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Homeoffice-Pauschale: So setzen Sie das Homeoffice von der Steuer ab

Durch die Homeoffice-Empfehlung der Regierung waren viele Arbeitnehmer und Selbstständige dazu gezwungen, von zu Hause aus zu arbeiten. Der Gesetzgeber möchte sie durch die Homeoffice-Pauschale entlasten.

Arbeiten im Home Office bietet steuerliche Vorteile

Arbeiten im Home Office ist in Zeiten der Corona-Pandemie weit verbreitet.

Die Jahre 2020 und 2021 brachten viel Neues für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bedingt durch die Pandemie ist das Homeoffice auf dem Vormarsch – ein Arbeitsmodell, das in der Vergangenheit eher die Ausnahme als die Regel war. Der Gesetzgeber erkennt die Leistung Angestellter steuerlich an, die sich teilweise sehr spontan ein eigenes kleines Büro einrichten mussten, um dort ihre Arbeiten zu erledigen – die Homeoffice-Pauschale sorgt für zusätzliche finanzielle Entlastung.

Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen

Viele einkommensteuerpflichtige Personen schieben die Steuererklärung so weit hinaus wie nur möglich. Die unzähligen Formulare, Sonderregelungen, Freibeträge und Belege stiften meist viel Verwirrung – dazu kommt die Angst, unabsichtlich fehlerhafte Angaben zu machen oder Geld zu „verschenken“. Vor allem Sonderleistungen wie die Homeoffice-Pauschale werden nicht immer genutzt. Immer mehr Steuerpflichtige verlassen sich deshalb auf eine Steuersoftware.


 Diese Vorteile bietet eine Steuersoftware

Wundertax ist eine davon und verspricht Nutzern einfache Bedienung, schnelle Abwicklung sowie Informationen rund um Absetzbarkeit und Plausibilität. Die Betreiber gestalten dabei alles so selbsterklärend wie möglich – so kann man unter anderem die Homeoffice-Pauschale unkompliziert und schnell absetzen.

Eine Software bietet noch einen weiteren Vorteil: Neben dem Vereinfachen des Erklärungsprozesses sorgt ein Schätzbetrag dafür, dass Sie schon beim Einreichen der Steuererklärung erkennen können, wie hoch eine potenzielle Nachzahlung oder auch Rückzahlung voraussichtlich ausfallen wird.

Die Homeoffice-Pauschale

Da im Jahr 2020 und teilweise auch noch im Jahr 2021 außerordentlich viele Arbeitnehmer im Homeoffice tätig waren, gibt es vonseiten der Bundesregierung eine zusätzliche Erleichterung. Neben der üblichen Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln und steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmern winkt für diese beiden Jahre auch noch die sogenannte Homeoffice-Pauschale.

So hoch ist die Homeoffice-Pauschale

Die Corona-Jahre waren und sind für die meisten von uns eine große Herausforderung, nicht nur seelisch, sondern auch finanziell. Wer im Homeoffice gearbeitet hat, kann sich über die Steuererklärung deshalb eine Reduzierung der Steuerlast sichern. Bis zu 600 € können Arbeitnehmer mit der Homeoffice-Pauschale absetzen. Denn pro Tag im Homeoffice gilt eine Pauschale von 5 €. Bis zu 120 Arbeitstage und somit 600 € im Jahr können so geltend gemacht werden.

Tipp: Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale von 1.000 € mit eingerechnet – umso wichtiger also, eine hochwertige Steuer-Lösung wie wundertax zu nutzen, um möglichst viele Werbungskosten anzusetzen und so die Werbungskostenpauschale zu knacken.

So nutzt man die Homeoffice-Pauschale

Das deutsche Steuersystem bringt viel Bürokratie mit sich. Viele Arbeitnehmer schrecken deshalb sogar davor zurück, Steuererleichterungen zu nutzen. Denn tatsächlich muss die Pauschale, die jedem zusteht, der 2020 im Homeoffice gearbeitet hat oder es 2021 tut, über die Steuererklärung abgesetzt werden. Personen in einem Angestelltenverhältnis haben oft keinerlei Erfahrung damit, Dinge von der Steuer abzusetzen und haben Angst, Fehler zu machen. In Hinblick darauf, dass man sich durch eine optimal ausgefüllte Steuererklärung viel Geld sparen kann, lohnt sich die Investition in eine Steuersoftware, die einem viele Vorteile bringt.

Um sich die Homeoffice-Pauschale zu sichern, muss man die im Homeoffice gearbeiteten Arbeitstage im Rahmen der Werbungskosten beziehungsweise Betriebskosten angeben. Der Umfang der steuerlichen Erleichterung richtet sich nach der Anzahl von Tagen. Für bis zu 120 Tage wird der absetzbare Betrag individuell berechnet. Wer also 120 Arbeitstage im Homeoffice gearbeitet hat, darf sich über die volle Pauschale in Höhe von 600 € freuen. Ob die Homeoffice-Pauschale auch in Zukunft über Werbungs- oder Betriebskosten absetzbar bleiben wird, steht noch nicht fest.

Häusliches Arbeitszimmer

Wer ein häusliches Arbeitszimmer besitzt, kann es weiterhin wie üblich von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Wer für bestimmte Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung hat, kann die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250 Euro jährlich absetzen. Das gilt z. B. häufig für Lehrer, die zu Hause den Unterricht vor- und nachbereiten.

Wessen Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet (z. B. bei Schriftstellern und freien Journalisten), kann die Kosten für das heimische Arbeitszimmer sogar in voller Höhe absetzen.

Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der zu mindestens 90 % beruflich genutzt wird und entsprechend eingerichtet ist. Seine Größe muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtgröße der Wohnung stehen.

Für all jene, die kein solches Arbeitszimmer haben und dennoch im Homeoffice arbeiten, wurde die Homeoffice-Pauschale ins Leben gerufen.

Homeoffice-Pauschale für Selbstständige

Auch Selbstständige und Freiberufler haben ein Anrecht auf die Homeoffice-Pauschale. Sie können die Homeoffice-Pauschale bei ihren Betriebsausgaben geltend machen. Das lohnt sich vor allem, wenn sie kein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer besitzen. Wer allerdings ein solches Arbeitszimmer hat, muss sich entscheiden: Entweder Arbeitszimmer absetzen oder Homeoffice-Pauschale nutzen.

Belege für die Homeoffice-Pauschale

Die Beantragung der Pauschale geht relativ schnell, vorausgesetzt man weiß, an welcher Stelle der Steuererklärung diese abzusetzen ist. Belege braucht es dafür nicht. Trotzdem sollte man sich jeden Tag im Homeoffice notieren – falls das Finanzamt doch nachfragt. Auch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Homeoffice-Tätigkeit ist hilfreich.

Um das Maximum aus seiner Steuererklärung 2021 und 2020 herauszuholen, empfiehlt sich die Nutzung einer guten Software, die einen auf alle Absetzmöglichkeiten hinweist.

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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