Wie können Banken in einem komplexen regulatorischen Umfeld risikofest und zukunftsorientiert agieren? Die 6. Auflage des Bearbeitungs- und Prüfungsleitfadens: Neue MaRisk liefert wertvolle Praxistipps. Bank Blog Leser haben die Chance, ein Exemplar zu gewinnen.
Mit der Einführung der 7. und 8. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) aus Juni 2023 bzw. Mai 2024 setzt die BaFin neue Maßstäbe, die Banken vor erhebliche Herausforderungen stellen. In der 6. Auflage des „Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden: Neue MaRisk“ werden diese Anforderungen umfassend behandelt.
Experten aus Praxis und Prüfung erörtern die erweiterten Regularien, liefern wertvolle Umsetzungshinweise und teilen Erkenntnisse aus ersten Sonderprüfungen. Besonders hervorgehoben werden soll hier das Kapitel „BT 3 Anforderungen an die Risikoberichterstattung“, dass die neuesten Entwicklungen in diesem kritischen Bereich praxisnah beleuchtet. Mitautor ist Dr. Ulf Morgenstern, Senior Manager im zeb und Experte für Finance & Risk.
Entwicklung der Risikoberichterstattung
Mit der 5. MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht die Anforderungen an die Risikoberichterstattung im Modul BT 3 an zentraler Stelle gebündelt. Die Evolution der Regulierungen setzt sich mit den jüngsten Anpassungen durch die 7. und 8. Novelle fort, wobei die zunehmende Komplexität und Detailtiefe der geforderten Berichterstattung deutlich wird.
Ein Paradigmenwechsel zeigt sich in der Einführung neuer Berichtspflichten zu ESG-Risiken durch die 7. MaRisk-Novelle. Die Risikoberichterstattung soll nun der Geschäftsleitung einen aktuellen Überblick über die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die wesentlichen Risiken geben. Gefordert sind neben qualitativen Bewertungen auch quantitative Einschätzungen wie aktuelle Feststellungen aus Sonderprüfungen belegen.
Anforderungen an Flexibilität und Aktualität
Die Anforderungen an Flexibilität und Aktualität der Berichterstattung haben sich deutlich verschärft. Neben der turnusmäßigen Erstellung von Risikoberichten müssen die Institute in der Lage sein, ad hoc Risikoinformationen zu generieren. Potenzielle Auslöser für die Erstellung eines Ad-hoc-Reports sieht die Aufsicht sowohl in der aktuellen Risikosituation des Instituts als auch in der Marktentwicklung.
Zudem rückt die Qualität und Aktualität der Daten noch stärker in den Fokus. Daten müssen grundsätzlich zum Stichtag des Risikoberichts erhoben und berichtet werden. Sofern vorläufige Daten oder Daten aus Vorperioden verwendet werden, ist dies zu kennzeichnen und gegebenenfalls zu begründen. Diese Anforderung unterstreicht die Bedeutung robuster Datenmanagementsysteme und effizienter Prozesse zur Datenerhebung und -verarbeitung.
Kommentierung und Analyse
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Kommentierung und Analyse der Daten. Die Aufsicht erwartet insgesamt eine angemessene und risikoorientierte Kommentierung des Risikoberichts. Eine zu geringe oder wenig aussagekräftige Kommentierung führt regelmäßig zu Feststellungen der Aufsicht bei Sonderprüfungen. Die Berichte sollen nicht nur historische Daten darstellen, sondern auch eine zukunftsorientierte Risikoeinschätzung abgeben.
Die zeitnahe Berichterstattung stellt eine weitere Herausforderung dar. Für den mindestens vierteljährlichen Gesamtrisikobericht hat sich in der Praxis eine Bereitstellung innerhalb von sechs Wochen nach dem Berichtsstichtag etabliert, was mittlerweile auch vonseiten der Bundesbankprüfer erwartet wird.
Technische Kapazitäten und IT-Infrastruktur
Mit der 8. MaRisk-Novelle wurden zudem die in der EBA-Guideline definierten Anforderungen an Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken des Anlagebuchs in deutsches Recht überführt. Für die Generierung von Daten und Informationen zu den als wesentlich eingestuften Risikoarten sind angemessene technische Kapazitäten – einschließlich entsprechender Methoden und Verfahren – vorzuhalten, welche die Erfassung und den Ausweis dieser Risiken ermöglichen.
Die IT-Systeme müssen in der Lage sein, das Zinsanpassungsprofil sowie die Merkmale von Zinssätzen zu dokumentieren, um eine präzise Messung des Gap-, Basis- und Optionsrisikos zu ermöglichen. Insbesondere bei komplexen, strukturierten Produkten sollten diese Systeme Informationen zu den einzelnen Produktkomponenten sammeln können. Auch hier führen die erweiterten Anforderungen Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken zu einer notwendigen Weiterentwicklung des Reportings
Chancen für ein verbessertes Risikomanagement
Der Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Neue MaRisk bietet einen umfangreichen und praxisnahen Einblick u.a. in die komplexe Welt der Risikoberichterstattung. Er zeigt auf, wie Banken die regulatorischen Anforderungen nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance für ein verbessertes Risikomanagement nutzen können.
Für Fachleute im Bankensektor ist dieses Werk eine wertvolle Ressource, um auf dem neuesten Stand der regulatorischen Entwicklungen zu bleiben und ihre Prozesse zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Die praxisnahe Darstellung sowie konkrete Umsetzungshinweise und praxiserprobte Checklisten machen den Leitfaden zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel für alle, die in Banken mit der Umsetzung der MaRisk betraut sind.
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4 Kommentare
Ich möchte mit den Hinweisen und Hilfen aus dem Buch besser auf die Herausforderungen aus den letzten Änderungen eingehen können.
In meiner Rolle als IT-Revisor ist es für mich essentiell, die aktuellen MaRisk-Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Besonders das Kapitel zur Risikoberichterstattung finde ich spannend. Der Leitfaden verspricht, mir das nötige Wissen und die praktischen Werkzeuge an die Hand zu geben, um meine tägliche Arbeit zu verbessern.
Ich würde mich über den Gewinn freuen!
Die MaRisk-Anforderungen und ihre (häufigen) Anpassungen/Erweiterungen stellen den Bankensektor immer wieder vor große Herausforderungen – gerade auch in ihrer Umsetzung. Der Leitfaden verspricht eine Erörterung der erweiterten Regularien von Experten aus Praxis und Prüfung sowie die Lieferung wichtiger Erkenntnisse aus ersten Sonderprüfungen. Gerade diese wertvollen Umsetzungshinweise aus der Praxis würden mir helfen, die letzten Änderungen besser zu verstehen und Fehler bzw. Feststellungen aus Bankenprüfungen zu vermeiden. Mit dem Leitfaden und seinen Empfehlungen würde ich mich deutlich sicherer im Umgang mit den MaRisk-Anforderungen fühlen.
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