Gebäude sind für einen großen Teil der CO2-Emissionen Deutschlands verantwortlich – entsprechend hat das Gebäudeenergiegesetz den Sektor im Visier. Die Sanierung von Bestandsimmobilien scheint ein guter Hebel für Einsparungen, wie das Beispiel Hamburg zeigt.
Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz GEG) bestehen Austausch- und Nachrüstpflichten, die innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen sind.
Gebäudeenergiegesetz kompakt
Das GEG beinhaltet:
- Vorgaben von energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude
- Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden
- Nachrüst- und Austauschpflichten für Bestandsgebäude
- Vorgaben zum Anteil der regenerativen Energien für Heizen und Kühlen von Neubauten
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen:
- In den meisten Neubauten müssen ab Januar 2024 Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden
- Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten
- Kommunen sollen bis 2028 einen kommunalen Wärmeplan aufstellen, in Großstädten soll dieser bis 2026 vorliegen.
Wer eine Immobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss beispielsweise innerhalb von zwei Jahren alte Heizkessel erneuern, Warmwasser führende Rohre und die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen. Ferner gibt es „bedingte Anforderungen“ für die Modernisierung: Werden etwa alte Fenster erneuert oder die Fassade neu verputzt, sind entsprechende Dämmwerte einzuhalten. Und für Neubauten gibt das GEG den Anteil von erneuerbaren Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor.
Hamburger Klimaschutzziele sind ambitioniert
Im Dezember 2022 hat der Hamburger Senat die Eckpunkte zur zweiten Fortschreibung des städtischen Klimaplans verabschiedet. Gegenüber dem Basisjahr 1990 wird das Klimaziel verfolgt, die energiebedingten Kohlendioxidemissionen schrittweise zu reduzieren – bis 2030 um 70 Prozent und bis 2045 um 98 Prozent.
Ob und wie klimaneutrales Wohnen im Bereich der Wohngebäude bis 2045 erreicht werden kann, hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg in einer umsetzungsorientierten Machbarkeitsstudie untersuchen lassen. Laut der im Oktober 2022 veröffentlichten Studie sind hierfür Sanierungen im Umfang von mindestens 32 Milliarden Euro notwendig. Die Sanierungsrate, also der Anteil der pro Jahr als vollsaniert eingestuften Gebäude, müsste von jetzt 1 Prozent auf mindestens 1,7 bis 1,8 Prozent erhöht werden.
Möglicher Hebel: Sanierung von Bestandsimmobilien
Ein Großteil der Hamburger Wohngebäude wurde in den Jahren von 1949 bis 1978 gebaut, das sind rund 177.000 Gebäude (Zensusdaten 2011). Davon sind viele bisher gar nicht oder nur teilsaniert. Dies gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser genauso wie für Mehrfamilienhäuser.
Wenn es gelingt, die Sanierung dieser Wohnhäuser durch entsprechende Rahmenbedingungen voranzutreiben, könnte eine große Wirkung auf Energieverbrauch und CO2-Emissionen erzielt werden. Dabei führen bereits kleinere und mittlere Maßnahmen zu Ergebnissen. Der förderfähige individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Eigentümerinnen und Eigentümern eine umfassende Energieberatung für ihr Wohngebäude. Im Rahmen der Sanierungsplanung können mögliche Energieeffizienzentwicklungen des Gebäudes geprüft und die Reihenfolge der einzelnen Sanierungsmaßnahmen, der Zeitplan der Baumaßnahmen sowie der Investitionsplan festgelegt werden.
Die Gebäudesanierung wird mit verschiedenen Programmen beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt. Die Stadt Hamburg hält für das Engagement in Sachen klimafreundliches Wohnen zusätzliche Fördermittel bereit.
Klimafreundliches Wohnen muss bezahlbar bleiben
Die Rahmenbedingungen für den Wohnungs(neu)bau haben sich bekanntermaßen verschärft: durch die Entwicklung der Energiepreise, die Lieferkettenproblematik, hohe Kostensteigerungen bei vielen Baustoffen und den Rohstoff- und Fachkräftemangel.
Viele Menschen haben ein hohes Interesse an energetischer Sanierung und würden gern ihre Projekte umsetzen. In der Praxis zeigt sich aber häufig, dass Unsicherheiten hinsichtlich Kosten und Fördermöglichkeiten, aber auch der Verfügbarkeit von Fachfirmen bestehen. Zusammen mit der Sorge, sich finanziell zu überlasten, führt dies dazu, dass die Pläne nicht realisiert werden.
Offen zu diskutieren ist unter anderem:
- Wie gelingt die Umsetzung der notwendigen Sanierungsaktivitäten im Bereich der Wohngebäude mit Blick auf die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in der Baubranche?
- Welche Unterstützung benötigen Eigentümerinnen und Eigentümer, um einen verständlichen Überblick über die Fördermöglichkeiten zu erhalten?
- Wie wirken sich die notwendigen Investitionen auf die Entwicklung der Mieten und Kaufpreise aus?
- Wie wirkt das GEG auf Neubauaktivitäten und Investorenverhalten?
Bereits seit 2011 zeigt das Hamburger Bündnis für Wohnen, wie sich erfolgreiche Stadtentwicklung in Zusammenarbeit realisieren lässt. Diesen Weg gilt es weiterzugehen, um gemeinsam große gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Es bleibt viel zu tun auf dem wichtigen Weg des ökologischen Bauens und Sanierens mit Ziel des klimaneutralen Wohnens im Jahr 2045.
Der Beitrag ist Teil des Jahrbuchs 2023/24 des Vereins Finanzplatz Hamburg e.V.. Das Jahrbuch können Sie hier direkt herunterladen.