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Kredite unter Freunden oder Familienmitgliedern absichern

Kredite unter Freunden oder in der Familie sollten nur mit einem schriftlichen Vertrag vergeben werden. Von einem entsprechenden Schritt profitieren beide Seiten, gibt das Dokument doch einen verbindlichen Rahmen und damit Sicherheit für Darlehensnehmer und Geldgeber.

Kredite unter Freunden und Familienmitgliedern

Bei Krediten unter Freunden und Familienmitgliedern sollte man einen Vertrag abschließen.

Angetrieben von altruistischen Motiven wird jedoch häufig auf einen Kontrakt verzichtet. Der Kreditgeber möchte einem Familienmitglied oder einem Freund helfen und kein Geschäft machen. Der Darlehensnehmer ist so dankbar für die Leihe, dass er gewöhnlich nicht einmal an einen Vertrag denkt. Doch beim Thema Geld hört bekannt die Freundschaft auf. Zahllose persönliche Beziehungen zerbrechen über einen solchen Kredit. Mit einem schriftlichen Kontrakt hätte sich dies häufig vermeiden lassen. Doch es gibt noch weitere Gründe, die für ein formales Vorgehen sprechen.

Kreditvorbereitung: Haben beide Seiten wirklich an alles gedacht?

Die rechtliche Lage ist bei Krediten ohne schriftlichen Vertrag einfach: Die mündliche Vereinbarung gilt. Da es keine schriftlich ausformulierten Regeln gibt, gelten die Vorschriften des BGB. Beide Seiten machen sich keine weiteren Gedanken. Wie kritisch dies sein kann, zeigt sich bei der Darlehensvorbereitung.

Häufig ist beispielsweise die Laufzeit eines privaten Kredits ein entscheidender Knackpunkt und zeigt an, dass der Darlehensnehmer lieber zu einer Bank hätte gehen sollen. Ein Privatkredit bei der SWK Bank kann beispielsweise über 84 Monate zurückgezahlt werden. Diese 7 Jahre können und wollen Freunde häufig nicht warten.

Existiert kein schriftlicher Vertrag, gestattet das BGB, dass das Darlehen zu jeder Zeit mit einer Frist von nur drei Monaten gekündigt werden kann. Theoretisch kann der Geldgeber seinen Kredit also nur drei Monate nach der Auszahlung wieder zurückverlangen, ganz gleich, was mündlich vereinbart wurde. Schutz bietet nur eine schriftliche Vereinbarung.

Zinsen können ohne schriftlichen Vertrag für beide Seiten zu einem erheblichen Problem werden

Zinsen werden für beide Seiten aus drei Gründen zu einem erheblichen Problem, sollte es keine schriftliche Übereinkunft geben:

  1. Schnell kann Aussage gegen Aussage stehen
  2. Aus steuerlichen Gründen muss es eine Vereinbarung geben
  3. Der Anschein einer verdeckten Schenkung wird vermieden

Aussage gegen Aussage vermeiden

Private Kredite werden zumeist ohne Zinsen oder nur mit einem geringen Zinssatz vergeben. Schnell kann es allerdings passieren, dass Aussage gegen Aussage steht, wenn beispielsweise der Geldgeber behauptet, es sei vereinbart worden, dass nach einem Jahr Zinsen erhoben werden oder der Zinssatz steigt.

Der Darlehensnehmer kann aussagen, dass nach einer bestimmten Zeit die Zinsen entfallen oder reduziert werden sollten. Die Unsicherheit ist für beide Parteien enorm groß.

Steuern: Das Finanzamt möchte im Zweifel einen Vertrag sehen

Private Darlehen werden häufig als Investitionshilfen gegeben. Der Darlehensnehmer soll sich damit beispielsweise selbständig machen. Gängig sind dabei Vereinbarungen, dass der Schuldner erst dann Zinsen zahlen muss, wenn er schwarze Zahlen schreibt. Allerdings darf der Schuldner diese Zinsen eigentlich als Werbekosten abschreiben. Dies geht allerdings nur, wenn ein Vertrag besteht, der die Höhe der Zinsen regelt. Ausschließlich dann akzeptiert das Finanzamt die Zinsen als entsprechende Abschreibung.

Auf der Seite des Gläubigers gilt: Die Zinsen sind zu versteuernde Gewinne. Sie werden prinzipiell mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt. Allerdings kann der Darlehensgeber einen Freistellungsauftrag stellen oder aber darauf pochen, dass die Zinsen auf seine persönlichen Einkünfte aufgeschlagen werden. In beiden Fällen verlangt das Finanzamt einen Vertrag, um einen entsprechenden Antrag zu genehmigen.

Überdies garantiert der Vertrag, dass nicht der Verdacht der Steuervermeidung entsteht. Bei einer reinen Überweisung der Raten durch den Schuldner auf das Konto des Gläubigers wird nicht deutlich, was Tilgung und was Zinssatz ist. Dringend zu empfehlen ist, dass der Schuldner dies stets im Verwendungszweck vermerkt. Banken schlüsseln dies bei Lastschriften stets auf.

Den Anschein einer verdeckten Schenkung vermeiden

Finanzämter sind insbesondere bei Darlehen unter Familienmitgliedern sehr skeptisch, ob es sich wirklich um einen Kredit und nicht tatsächlich um eine Schenkung handelt. Der Verdacht steht im Raum, dass die Schenkungsteuer umgangen werden soll. Entsprechende Befürchtungen können schon durch eigentlich gut gemeinte Handlungen ausgelöst werden.

„Zahle das Geld zurück, wann immer Du es kannst“ gehört beispielsweise zu häufigen Darlehensvereinbarungen zwischen Personen, die sich nahestehen. Finanzämter neigen dazu, dann von einer Schenkung auszugehen.

Ein Vertrag verhindert dies, weil er einen klaren Rückzahlungszeitpunkt setzt oder zumindest entsprechende Regelungen für eine flexible Rückzahlung enthält. Auch nicht verzinste Kredite zwischen Freunden oder Familienmitgliedern sollten aus diesem Grund über einen schriftlichen Vertrag abgesichert werden!

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Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

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