Das dritte Ich – Zur „Schizophrenie“ künstlicher Intelligenz

Stilblüten des Definitionsmangels

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Künstliche Intelligenz ist ein unbestimmter Begriff, der vielseitig verwendet wird. Wenn eines klar ist, dann dessen Unklarheit. Diese ist besonders besorgniserregend im Falle des Vorschlags, intelligenten Robotern eine eigene Rechtspersönlichkeit zuzuteilen.

Robotik und Roboter sind Technologien der Künstlichen Intelligenz

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Eine gängige Definition für Künstliche Intelligenz gibt es nicht. Wie könnten wir aber etwas, das wir nicht erklären können und sich somit vorhersehbar unvorhersehbar verhalten kann, mit eigenen Rechten und Pflichten in den Verkehr entlassen?

Künstliche Intelligenz steht ganz am Anfang

Der von stark schwankenden Stimmungen begleitete Begriff ist gefühlt in seiner Pubertät und kann auch von der gemeinen Presse nicht von Robotik, Machine Learning, Deep Learning etc. differenziert betrachtet werden. „Künstliche Intelligenz“ wird lediglich allgemein als Teilgebiet der Informatik verstanden und befasst sich mit Strukturen und Prozessen, die als typisch für intelligentes Verhalten betrachtet werden.

Beschreiben kann man „Künstliche Intelligenz“ nach wohl relativ weit verbreiteter Meinung als

Das Ergebnis der Nutzung digitaler Technologie zur Erfüllung von Aufgaben, die der Intelligenz bedürfen.

Die Anteile an der auf McCarthy et al. zurückgehenden Vorstellung von „Artificial Intelligence“ bleiben erkennbar. Doch schlauer ist damit niemand.

Was ist Intelligenz?

Der Mangel an Definierbarkeit und Befriedigung folgt der fehlenden einheitlichen Definition von (menschlicher) Intelligenz, an die „Artificial Intelligence“ originär anlehnt ist. Forscher sind sich uneins, was überhaupt Intelligenz ist und wie und welche Fähigkeiten, zu welchen Anteilen, Intelligenz bestimm- und messbar machen. Die Gesellschaft bestimmt zudem mit ihren stets im Wandel befindlichen Normen und Werten die als „intelligent“ wahrgenommenen Eigenschaften mit. Was Intelligenz sein und woran man sie erkennen soll, wird bei der Verwendung des Begriffs „Intelligenz“ selten bis gar nicht unterschieden. Die – bis heute bestehende – Uneinigkeit der Experten über Intelligenz fasste Edwin G. Boring 1923 zusammen mit der Feststellung:

„Intelligence is what the test tests (…), until further scientific observation allows us to extend the definition .“

Intelligenz ist was der Test testet, solange uns keine weitere wissenschaftliche Beobachtung zum Überdenken veranlasst. Intelligenz ist also nur ein Zirkelschluss.

Was ist Künstliche Intelligenz?

Übertragen werden kann dieser „Maßstab“ natürlich auch auf die künstliche Intelligenz: Künstliche Intelligenz Ware dann, was der, ggf. jüngste, dem Lernen dienende Test testet. Zusammengefasst wurde der auch hier bestehende Mangel an Unterscheidung der Frage, was (künstliche) Intelligenz sein soll und woran man sie erkennen kann, von Roger Schank in dem Prinzip:

„Output ist alles, was wir bekommen.“

Die „Testintelligenz“ bringt also genauso viel wie die Anforderungen der Gesellschaft an künstliche Intelligenz gering sind:

Künstliche Intelligenz im Alltag

Die künstliche Intelligenz wird oft aus einem Erlebnis automatisierter Problemlösung geschlossen. Dabei ist nicht von Relevanz, ob das Ergebnis korrekt oder auch nur nützlich ist. Es ist auch ohne Bedeutung, ob tatsächlich ein von Menschenhand vorgezeichneter, regelbasierter Rechenprozess zugrunde liegt. Viele künstlich intelligente Prozesse werden im Alltag überhaupt nicht wahrgenommen, so dass Unterscheidungswissen fehlt. Entscheidend für die Feststellung künstlicher Intelligenz im volksmundähnlichen Verständnis ist allein, dass ein Ergebnis in automatisierter Art und Weise zustande gekommen ist.

In diesem Fall wird auch von sog. schwacher KI gesprochen, die das primäre Ziel hat, konkrete Probleme zu lösen – egal wie. Bei der sog. starken KI sieht man sich, visionär oder größenwahnsinnig, je nach Gusto, zu Höherem bestimmt, von der Erschaffung der denkbar leistungsfähigsten Rechner bis hin zur Nachbildung menschlicher Intelligenz. Während die schwache KI an der Lösung vorbestimmter, konkreter Probleme arbeitet, soll die starke KI die Problemfindung und -lösung eigenständig vornehmen können.

Künstliche Intelligenz als Leistungsbegriff

Künstliche Intelligenz ist also auch ein schwammiger Leistungsbegriff, der sich zwischen geringen Anforderungen (schwache KI) und hohen Erwartungen (starke KI) spannen lässt. Geht man noch einmal an den Anfang der Begriffsgeschichte zurück, in der das Proposal des Darthmouth Summer Projects 1956 die Fähigkeit zur Selbstverbesserung („Self-Improvement“) zum Forschungsthema erhob, durfte starke KI mit dem Ziel der Fähigkeit zur Problemerkennung und -behebung am ehesten an die originäre Idee und das Ziel des Forschungsgebiets Künstliche Intelligenz heranreichen.

Fazit: Vorsicht bei Künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz ist mit Vorsicht zu genießen. Stets ist genau zu prüfen, was wirklich hinter der vorgeblich künstlichen Intelligenz steckt. Der Begriff der Künstlichen Intelligenz bedeutet nicht zwingend etwas Gutes. Vielmehr sollte die menschliche Intelligenz eingesetzt werden, um Chancen und Risiken abzuwägen und zugunsten dieser Abwägung die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen künstlich intelligenter Systeme zu gewährleisten. Die menschliche Intelligenz können wir vielleicht auch nicht definieren, aber immerhin verlässlich einsetzen.

Über den Autor

Claudia Otto

Claudia Otto ist seit Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei COT Legal in Frankfurt am Main. Sie berät, schreibt und referiert weltweit zu Fragen der Digitalisierung, insbesondere neu entstehenden Rechtsfragen rund um technische Innovationen wie etwa die Blockchain-Technologie. Im April 2017 gründete sie die interdisziplinäre und international bekannte Fachzeitschrift Recht innovativ (Ri).

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