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2019 bringt neue Regeln für Verbraucher

Mobil Telefonieren, Online Banking, Online Shopping – das neue Jahr bringt einige neue Regeln für Verbraucher mit sich. Einige der wichtigsten für die digitale Welt stellen wir Ihnen vor.

Wertvolle Tipps und Hinweise für Verbraucher zum neuen Jahr

Wertvolle Tipps und Hinweise für Verbraucher zum neuen Jahr.

Im neuen Jahr gibt es zahlreiche neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen in der digitalen Welt zusammengetragen.

EU-weite Preisobergrenzen für Telefongespräche

Seit 2017 gelten in der EU bereits einheitliche Tarife für den mobilen Datenverbrauch im Internet und für Telefongespräche und SMS im EU-Ausland, das sogenannte Roaming. Im neuen Jahr erhalten auch Telefongespräche und SMS aus dem Heimatland in ein anderes Land der EU die gleichen Preisobergrenzen.

Wer per Handy oder Festnetz aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland telefoniert, soll pro Gesprächsminute maximal 19 Cent zahlen. Für eine SMS sollen nur noch 6 Cent abgerechnet werden dürfen. Die neuen Obergrenzen sollen ab 15. Mai 2019 gültig sein, zuvor muss allerdings der Rat der EU noch formal zustimmen.

Aus für die iTAN-Liste

Nummern durchstreichen auf Papierlisten gehörte lange Zeit zum Online-Banking dazu. Die iTAN-Liste bestand aus zuvor generierten TAN-Nummern, die zur Authentifizierung im Online-Banking eingesetzt wurden.  In 2019 wird dies abgeschafft. Ab dem 14. September 2019 dürfen Bankkunden die sogenannte iTAN-Liste nicht mehr nutzen.

Die zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 sieht vor, dass im Online-Banking eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung durchgeführt werden muss, um beispielsweise elektronische Zahlungsvorgänge auszulösen. Nutzer müssen sich demnach über zwei Faktoren authentifizieren, z.B. Geheimzahl (PIN) und Fingerabdruck.

Sicherheitszertifizierung für IT-Produkte

In Kürze soll auf EU-Ebene der Cybersecurity Act verabschiedet werden. Die Verordnung sieht vor, dass Hersteller ihre IT-Produkte freiwillig zertifizieren lassen können, um die Sicherheit der Produkte transparent zu machen.

Das jeweilig zu gewährleistende Sicherheitsniveau soll in den Vertrauenswürdigkeitsstufen „niedrig“ „mittel“ oder „hoch“ angegeben werden. Hersteller sollen dann über einer Art Beipackzettel Auskunft über die IT-Sicherheit ihrer Produkte geben.

Geoblocking wird abgeschafft

Eine neue EU-Verordnung bewirkt schon seit Anfang Dezember 2018, dass Verbraucher nun besser im EU-Ausland Waren kaufen und Dienstleistungen bestellen können. Deswegen ist jetzt z.B. das Sperren von Seiten, wenn der Kunde aus dem EU-Ausland zugreift, nicht mehr erlaubt. Außerdem dürfen Nutzer von Online-Shops auch nicht mehr automatisch auf die jeweils nationale Seite umgeleitet werden, wenn sie die Shop-Seite über eine Adresse im EU-Ausland aufrufen.

Die Händler müssen in diesem Fall aber nur den EU-weiten Verkauf anbieten – nicht auch die Lieferung. Im Zweifel muss der Kunde die Lieferung also selbst organisieren oder die Ware abholen.

Betreiber von Internet-Marktplätzen haften für Händler

Seit 1. Januar 2019 gelten neue Haftungspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Danach können Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen für eine entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden, wenn Händler ihren Steuerpflichten nicht nachgekommen. Die Marktplatzbetreiber können der Steuerhaftung entgehen, wenn sie von ihren Händlern einen Nachweis über die umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland vorlegen können.

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Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

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