Wer 2019 Jahr plant, eine Immobilie zu kaufen, interessiert sich vor allem für die finanziellen Rahmenbedingungen. Im neuen Jahr gibt es einige Neuerungen, die beim Bau oder Kauf einer Immobilie beachtet werden sollten.

Tipps und Hinweise zum Erwerb einer Immobilie

Tipps und Hinweise zum Erwerb einer neuen oder gebrauchten Immobilie.

Zwar stehen im neuen Jahr keine größeren Gesetzesvorhaben an, doch es ändern sich einige Dinge, die für Immobilienkäufer relevant und interessant sind. Immobilienscout24 hat die wichtigsten zusammengefasst, die wir Ihnen heute vorstellen.

Bauen wird teurer

Vieles spricht dafür, dass Bauherren in 2019 mehr Geld für ihr Traumhaus ausgeben müssen. Neben dem allgemeinen Mindestlohn steigen nämlich auch einige für den Bau relevante, branchenspezifische Mindestlöhne. Diese werden von Arbeitgebern und Gewerkschaften in Tarifverträgen ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt. So bekommen beispielsweise Dachdecker ab dem 1. Januar 2019 mindestens 13,20 Euro pro Stunde statt bisher 12,90 Euro, Elektriker mindestens 11,40 Euro statt 10,95 Euro.


Zudem wird im Jahresverlauf mit leicht ansteigenden Zinsen gerechnet, sodass auch Immobilienkredite teurer werden könnten.

Der Staat fördert weiterhin den Immobilienerwerb

Der Staat unterstützt Immobilienerwerber mit zahlreichen Förderprogrammen der KfW-Bank und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die meisten Bauförderprogramme laufen 2019 weiter, darunter auch das 2018 eingeführte Baukindergeld.

Das bundesweite KfW-Programm zur Förderung von Solarstromspeichern ist Ende 2018 ausgelaufen. Lediglich das Land Baden-Württemberg fördert die Batteriespeicher auch 2019.

Steuererleichterung für günstigen Wohnraum

Wer eine Wohnung zur Vermietung kaufen will, kann von der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) profitieren und vier Jahre lang bis zu fünf Prozent der Herstellungskosten von der Steuer abschreiben – zusätzlich zu der Möglichkeit, über 50 Jahre lang jährlich zwei Prozent abzuschreiben.

Voraussetzungen sind, dass der Bauantrag zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde oder wird, die Wohnung mindestens zehn Jahre lang vermietet wird und die Anschaffungskosten 3000 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten.

Schutz gegen Radon

Am 31.12. 2018 trat das neue Strahlenschutzgesetz in Kraft, das zum ersten Mal Regelungen zum Schutz vor dem natürlichen, radioaktiven Edelgas Radon enthält. Dieses ist je nach Standort in unterschiedlichen Konzentrationen im Boden vorhanden. Radon gilt als ein Auslöser für Lungenkrebs.

Durch bauliche Maßnahmen, vor allem eine entsprechende Abdichtung des Kellers zum Boden, kann das Gas jedoch am Eintritt ins Gebäude gehindert werden. Architekten sind durch das neue Gesetz verpflichtet, derartige Maßnahmen durchzuführen.

Aktueller Energieausweis ist wichtig

Seit Januar 2009 – für bis 1965 erbaute Wohngebäude schon seit Juli 2008 – muss ein Immobilienverkäufer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis für das zu verkaufende Gebäude vorlegen, der die energetischen Kennwerte des Hauses enthält. Weil die Ausweise eine Laufzeit von zehn Jahren haben, wurden viele von ihnen am 1. Januar 2019 ungültig und müssen erneuert werden. Wer eine Bestandsimmobilie kaufen will, sollte daher darauf achten, dass ihm der Verkäufer oder Makler einen aktuellen Ausweis vorlegt.

Weitere Gesetzesänderungen

Nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts muss bis Ende 2019 die Grundsteuer neu geregelt werden. Ein Vorschlag des Bundesfinanzministers liegt bereits vor. Zur Anwendung kommen wird die Neuregelung der Abgabe, die Eigentümer auf ihre Mieter umlegen können, im kommenden Jahr aber noch nicht.

In der Beratung ist außerdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das verschiedene existierende energetische Vorgaben für Neubauten zusammenführen soll. Falls das Gesetz 2019 in Kraft tritt, sind jedoch keine verschärften Anforderungen beim Neubaustandard zu erwarten.