Immer mehr Menschen nutzen ihr Smartphone zum Bezahlen. Um auch im Urlaub unbeschwert auf Shoppingtour gehen zu können, sollte man einige Besonderheiten beachten.
Sommerzeit ist Urlaubszeit und für viele Reisende eine gute Gelegenheit, entspannt durch die Geschäfte des Urlaubslandes zu bummeln und in aller Ruhe einzukaufen. Oft kann dort auch schnell und bequem mit dem Smartphone bezahlt werden.
Der Bankverband hat vor kurzem darauf hingewiesen, auf was Urlauber beim mobilen Bezahlen beachten sollten und einen Überblick über das Bezahlen mit dem Smartphone im Auslandsurlaub erstellt.
Mobiles Bezahlten weit verbreitet
In den nutzen bereits 50 Prozent der Menschen ihr Smartphone zum Bezahlen und in der Türkei sind es nach einer aktuellen PwC-Studie zu Mobile Payment sogar 65 Prozent. In Schweden sind es noch mehr. Alleine im Mai wurde über 45 Millionen Mal mit der Bezahl-App Swish bezahlt. Auch in China und den USA gehört das Bezahlen per Smartphone fast schon selbstverständlich zum Alltag.
Das mobile Bezahlen bietet sich daher in vielen Urlaubsländern an. Was man dazu benötigt, sind:
- ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle,
- eine hinterlegte digitale Karte und
- die Möglichkeit an der Ladenkasse kontaktlos zu bezahlen.
Welche digitale Kreditkarte eignet sich?
Weltweit kann überall dort mit dem Smartphone bezahlt werden, wo das bekannte Wellensymbol an der Ladenkasse zu sehen ist. Dieses Symbol steht für die Technik NFC, der Near Field Communication, die die Datenübertragung beim Bezahlvorgang über kurze Distanzen ermöglicht.
Insbesondere außerhalb Europas sollte man eine Kreditkarte hinterlegen, die weltweit akzeptiert ist. Ansonsten gilt wie bei den aus Plastik bestehenden Karten: Die am Eingang oder an der Ladenkasse angebrachten Logos zeigen an, welche Karten zum Bezahlen akzeptiert werden.
Auslandslimit freischalten
Geprüft werden sollte auf jeden Fall, ob das Auslandslimit der digitalen Karte tatsächlich auch freigeschaltet ist. Manche Banken setzen das Limit aus Sicherheitsgründen auf null Euro. Die Freischaltung kann man entweder selbst über das Onlinebanking vornehmen oder man bittet seine Hausbank, dies zu tun.
Internetverbindung und Roaming-Gebühren
Bei manchen Systemen ist für das mobile Bezahlen aktive eine Internetverbindung erforderlich. Wird mit dem Smartphone im Urlaubsland bezahlt, nutzt man dabei das Mobilfunknetz des lokalen Anbieters. Wie beim Telefonieren oder Versenden von SMS können daher auch beim mobilen Bezahlen Roaming-Gebühren anfallen.
Dank der EU-Roaming-Verordnung entfallen diese Gebühren jedoch schon seit geraumer Zeit innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Gleiche gilt für Norwegen, Island und Liechtenstein.
Die Verordnung gilt übrigens nur auf Land. Wer also eine längere Schiffsreise plant, sollte sich vorab beim zuständigen Reiseveranstalter über die möglichen Kosten informieren. Die Höhe der Roaming-Gebühren in außereuropäischen Ländern, aber beispielsweise auch in der Schweiz, der Türkei oder Monaco kann beim eigenen Mobilfunkanbieter erfragt werden.
Was, wenn das Smartphone verloren geht?
Wird das Smartphone gestohlen oder geht es verloren, sollte die digitale Karte umgehend gesperrt werden. Aus dem Ausland kann dafür den zentralen Sperr-Notruf +49 116 116 genutzt werden. Zusätzliche Sperrrufnummern finden Sie meist im Onlinebanking-Bereich oder auf der Webseite Ihrer Bank oder Sparkasse.
Wichtig: Die Sperrrufnummern nicht nur auf dem Smartphone speichern sondern auch auf einem Zettel notieren.
Allein auf das Bezahlen per Smartphone sollte man sich jedoch gerade im Ausland nicht verlassen. Am besten fährt man im Urlaub mit einem Mix aus Bargeld, der „klassischen“ girocard bzw. Kreditkarte und der digitalen Karte auf dem Smartphone.