Das Jahr 2018 bringt für Konsumenten zahlreiche neue Vorschriften aber auch Rechte. Einige davon betreffen das Leben in und mit der digitalen Welt. Die wichtigsten finden Sie im Überblick.
Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher in der digitalen Welt zusammengetragen.
Instant Payments: Überweisungen in Echtzeit
Mit der Einführung von „SEPA-Instant Payments“ können Kontoüberweisungen in Echtzeit abgewickelt werden. Zahlungsempfänger in der gesamten Euro-Zone müssen dann nicht mehr einige Tage auf ihr Geld warten, sondern bekommen Zahlungen innerhalb von zehn Sekunden auf ihrem Konto gutgeschrieben. Das gilt rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche.
Einige Banken bieten diesen Service bereits seit dem 21. November 2017 an. Der große Durchbruch soll Laufe des Jahres erfolgen. Es wird erwartet, dass Echtzeitzahlungen sowohl von Privatperson zu Privatperson als auch im E-Commerce möglich sind.
Ebenso werden Bankkunden an Ladenkassen in Echtzeit zahlen können, etwa per Smartphone-App im Supermarkt. Instant Payments sollen damit ein Zahlverfahren ermöglichen, das an allen Bezahlpunkten einsetzbar ist und direkt mit dem jeweiligen Girokonto in Verbindung steht.
Wegfall von Kreditkartengebühren beim Bezahlen
Wer beim Online-Shopping oder im Laden mit Kreditkarte zahlen will, muss zukünftig keine Extra-Gebühren dafür bezahlen. Seit Januar sind europaweit die Gebühren beim Bezahlen mit Kreditkarte entfallen. Händler dürfen somit in vielen Fällen keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr berechnen. Für Bargeldabhebungen im Ausland können Banken allerdings weiterhin Gebühren verlangen.
Nutzung von Mediendiensten im EU-Ausland
Wer in Deutschland kostenpflichtige Streamingdienste für Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, konnte diese bislang nur innerhalb Deutschlands nutzen. Ab April 2018 jeder Kunde seinen abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren auch im EU-Ausland nutzen. Allerdings nur für einen beschränkten Zeitraum, beispielsweise im Urlaub oder während eines Auslandssemesters. Die Pflicht, dieses zu ermöglichen, besteht allerdings nur bei kostenpflichtigen Angeboten. Bei kostenlosen Online-Angeboten kann dies freiwillig erfolgen.
Neue Beschwerdemöglichkeiten bei sozialen Netzwerken
Seit 1. Januar 2018 gelten alle Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (kurz: NetzDG), mit dem rechtswidrige Inhalte auf sozialen Netzwerken besser bekämpft werden sollen. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen es Nutzern ermöglichen, sich über verbotene Inhalte beschweren zu können. Sie können Verbotenes direkt bei den jeweiligen sozialen Netzwerken melden. Diese Inhalte müssen dann vom Netzwerk überprüft und gelöscht werden, wenn ein Verstoß gegen Gesetze festgestellt wird. Strafbar sind nach dem NetzDG etwa Beleidigungen, aber auch wenn Nutzer verbotene Symbole wie ein Hakenkreuz posten oder den Holocaust leugnen.
Neue Datenschutzgrundverordnung
Ab 25. Mai 2018 gilt für Unternehmen die neue Datenschutzgrundverordnung, die EU-weit die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt. Diese Verordnung stärkt unter anderem auch Verbraucherrechte. Nutzer können von Unternehmen dann verlangen, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, diese zu berichtigen und zu löschen. Darüber hinaus können sie erwirken, dass ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter (oder an sie selbst) übertragen werden. Dies muss in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erfolgen. Neu ist auch, dass Verbraucher jetzt umfangreiche Informations-, Auskunfts- und Widerspruchsrechte haben, wenn Anbieter von ihnen Nutzerprofile erstellen oder automatisierte Entscheidungen zu ihren Nutzerdaten treffen.
Digitales Antennenfernsehen in weiteren Regionen
Bereits seit 2017 empfangen viele Nutzer in großen Städten und Ballungsgebieten digitales Antennenfernsehen über den neuen Standard DVB-T2. In 2018 wird der Empfang schrittweise in zusätzlichen Regionen erweitert. Ab dem Frühjahr startet DVB-T2 in den Regionen um Erfurt, Osnabrück, Kaiserslautern und im mittleren Hessen. Ab Herbst bekommen die Regionen um Chemnitz, Gera, Trier und Ulm den neuen Antennenstandard.
Wer auch nach der Umstellung das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das DVB-T2 unterstützt. Viele Flachbildfernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht direkt verarbeiten. Notwendig ist dann, einen zusätzlichen DVB-T2-Receiver anzuschaffen.