer strategischer Relevanz

Für das Geschäftsjahr 2023 waren Finanzunternehmen erstmals verpflichtet, über die Konformität mit den Umweltzielen 1 und 2 (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) zu berichten. Sie konnten dabei von der im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbesserten Datenqualität und -verfügbarkeit ihrer Portfoliounternehmen aus dem Geschäftsjahr 2022 profitieren. Die verpflichtende Nutzung der EU-Templates hat zudem zu einer einheitlicheren Berichterstattung beigetragen.

Die Spannbreite der Taxonomiefähigkeitsquoten bei Finanzinstituten hat sich deutlich reduziert, was auf eine verbesserte Datenqualität hinweist. Diese variiert beim Umsatz zwischen 20 und 44 Prozent (im Vorjahr: 0 bis 76 Prozent) und bei den Investitionsausgaben zwischen 20 und 45 Prozent.

Im Gegensatz dazu ist die Konformitätsquote sowohl beim Umsatz als auch bei den Investitionen mit lediglich zwei Prozent sehr niedrig. Bei der erlösbasierten Konformitätsquote (Green Asset Ratio, „GAR“) der Banken spielt das Privatkundengeschäft, insbesondere Hypotheken, eine entscheidende Rolle. Die niedrige Konformitätsquote ist neben mangelnder Datenverfügbarkeit und uneinheitlicher Erhebungsmethoden auch auf die unzureichende Abdeckung der Finanzierungsaktivitäten durch die Taxonomiefähigkeitskriterien zurückzuführen.

Dies verdeutlicht den noch langen Weg, den Banken zur Erfüllung der anspruchsvollen Taxonomiekonformitätskriterien und der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft vor sich haben.

Fortschritte bei europäischen Industrieunternehmen

Bei Industrieunternehmen sind sowohl die berichtete Taxonomiefähigkeit als auch die Taxonomiekonformität leicht gestiegen, was auf eine verbesserte Datenverfügbarkeit und die Erweiterung der Taxonomie um zusätzliche Umweltziele zurückzuführen sein könnte. Dennoch könnte die weiterhin niedrige Quote darauf hinweisen, dass viele Unternehmen wenig Ambition haben, ihre Konformitätskennzahlen zu verbessern.

93 Prozent der Industrieunternehmen berichten mittlerweile über die EU-Taxonomie, wobei die Mehrheit dies im Lagebericht oder Geschäftsbericht gemäß der ab dem Geschäftsjahr 2024 geltenden CSRD-Verordnung tut – fast doppelt so viele wie im Vorjahr 2022 (38 Prozent).

Fast 87 Prozent der Unternehmen verwenden verpflichtende Templates zur Angabe der KPIs, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Zudem haben zahlreiche Unternehmen neue Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der neuen Umweltziele 3-6 veröffentlicht, auf die etwa 40 Prozent der Unternehmen Bezug nahmen und entsprechende taxonomiefähige Aktivitäten identifizierten.

Die Studie „EU-Taxonomie Reporting 2024“ können Sie hier herunterladen.


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Über den Autor

Dr. Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring ist Herausgeber des Bank Blogs und der Finanzbranche seit über 30 Jahren beruflich verbunden. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Als Experte für Strategien in den Bereichen Digitalisierung, Innovation und Vertrieb ist er gefragter Referent und Moderator bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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