Die neue Ampelkoalition präferiert Honorarberatung gegenüber der herkömmlichen Provisionsberatung. Einer aktuellen Studie zufolge wäre ein Provisionsverbot jedoch ein erheblicher Nachteil für die meisten Kunden, vor allem für Kleinanleger.
In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl hatte die SPD gefordert, dass Finanzierungsdienstleistungen kostengünstig für Verbraucher angeboten werden sollen. Die Grünen gingen da weiter. Sie wollten, dass Honorarberatung die Provisionsberatung ablösen soll und eine gesetzliche Honorarordnung geschaffen wird.. Überhöhte Dispozinsen und Gebühren sollten zudem begrenzt werden. Das Thema wurde zwar nicht explizit im Koalitionsvertrag mit der FDP erwähnt, das bedeutet aber nicht, dass es nicht doch in einer Schublade darauf wartet, in den nächsten vier Jahren hervorgeholt zu werden.
Ein Diskussionspunkt scheint tatsächlich ein mögliches Provisionsverbot zu sein, denn die Deutsche Kreditwirtschaft läuft bereits Sturm dagegen. Nun hat eine Studie von KPMG die möglichen Auswirkungen eines Verbots der provisionsbasierten Anlageberatung untersucht. Der Vergleich der Honorar- und Provisionsberatung aus Sicht der Retail-Kunden zeigt: Insbesondere Kunden mit nur geringen Anlagebeträgen würden nicht mehr fundiert beraten werden. Eine Honorarberatung könne allenfalls ein zusätzliches Modell für vermögende Kunden sein.
Provisionen garantieren Qualität der Finanzberatung
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die sachgerechte Heranführung der Kundschaft und deren fachkundige Begleitung bei der Investition in Wertpapiere nur durch den Erhalt einer provisionsbasierten Beratung gewährleistet werden kann. Ein Verbot dieser Form der Beratung würde insbesondere bei der Gruppe der Kleinanleger zu einer Beratungslücke führen.
Dies läge vor allem daran, dass sich die Honorarberatung für diese Gruppe mit kleinen Anlagebeträgen im Vergleich zur Provisionsberatung nicht rechnet und somit eine unüberwindbare Kostenhürde für Banken und Sparkasse darstelle.
Fehlende Bereitschaft der Kunden für Beratungsgebühr
Hinzu komme, dass die meisten Kunden grundsätzlich nicht bereit seien, für eine Beratung direkt zu bezahlen. Aus einer für diese Studie durchgeführten Befragung von Anlegern ergibt sich, dass sich nur knapp 16 Prozent der Befragten vorstellen können, für die Beratung überhaupt ein gesondertes Honorar zu bezahlen und wenn, nur ein geringes. 74 Prozent lehnen sind nicht bereit für Beratung zu bezahlen.
Durchschnittlich wurden 34,80 Euro als angemessener Stundensatz für eine Finanzberatung genannt. Der in Deutschland marktgängige Stundensatz liegt jedoch bei rund 180 Euro.
Kunden legen Wert auf Beratung
Die Studie hat auch untersucht, wie wichtig Kunden eine persönliche Beratung bei der Geldanlage ist. Und trotz Digitalisierung und damit begründeter massiven Filialschließungen scheinen die Kunden immer noch Wert darauf zu legen:
- 65 Prozent der Kunden würden sich ohne professionelle Unterstützung bei der Geldanlage nicht wohl fühlen.
- 60 Prozent der Kunden messen einer persönlichen Beratung bei der Geldanlage hohe Bedeutung zu.
Erfahrungen mit Provisionsverboten in anderen Ländern
Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden belegen, dass sich seit dem Inkrafttreten der dortigen Provisionsverbote 2013 beziehungsweise 2014 der Anlageberatungsmarkt deutlich zulasten kleiner und mittlerer Vermögen verschoben hat. Mindestanlagebeträge für die Inanspruchnahme einer Anlageberatung sind in diesen Ländern keine Seltenheit. Erhebungen der britischen Finanzaufsicht zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, eine Anlageberatung zu erhalten, signifikant mit dem Vermögen steigt.
Gerade die Kundschaft mit kleineren Vermögen sei in eine Beratungslücke gefallen. Im Ergebnis legen Anleger in diesen beiden Ländern deutlich weniger Geld in Fonds an als in Deutschland. Dies dürfte wesentlich mit den genannten Einschränkungen im Beratungsangebot zusammenhängen.
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