Das Europäische Parlament hat am 3. April 2014 dem Entwurf der neuen Interchange-Verordnung zugestimmt. Welche Änderungen auf die Banken, Handel und die Verbraucher zukommen wird im heutigen Gastbeitrag erläutert.
Thematisch schließt sich der Beitrag den bereits erschienenen Gastbeiträgen „Auswirkungen der Kreditkarten Interchange Regulierung“ und „Die Zukunft des Kreditkarten Merchant-Acquiring in Deutschland“ von Jochen Siegert an.
Die Ausgangslage bei den 4 Parteien Systemen
Zunächst einmal ist voraus zu schicken, dass die Regulierung im ersten Ansatz nur für sogenannte 4 Parteien Systeme gelten soll. Marktrelevant sind dabei in Deutschland eigentlich nur Mastercard und VISA.
Die Kosten einer VISA oder Mastercard Transaktion sind die Summe einer Vielzahl von Einzelposten. Zunächst fallen die Kosten für den Netzbetreiber an. Dieser stellt das Terminal und leitet die Buchungsanfragen an die Kartenprozessoren weiter. Neben einer monatlichen Grundgebühr wird oftmals noch ein fester Betrag im einstelligen Cent-Bereich pro Transaktion fällig. Hinzu kommt noch eine prozentuale Gebühr für den Acquirer. Deren Höhe ist Verhandlungssache.
Nicht verhandelbar ist die Issuer-Gebühr, auch Interbankenentgelt genannt, die der Karten-herausgebenden Bank zufließt. Obwohl es sich hier gewissermaßen um Festpreise handelt, gibt es keine öffentlich einsehbaren Preislisten. Dem Vernehmen nach reicht die Preisspanne in Deutschland von 0,3 Prozent (Consumer-Karten-Einsatz in der Mineralölbranche) bis 1,7 Prozent (Firmenkarten-Einsatz im Gastronomie-Bereich).
Mitunter verpflichten große Unternehmen auch einen Acquirer im Ausland und erhalten dann günstigere Tarife. Eine Lücke im Regelwerk erlaubt hier eine Umgehung. Es gilt dann das Interbankenentgelt des Landes, in dem der Acquirer seinen Firmensitz hat, und nicht der Aufstellungsort des Kartenterminals.
Durch die Einteilung in Consumer und Firmenkarten kann ein Händler der mit seinem Acquirer die Interchange Gebühren direkt abrechnet, nicht vorhersagen, wie viel ihn eine VISA- oder Mastercard-Transaktion letztendlich an Gebühren kosten wird. Deren Höhe kann im Einzelfall bei zwei verschiedenen Kreditkarten mit dem gleichen Logo um mehr als ein Prozent auseinander liegen.
An dieser Stelle setzt die EU Regulierung an.
Die Kernpunkte der Regulierung im Überblick
Wichtigster Punkt ist die Festlegung der Interbankengebühr in Höhe von 0,3 Prozent für Kreditkarten und 0,2 Prozent bzw. 7 Cent für Debit-Karten (es gilt der jeweils niedrigere Wert). Die Definition, ob eine Karte als Kredit- oder Debit-Karte zu werten ist, wird gleich mitgeliefert: Wenn die Bank, die die Karten herausgibt, das mit der Karte verbundene Girokonto innerhalb von zwei Werktagen nach der Transaktion belastet, handelt es sich um eine Debit-Karte. Bei einem längeren Zeitraum dürfen die Gebühren für eine Kreditkarten-Transaktion erhoben werden. Prepaid-Karten werden generell als Debit-Karten bewertet.
Weitere wesentliche Punkte der Regulierung erlauben es dem Händler, Lenkungsmaßnahmen auf eine für ihn günstige Zahlungsvariante zu ergreifen. Die Entscheidung – auch das ist neu – mit welchem Verfahren ein Kunde letztendlich zahlt, trifft dieser allerdings selbst. Wenn also auf einer Karte mehrere Zahlungsvarianten nebeneinander aufgebracht sind, muss ihr Besitzer diese manuell auswählen können. Außerdem ist ein Händler nicht mehr gezwungen, alle Karten einer Marke zu akzeptieren, wenn für diese nicht ein einheitlich reguliertes Interbankenentgelt verordnet ist.
Umstritten ist derzeit noch ob die Girocard der Deutschen Kreditwirtschaft als Drei-Parteien-Kartenzahlungssystem ebenfalls von der Regulierung betroffen ist. Das Parlament hat dies einer sehr eher schwammigen Ergänzung in Erwägung gezogen. Wörtlich heißt es im Entwurf:
„Nicht betroffen sind Transaktionen mit Karten, die von Drei-Parteien-Kartenzahlungssystemen ausgegeben werden, wenn deren Umfang die von der Kommission festgelegte Schwelle nicht überschreitet.“ Wobei der Schwellwert aber noch nicht festgelegt wurde. Es könnte also durchaus sein, dass die Girocard in Zukunft ebenfalls betroffen sein wird.
Verordnung könnte bereits im Herbst 2014 in Kraft treten
Wenn der EU Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments zustimmt, kann die Verordnung bereits im Herbst 2014 Gesetzeskraft erlangen. Die gesamten Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr im Einzelhandel sind auf Grund der sehr weitreichenden Eingriffe nur schwer vorherzusagen. Folgende Entwicklungen sind aber wahrscheinlich: Die Karten-herausgebenden Banken werden das Co-Badging, also das Aufbringen verschiedener Zahlungsvarianten (z.B. Girocard und Maestro oder VPay), stark zurückfahren. Die Einnahmen müssen in diesem Fall nicht mit einer mächtigen Kartenorganisation geteilt werden. Auch für den Handel hätte dies Vorteile. Er müsste sich an der Kasse nicht mit überforderten Kunden auseinandersetzen, die nicht wissen, welche Bezahlvariante sie nutzen wollen.
Sollte die Girocard nicht unter die Regulierung fallen, wird die Preisvorgabe von 0,2 Prozent (max. 7 Cent) für die Debit-Karten der 4-Parteien-Systeme einen starken Druck bei zukünftigen Preisverhandlungen ausüben. Einige Banken werden sich entscheiden, generell keine Debit-Karten von VISA oder Mastercard herauszugeben. Stattdessen werden die Kunden erst zwei Arbeitstage nach der Transaktion belastet. Dadurch kommen die Kreditkartengebühren zur Anwendung – mit 50 Prozent mehr Gewinn. Die Marktdurchdringung von Kreditkarten in Deutschland wird bei einer Gebühr von 0,3 Prozent erheblich zunehmen. Nur extrem preissensible Branchen wie die Lebensmittel-Discounter werden wohl auch in Zukunft keine Kreditkarten annehmen. Als Folge werden die Jahresgebühren für eine Kreditkarte steigen. Wahrscheinlich werden kostenlose Produkte vom Markt verschwinden.
Eine gute Entscheidung ist die Tatsache dass die Verordnung sofort mach Inkrafttreten auch für inländische Transaktionen gilt und nicht, wie in der ursprünglichen Fassung, erst nach zwei Jahren. Damit wird ein „Acquiring Tourismus“ vermieden, der dem Finanzplatz Deutschland geschadet hätte und kleine Händler benachteiligen würde.
Wie ist die Regulierung aus Bankensicht zu bewerten
Auch wenn der finale Gesetzestext einige Korrekturen erhalten wird, ist es schwer vorstellbar, dass die EU deutlich hinter die hier gezogenen Linien zurückgehen wird. Die Mobilfunkunternehmen haben entsprechende Erfahrungen beim Eingriff in die Preishoheit ihrer Produkte bereits gemacht.
Bedeutender aber als ein Preisdiktat sind die Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs. Nicht mehr die die Anbieter eines Zahlverfahrens bestimmen mit welchen Produkten Händler und Kunde ein unbares Geschäft abschließen.
Hier werden die Spielräume für Wettbewerber die nicht aus der Finanzbranche kommen größer. Diese neuen Player werden die Transaktionsgebühren sowieso nach „Süden“ verschieben. Trotzdem wollen auch sie am Ende des Tages Geld verdienen.
Genau hier liegen die Chancen der Banken. Die Finanzinstitute haben Größenvorteile, über die besser skaliert werden kann. Das gelingt aber nicht wenn die Strategien in völlig verschiedene Richtungen gehen. Die Sparkassen setzen auf GIROGO, die Volksbanken forcieren eine kontaktlose Girocard und die Privat Banken setzen verhalten auf VISA oder Mastercard.
Dagegen wirken dann die Auftritte von Google, PayPal und Co wie aus einem Guss. Ob er es letztlich ist, interessiert nicht mehr, wenn die Kunden nach dem Internet auch am POS den Zahlungsdienstleister gewechselt haben.