Immer wieder wird in Politik und Wirtschaft über die Abschaffung oder Aussetzung der Schuldenbremse diskutiert. Eine Umfrage zeigt: Die deutsche Finanzbranche ist in dieser Hinsicht gespalten.

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In Deutschland gilt die sogenannte Schuldenbremse, was bedeutet, dass die strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt ist.

Die Bundesregierung hat jedoch im Rahmen der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, der Modernisierung der Bundeswehr und den Auswirkungen der durch den Ukraine-Konflikt ausgelösten Energiekrise erhebliche Mittel in Form von „Sondervermögen“ zur Verfügung gestellt. Die Sondervermögen „WSF Corona“ (150 Mrd. €), „WSF Energiekrise“ (200 Mrd. €) und das Sondervermögen Bundeswehr (100 Mrd. €) belaufen sich allein auf ein Volumen von 450 Mrd. €.

Diese Mittel werden nicht auf die Schuldenbremse angerechnet, deren Einhaltung vom Bund verpflichtend ist. Dies wurde kürzlich vom Bundesrechnungshof beanstandet, und das Bundesverfassungsgericht hat zudem den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt.

Schuldenbremse ja oder nein?

In Bezug auf den fortwährend hohen Finanzbedarf für die Finanzierung der grünen und digitalen Transformation gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Schuldenbremse strikt eingehalten, gelockert oder ausgesetzt werden sollte.

Das Center for Financial Studies der Frankfurter Goethe-Universität hat hierzu eine Umfrage im Finanzmarkt durchgeführt. Dort ist die Meinung gespalten: 43,4 Prozent der Befragten halten eine strikte Einhaltung der Schuldenbremse für notwendig. 45,4 Prozent der Befragten sind hingegen der Ansicht, dass die Schuldenbremse in Krisenzeiten gelockert werden sollte.

6,8 Prozent der Befragten sprechen sich sogar für eine Aussetzung der Schuldenbremse in Krisenzeiten aus. Nur etwa 1 Prozent der Befragten befürwortet eine vollständige Abschaffung der Schuldenbremse.

Eine klare Mehrheit von fast 76 Prozent glaubt, dass eine Aufweichung der Schuldenbremse die Inflationsrisiken erhöhen würde.

Im Hinblick auf die Sondervermögen sprechen sich 58,5 Prozent der Befragten für deren Zulässigkeit aus. 41,5 Prozent lehnen diese grundsätzlich ab.

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