Bargeldloses Bezahlen ist schnell, bequem und sicher. Daher bezahlen viele Menschen ihre Einkäufe mit Karte, überweisen ihre Miete per Dauerauftrag einziehen oder lassen den Mitgliedsbeitrag für den Sportverein per Lastschrift einziehen. Der Bankenverband hat nun eine Broschüre veröffentlicht, die Verbrauchern zeigt, worauf beim Bezahlen ohne Bargeld zu achten ist.
Bargeldloses Bezahlen mit der Karte
Warum müssen Sie bei der Zahlung mit Ihrer Bankkarte (ec-Karte, girocard) an der Supermarktkasse manchmal die Geheimzahl eintippen müssen und manchmal unterschreiben? Die Antwort ist einfach: Es handelt sich um zwei verschiedene Bezahlverfahren.
- Beim Bezahlen mit PIN kommt das Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft zum Einsatz. Es gibt dem Händler eine Zahlungsgarantie. Denn mit der Eingabe der Geheimzahl erfolgt eine Online-Abfrage bei der Bank zur Autorisierung und Freigabe der Zahlung.
- Beim Verfahren mit Unterschrift handelt es sich um das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) des Handels. Die Zahlung wird per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Und da Lastschriften von Kunden grundsätzlich zurückgegeben werden können, besteht für den Händler keine Zahlungsgarantie.
Neben diesen beiden Varianten, gibt es noch viele andere Möglichkeiten, bargeldlos Einkäufe oder Rechnungen zu bezahlen. Den größten Anteil am bargeldlosen Zahlungsverkehr insgesamt haben Lastschriften mit 50 Prozent. Überweisungen kommen auf einen Anteil von 32 Prozent, gefolgt von den Debitkarten (z.B. der girocard) mit 15 Prozent. Nur vier Prozent aller Transaktionen in Deutschland erfolgen mit Kreditkarten und lediglich 0,2 Prozent mit Schecks.
Bargeldloses Bezahlen per SEPA-Überweisung und Lastschrift
Für Verbraucher ist es wichtig, zu wissen, wie die beide bargeldlosen Zahlungsvarianten Überweisung und Lastschrift im Einzelnen funktionieren und was sich durch den neuen, einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA = Single Euro Payments Area) ändert.
Wer deutschlandweit heute eine Rechnung zahlt, entscheidet sich bei einmaligen Zahlungen oft für die Überweisung. Wenn Sie eine Überweisung beauftragen, autorisieren Sie damit die Zahlung. Sie kann meist nicht zurückgerufen werden. Haben Sie versehentlich eine Fehlüberweisung getätigt, sollten Sie Ihre Bank möglichst schnell um Hilfe bitten, den Zahlungsempfänger ausfindig zu machen.
Wenn Sie regelmäßig Zahlungen an denselben Empfänger mit gleicher Betragshöhe leisten müssen, bietet sich die Einrichtung eines Dauerauftrags an. Dies stellt die automatische regelmäßige Ausführung der Überweisung zum festgelegten Zeitpunkt sicht.
Die Lastschrift bietet sich vor allem bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen mit unterschiedlichen Betragshöhen an. Wenn Sie das Lastschriftverfahren nutzen, ermächtigen Sie den Empfänger, Zahlungen von Ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen. Sie sollten daher Ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren und Abbuchungen mit dem von Ihnen erteilten Lastschriftmandat abgleichen. Lastschriften können ohne Angabe von Gründen bis acht Wochen ab der Belastung zurückgegeben werden.
Die Broschüre des Bankenverbandes „Bargeldlos bezahlen“ stellt alles im Detail vor. Sie können Sie hier direkt herunterladen.