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Änderungen für Bankkunden ab 2018

Ab Januar 2018 kommen auf Kunden von Banken und Sparkassen einige Änderungen zu. Manche Bankspezifisch, andere institutsübergreifend. Es lohnt sich, genauer hinzuschauen.

Änderungen für Bankkunden 2018

Änderungen für Kunden von Banken und Sparkassen in 2018.

Was können Sparer, Kreditnehmer und Investoren von den Veränderungen bei Banken und Sparkassen erwarten? Und welche Entscheidungen sind zu treffen, um den persönlichen finanziellen Mehrwert nach wie vor auf hohem Niveau zu halten? Im Folgenden blicken wird auf einiger der zu erwartenden Änderungen für Bankkunden im Jahr 2018 und nehmen diese genauer in den Blick.

Höhere Gebühren für Überweisungen ins Ausland

Ein wichtiger Punkt, der besonders viele Bankkunden sind die Kosten für Überweisungen ins Ausland. Diese steigen zum kommenden Jahr bei vielen Instituten an, was nach den Angaben der Banken vor allem auf den hohen Aufwand zurückzuführen ist, den diese Art der Überweisung heute mit sich bringt. Dabei bleiben die Erhöhungen insgesamt in einem Rahmen, der aus der Sicht der meisten Kunden gut vertreten werden kann. SEPA-Überweisungen sind i.d.R. von der Erhöhung ausgenommen. Für Kunden, die besonders viele Überweisungen ins Ausland durchführen möchte, kann sich ein Institutsvergleich lohnen.

Günstige Kredite weiterhin im Angebot

Kreditnehmer können beruhigt dem Jahr 2018 entgegensehen. Mit Blick auf die Europäische Zentralbank wird zwar deutlich, dass der Kurs der niedrigen Zinsen nicht für alle Zeiten fortgesetzt werden kann. Dies hat auch damit zu tun, dass die Gefahr der Blasenbildung ansonsten auf ein nicht mehr tragbares Niveau steigt, welches die Verantwortlichen auf jeden Fall verhindern müssen. Allerdings ist ein kurzfristiges Ende der Niedrigzinspolitik nicht in Sicht. So werden Kunden weiterhin günstige Kredite in Anspruch nehmen können, wie z.b. bei der Postbank, welche auf guenstigekredite.info/postbank/ genauer aufgelistet sind.

Gleichzeitig besteht bei vielen Banken die Möglichkeit, eine Zinsbindung in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine Option, die Zinsen für einen bestimmten Zeitraum festzusetzen, was beim Abschluss des Vertrags kleine Mehrkosten nach sich zieht. Im Anschluss an diese Phase hat die kreditgebende Bank dann nicht die Möglichkeit, die Zinsen des Kredits in die Höhe zu schrauben, selbst wenn es die wirtschaftliche Situation aufgrund einer möglichen Zinswende erfordern würde. Der Anleger profitiert vor diesem Hintergrund also von der gestiegenen Planungssicherheit. Da nicht sicher ist, wie lange die Phase der niedrigen Zinsen in Europa noch anhalten wird, lohnt es sich besonders im Jahr 2018 über diese Option nachzudenken, da sie die persönliche Sicherheit bei der Nutzung des Angebots deutlich erhöht.

Das Investmentsteuerreformgesetz

Gute Investment-Strategien sollten sich besonders an den Bedürfnissen von Privatanlegern orientieren, die zum Beispiel die ersten Grundsteine für ihre Rente im Alter legen möchten. Zum 1. Januar 2018 tritt nun das sogenannte Investmentsteuerreformgesetz in Kraft. Dieses könnte die Strategien bei den Investitionen noch einmal gehörig auf den Kopf stellen und für die eine oder andere Änderung auf diesem Gebiet sorgen. Zunächst sorgt das Gesetz dafür, dass die Besteuerung von inländischen und ausländischen Fonds angeglichen wird. Während viele Berater in der Vergangenheit sehr oft dazu rieten, inländische Anlagen aufgrund des damit in Verbindung stehenden steuerlichen Vorteils zu wählen, gehört dieser Grund schon bald der Vergangenheit an.

Dass vom Investmentsteuerreformgesetz auch die sogenannten ETFs betroffen sind, zeigt zum einen die gestiegene Bedeutung dieser passiv gemanagten Fonds. Sie bilden in der Regel einen einfachen Index ab und verringern damit die Kosten. Viele Bankberater setzten immer wieder auf diese Option, um ihren Anlegern einen möglichst großen Gewinn zu bescheren. In Zukunft könnte die Beratung jedoch auch dahingehend kippen, dass ausländischen Fonds eine größere Bedeutung zukommt. Schließlich hatten sie bis ins Jahr 2017 einen steuerlichen Nachteil zu verbuchen, der aber nun bereits der Vergangenheit angehört. Auch dieser Umstand spricht klar für die veränderte Situation, auf die sich auch die Anleger in den Kreisen der Postbank in jedem Fall einstellen sollten.

Neue steuerliche Belastungen bei Investmentfonds

Schon in der Vergangenheit waren viele Kunden darauf aus, ihre Geldanlage mit einem besonders langen Horizont der Anlage zu versehen. In diesem Kontext spielen Fondsanteile eine große Rolle, welche bereits vor dem Jahr 2009 erworben wurden. Bis zu diesem Moment spielte die Abgeltungssteuer für Privatanleger in Deutschland noch keine Rolle, weshalb die Anlage als besonders attraktiv eingestuft wurde. Als die Steuer dann im Jahr 2009 das Licht der Welt erblickte, wurde den Anlegern verdeutlicht, dass die Alt-Anteile, die sie zuvor erworben hatten, nicht von der neuen Steuer betroffen wären. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dies jedoch nur noch in beschränktem Maße. Denn von dort an sollen die erwirtschafteten Kursgewinne, die aus den Alt-Anteilen resultieren, ebenfalls der Steuer unterliegen.

Je nachdem, wie das persönliche Depot bei Ihrer Bank oder Sparkasse mit diesen Anteilen bestückt ist, kommen auf die Anleger nun ganz andere Aufgaben zu. Grundsätzlich können sie einen Freibetrag in Anspruch nehmen, der bis zu einer Grenze von 100.000 Euro pro Person reichen soll. Liegen die Kursgewinne der Alt-Anteile allerdings über diesem Wert, so muss mit der Steuer in Höhe von 25 Prozent gerechnet werden, die folglich eine wesentliche Rolle bei der Einschätzung der Situation spielt.

Kommen die Negativzinsen?

Schon seit einigen Monaten sind viele Experten der Meinung, der Leitzins könnte wieder durch die EZB angehoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war dies nicht der Fall, weshalb vor allem Sparer die Sorge um Strafzinsen umtreibt. Während diese bei den Krediten für eine besonders günstige Ausgangslage für die Anleger sorgen, sind die Umstände für die Sparer weniger günstig. Schon jetzt haben sie bei den klassischen Formen der Anlage praktisch keine Chance mehr, einen realen Gewinn durch die Rendite zu erwirtschaften. Allerdings äußerten sich die meisten Finanzinstitute klar zu den Strafzinsen, die in der öffentlichen Debatte schon jetzt eine immer größere Rolle spielen. So wird es auch im Jahr 2018 in der Regel noch nicht zu dieser Situation kommen, in der ein Sparer für das Geld auf seinem Konto negative Zinsen in Kauf zu nehmen hat.

Wie allerdings die höheren Kosten bei Auslandsüberweisungen zeigen, sucht die Bank inzwischen andere Mittel und Wege, um ihr Angebot noch rentabel zu halten. In Zukunft ist deshalb auch eine Erhöhung der Führungsgebühren bei den verschiedenen angebotenen Konten der Bank nicht mehr ausgeschlossen. Für die Kunden ist es aus diesem Grund wichtig, sich regelmäßig über die neuen Tarife in Kenntnis zu setzen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Erst auf diese Art und Weise kann am Ende garantiert werden, dass das Angebot am Ende den eigenen Vorstellungen entspricht und die erwirtschafteten Gewinne nicht durch die erhöhten Gebühren der Bank aufgefressen werden. Erst unter diesem Umstand sind dann alle wichtigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch in Zukunft die Anlage auf Konten satte Vorteile mit sich bringt, wie sie die Kunden schon aus den vergangenen Jahren gewohnt waren.

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Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

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