Die TARGET2-Umstellung bei den Banken ist der nächste Schritt zum ISO20022-Standard bei Zahlungsverkehrs- und Reportingdaten. Auch Unternehmenskunden sind von den Entwicklungen betroffen. Elektronische Kontoauszüge sind zukünftig im camt-Format zu verarbeiten.
Mit der Umstellung der Zahlungsformate in Europa auf SEPA im Jahre 2014 wurde zeitgleich und folgerichtig die Lieferung von elektronischen Kontoauszügen, Avisen und Sammelbuchungsinformationen auf das ISO-20022-Format umgestellt. Dieses Format (camt=cash management) folgt auf das seit langer Zeit genutzte SWIFT-Format (z.B. MT940).
Auch wenn der EZB-Rat soeben beschlossen hat, die TARGET2-Umstellung vom 21. November 2022 auf den 20. März 2023 zu verschieben, stehen tiefgreifende Formatänderungen an. Danach liegt einer der Schwerpunkte darin, die XML-Schnittstellen des ISO20022-Standards auch bis in die Kundenschnittstelle zu transformieren. Das bringt Herausforderungen für Anwender und Entwickler.
Bis heute verfügen viele ERP-Systeme nicht über die entsprechende Schnittstelle zur Verarbeitung der camt-Formate. Unternehmen und Softwareproduzenten benötigen jetzt Unterstützung bei der Umstellung. Neue Zahlungsformen wie z.B. Instant Payments sind ohne camt-Schnittstellen kaum nutzbar, zumindest nicht, wenn ein optimales Geschäftsmodell erreicht werden soll.
camt: Umstellung ohne Alternative
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung der bisherigen Formate (z.B. MT940 für elektronische Kontoauszüge) 2025 enden wird. Marktbeobachtungen bei der Umstellung des nationalen Altformats zum Reporting von Sammelbuchungen (DTI) durch das ISO-Format camt.054 vor einigen Jahren zeigen, dass nicht wenige Anwender und leider auch Softwareanbieter diese rechtzeitigen Warnungen oftmals zunächst ignorieren. Das befürchten viele Insider auch jetzt. Warum kann das Thema keinesfalls auf die lange Bank geschoben werden?
Nach der bevorstehenden TARGET2-Umstellung erfolgt der Austausch von Daten zwischen den Banken ausschließlich im ISO20022-Standard und (temporär bis auf wenige Ausnahmen) nicht mehr in den bisherigen SWIFT-Formaten. Das heißt: für Firmenkunden, die nach wie vor weiterhin Kontoauszüge im MT940-Format abrufen, müssen die Daten durch die Kreditinstitute bzw. deren IT-Dienstleister ab März 2023 dann rückkonvertiert werden. Es dürfte klar sein, dass die dafür entstehenden zusätzlichen Kosten dazu führen werden, dass einerseits der Umstellungsdruck auf die Kunden wächst und andererseits wohl absehbar ist, dass die weitere Bereitstellung der Altformate in absehbarer Zeit mit zusätzlichen Gebühren belegt wird, bevor die Lieferung 2025 endet.
Für die Umstellung auf camt sprechen auch weitere Argumente: Feldbezeichnungen korrespondieren mit den in den ursprünglichen Zahlungsaufträgen enthaltenen, Referenzfelder werden zwischen den in den Clearingprozessen involvierten Banken bzw. Payment Service Providern unverändert weitergegeben, strukturierte Feldinhalte können maschinelle Zuordnungsquoten deutlich verbessern, es können gegenüber dem Altformat wesentlich umfangreichere Informationen übermittelt werden und camt-Nachrichten von Auslandsbanken können in der Regel einfacher verarbeitet werden als MT940-Daten.
Wie geht es mit camt in Deutschland weiter?
Die camt-Formate werden bereits seit 2014 nahezu unverändert seitens der Kreditinstitute bereitgestellt. Zur Anpassung an die zwischenzeitlich erfolgten Entwicklungen des ISO-Standards erfolgte ein Update auf den sogenannten 2019er Standard des European Payment Council (EPC), das die Umsetzung des ISO20022-Stadards in Europa bestimmt.
Zur Gewährleistung des entsprechend notwendigen Vorlaufs für die Softwareanpassungen, die sowohl seitens der Kreditinstitute als auch der Softwarehäuser, deren Produkte die Verarbeitung von camt-Nachrichten unterstützen müssen, notwendig sind, wurde bereits Mitte Dezember 2020 ein entsprechender Change Request seitens der Deutschen Kreditwirtschaft veröffentlicht. Das aktuelle Format ist bereits seit November 2021 camt.05x.001.08. Darin wurden neben dem Dateinamen („namespace“) eine Reihe von Datenfeldern („tags“) umbenannt, Kardinalitäten geändert sowie die darstellbaren Informationen erheblich erweitert.
November 2022 als Datum zur Umstellung des camt-Formats
Leider hatte die Deutsche Kreditwirtschaft im Sommer 2021 – also viel zu spät für die Umsetzung zum November 2021 – weitere strukturelle Formatänderungen des camt-Formats mit einem entsprechenden Change Request bekanntgegeben. Zugleich wurde empfohlen, das neue camt-Format möglichst erst nach kompletter Umsetzung (also inklusive der nachträglichen Änderungen) auszuliefern. Verpflichtend fixiert wurde das auf November 2022.Dieser Termin wird auch nicht verschoben.
Geschuldet waren diese nachträglichen Modifikationen der Notwendigkeit, die Struktur mit den Formatfestlegungen des SWIFT-Arbeitskreises CBPR+ (Cross-Border Payments and Reporting Plus) zu synchronisieren.
Ausgerechnet die nachgeschobenen Formatänderungen zur camt-Version 08 bringen nun die größten Herausforderungen bei der Softwareanpassung der Schnittstelle in den Kundensystemen. So wurden z.B. die Codierung des Startsaldos im Kontoauszug camt.053 geändert und einige Informationen innerhalb der Struktur verschoben.
Die beschriebenen Änderungen betreffen analog auch die camt-Formate für Intraday-Avise (camt.052), Sammelbuchungsreporting (camt.054) sowie das Echtzeitreporting eingehender Instant Payments (camt.N54).
Unternehmen und institutionelle Kunden sollten Fragen stellen
Um eine rechtzeitige Umstellungsplanung und einen Schnittstellentest bei der Ablösung der MT940-Schnittstelle durch camt.053 bzw. bei der Formatanpassung auf die camt-Version 08 sicherstellen zu können, sollten Anwender in Unternehmen und Institutionen die Thematik mit ihren Partnern in den internen IT-Abteilungen, den Hausbanken sowie involvierten Softwarehäusern behandeln und nach dem status quo der Schnittstelle bzw. der Umstellungsplanung fragen.
Kreditinstitute können meist auf Anforderung der Kunden zusätzlich zum MT940-Format camt.053-Dateien vom gleichen Buchungstag zum Schnittstellentest liefern. Damit sollten kundenseitige ERP- und Abrechnungssysteme auf Kompatibilität getestet werden. Das beginnt bereits bei der Abholung der Dateien über die genutzten Electronic Banking Systeme oder Portale.
Zusätzliche Herausforderung durch camt-Version 08
Mit der Umstellung auf die camt-Version 08 ist eine zusätzliche Herausforderung verbunden, die zugleich einen wichtigen Schritt auf international vereinheitlichte Regeln zur Zahlungszuordnung darstellt. Erstmals wird der seit vielen Jahren in allen Kundensystemen genutzte Geschäftsvorfallcode (GVC), der mit einer dreistelligen Ziffer den Umsatztyp charakterisiert, nur noch als optionales Feld definiert.
International ist dieser GVC nicht bekannt, die Zuordnung des Umsatztyps erfolgt im ISO-Format standardmäßig über eine strukturierte XML-Logik als Bank Transaction Code („Domain/Family/Subfamily“), die nun auch in Deutschland seitens der Banken bereitgestellt und ab der Version 8 als Pflichtfeld gilt. Es empfiehlt sich also, auch zu diesem Thema zu hinterfragen, wie weit Softwareanbieter mit der Interpretation dieser Informationen zur Zahlungszuordnung sind.