Kreditinstitute müssen zukünftig im Rahmen der Gesetzgebung zur Corporate Social Responsibility (CSR) in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht ihre wesentlichen Risiken in nichtfinanziellen Bereichen darstellen.
Der Bundestag hat das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Demnach müssen künftig große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Lage- bzw. Konzernlagebericht oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht ihre wesentlichen Risiken darstellen, die im Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung bestehen. Der Bankenverband unterstützt diese Nachhaltigkeitsberichterstattung und hat dazu bereits vor drei Jahren ein Impulspapier veröffentlicht.
Bekenntnis zum Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung
Die privaten Banken bekennen sich ausdrücklich zum Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung. Die Formulierung von Richtlinien und Prozessen zur Umsetzung dieses Leitbildes ist jedoch eine individuelle geschäftspolitische Entscheidung jeder einzelnen Bank. Hier spielt das jeweils definierte Wertesystem und die Geschäftsausrichtung eine fundamentale Rolle. Dies eröffnet einen großen Spielraum für intensive Fachdiskussionen, denen sich der Bankenverband gerne stellen möchte.
Nun wurde ergänzend auch eine Orientierungshilfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt.
Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, betont dazu:
„Die privaten Banken bekennen sich zum Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung. Schon heute haben viele Banken ökologische Belange aufgrund der Entwicklungen im Umwelt- und Klimaschutz in ihr operatives Geschäft integriert und beziehen ausführlich in ihren Nachhaltigkeitsberichten Stellung dazu.
Bei den im Gesetz geforderten Mindestvorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung sind viele Details noch klärungsbedürftig. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist hier eine gute Richtschnur, weil praxisbezogen erläutert wird, wie Berichterstattung auch in der Kreditwirtschaft genutzt werden kann.“
Orientierungshilfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ein Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex. Um gerade die mittelständischen Banken, die bisher nicht über Nachhaltigkeitsaspekte berichtet haben und künftig der Berichtspflicht unterliegen, zu unterstützen, hat der Bankenverband in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung eine Orientierungshilfe vorgelegt.
Sie kann hier direkt herunterladen werden: „Orientierungshilfe Deutscher Nachhaltigkeitskodex“