Im Rahmen des Green Deal der EU kommen zahlreiche regulatorische Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Wirtschaft zu. Eine Studie hat nun untersucht, ob dies zu Finanzierungsschwierigkeiten für mittelständische Unternehmen führen könnte.
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMUs) sind eine der tragenden Säulen der deutschen Volkswirtschaft. Doch der deutsche Mittelstand hat es nicht leicht. Fachkräftemangel, Lieferengpässe, steigende Energie- und Rohstoffpreise sowie wachsender internationaler Wettbewerb setzen KMUs zunehmend unter Druck. Jetzt kommen die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU hinzu, die im Rahmen der ökologischen Transformation auch von mittelständischen Unternehmen erwartet werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Technische Universität München im Auftrag der Akademie für Politik und Zeitgeschehen der Hanns-Seidel-Stiftung eine Studie durchgeführt, um zu prüfen, welche Auswirkungen die aktuelle Gesetzgebung im ESG-Bereich auf KMUs hat und ob damit Finanzierungsschwierigkeiten verbunden sind.
ESG wird Pflicht
ESG steht für Environmental, Social and Governance und repräsentiert die drei grundlegenden Säulen der unternehmerischen Nachhaltigkeit. Unternehmen sollten in sozialer und ökologischer Hinsicht verantwortungsvoll handeln und über angemessene Aufsichts- und Kontrollstrukturen verfügen.
Abhängig von ihrem Erfüllungsgrad in diesen drei Bereichen erhalten Unternehmen eine entsprechende Bewertung ihrer ESG-Performance. Diese ESG-Performance wird in einem ESG-Bericht veröffentlicht.
Legislative Maßnahmen wie die NFRD oder CSRD belasten tendenziell mittelständische Unternehmen. Mangels finanzieller und personeller Kapazitäten führen diese nun aufkommenden Berichts- und Transparenzanforderungen dort zu erheblichem Mehraufwand, da die KMUs die geforderten Berichtstrukturen erst einmal aufbauen müssen.
Zunächst betrifft die unmittelbare Berichtspflicht schätzungsweise nur 15.000 der 3,5 Millionen KMUs. Es ist jedoch zu erwarten, dass diese Pflicht schrittweise auf kleinere mittelständische Unternehmen ausgeweitet wird. Bereits jetzt sind viele KMUs indirekt von diesen Anforderungen betroffen, da sie als Zulieferbetriebe in der Wertschöpfungskette für große Unternehmen tätig sind und entsprechende Informationen an diese berichtspflichtigen Unternehmen liefern müssen.
KMUs vor Finanzierungschwierigkeiten
Auch in Bezug auf die Unternehmensfinanzierung drohen Einschränkungen, da Banken aufgrund aktueller EU-Gesetzgebung zunehmend ESG-Informationen bei der Kreditvergabe anfordern. Kleine und mittlere Unternehmen können jedoch oft keine solchen Informationen liefern. Dies kann zu Finanzierungsschwierigkeiten führen und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
Ab dem Geschäftsjahr 2022 müssen Banken erstmals ihre Green Asset Ratio (GAR) offenlegen, die den Anteil des nachhaltigen Geschäftsvolumens darstellt. Bis 2025 zählen Kredite an KMUs jedoch unabhängig von ihrer Nachhaltigkeit nicht in diese Berechnung.
Dies führt dazu, dass Banken weniger Anreize haben, Kredite an KMUs zu vergeben. Gleichzeitig ist die ökologische Transformation kostspielig. Im Rahmen der Diskussion wurde klar, dass das derzeitige Vorgehen den (ökologischen) Transformationspfad von Unternehmen nicht angemessen berücksichtigt und entsprechende Anreize schafft. Der Gesetzgeber sei daher kurzfristig gefordert, diese Benachteiligung durch eine Änderung der Berechnungslogik zu beseitigen.
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