Unternehmer und Selbständige unterliegen in der Regel nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht und müssen daher individuell für das Alter vorsorgen. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist dabei einiges zu beachten.
In Deutschland sind Arbeitnehmer in der Regel über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert. Bei Unternehmern und Selbständigen sieht dies jedoch anders aus. Um auch im Alter noch finanziell abgesichert zu sein und die Rentenjahre in vollen Zügen genießen zu können, bedarf es einer umfangreichen Altersvorsorge.
Vorsorgemöglichkeiten fürs Alter
Mit einer Rentenversicherung, insbesondere der gesetzlichen Variante, schaffen Selbstständige und Unternehmer eine gute Basis für ihre Altersvorsorge. Nichtsdestotrotz wird allgemein empfohlen, noch weitere Vorsorgeformen in Anspruch zu nehmen.
Dazu gehören diverse Versicherungen wie etwa eine Haftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Letztere kombiniert man am besten mit einer Ablebensversicherung. Mit der Ablebensversicherung von Livv.at beispielsweise sorgt man dafür, dass die eigene Familie auch nach dem Ableben noch finanziell abgesichert ist.
Zudem ist es empfehlenswert, in flexible Geldanlagen wie Aktien, Edelmetalle oder Immobilien zu investieren. So haben Unternehmer die Möglichkeit, für ein zusätzliches finanzielles Polster im Alter zu sorgen – denn nicht immer fällt die Rente so hoch aus, wie man es gerne hätte.
Ein Ersatz für die Rentenversicherung sind diese Vorsorgeformen jedoch nicht. Deshalb ist es für Unternehmer und Selbstständige unabdingbar, eine geeignete Rentenversicherung abzuschließen und sich darüber zu informieren, ob Versicherungspflicht besteht oder nicht.
Versicherungspflicht: Ja oder Nein?
Ein Großteil der Unternehmer und Selbstständigen in Deutschland ist prinzipiell nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet. Sie haben stets die Wahl, einen Antrag auf die gesetzliche Rentenversicherung zu stellen oder sich selbst zu versichern. Andere wiederum sind versicherungspflichtig und automatisch in die staatliche Rentenversicherung miteingebunden. Dazu gehören:
- Handwerker & Hausgewerbetreibende
- Lehrer & Erzieher
- Hebammen und in der Pflege Beschäftigte
- Künstler & Publizisten
- Seelotsen, Küstenschiffer und -fischer
- Selbstständige mit einem Auftraggeber
- Bestimmte weitere Selbstständige
Wer versicherungspflichtig ist, muss sich innerhalb von 3 Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Wird diese Frist versäumt, können im Ernstfall Bußgelder fällig werden.
Gesetzliche Rentenversicherung
Egal, ob pflichtversichert oder freiwillig versichert – die grundlegenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben die gleichen. Unternehmer schließen mit dieser zusätzlich immer auch eine Erwerbsminderungsrente sowie eine Hinterbliebenenrente ab.
Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern, haben einen klaren Vorteil: Sie bestimmen selbst Anzahl und Höhe der monatlichen Beiträge. Bis zu 12 Mal im Jahr ist es möglich, den Beitrag einzuzahlen. Die Höhe richtet sich nach den aktuellen Mindest- und Höchstbeiträgen – innerhalb dieser Spanne kann frei gewählt werden.
Klarer Nachteil der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Abhängigkeit von demografischen Entwicklungen – was aufgrund der zunehmend alternden Gesellschaft ein großes Problem darstellt. Die Rente ist so zwar immer gesichert, das Rentenniveau steigt jedoch kaum an.
Private Rentenversicherung
Unabhängig davon, ob man gesetzlich rentenversichert ist oder nicht – der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist in jedem Fall eine Überlegung wert. Unterschiedliche Varianten machen es Selbständigen möglich, die Altersvorsorge an ihre Bedürfnisse anzupassen und dabei höchstmögliche Flexibilität zu genießen.
Die private Rentenversicherung funktioniert folgendermaßen: Unternehmer sparen in einem bestimmten Zeitraum durch selbst-fixierte monatliche Zahlungen ein Kapital an. Nach Ablauf des Vertrages besteht in der Regel die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung. Auf Wunsch können Unternehmer bei der privaten Rentenversicherung zusätzlich eine Rente für Hinterbliebene vereinbaren.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente stellt eine Alternative zur Riester-Rente dar und ist eine Sonderform der privaten Rentenversicherung. Sie richtet sich konkret an selbstständige Unternehmer. Prinzipiell gibt es drei verschiedene Varianten:
- Klassische Rürup-Rente: Bei dieser Variante wird bei Abschluss des Vertrages die garantierte Höhe der Rente festgelegt. Diese wird lebenslang monatlich ausgezahlt.
- Fondsgebundene Rürup-Rente: Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente legen Unternehmer das Geld in Investmentfonds an. Eine garantierte Höhe gibt es bei dieser Rente nicht, weshalb sie sich eher für risikofreudigere Sparer eignet.
- Rürup-Rente als Sofortrente: Die Sofortrente richtet sich vor allem an Selbstständige, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Sie haben die Möglichkeit, einmalig einen höheren Betrag einzuzahlen, der anschließend als lebenslange Rente ausbezahlt wird.
Ein großer Vorteil der Rürup-Rente besteht darin, dass diese staatlich gefördert ist und Beitragszahlungen zu einem Teil steuerlich geltend gemacht werden können. Das lohnt sich vor allem für besserverdienende Unternehmer und bei längeren Laufzeiten. Allerdings unterliegt diese Rentenversicherung sehr strengen Regelungen.
Die Rürup-Rente kann nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Außerdem erfolgt die Rentenauszahlung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Ausnahme sind Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden. Hier beginnt die Auszahlung bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Rürup-Verträge sind zudem in der Regel nicht vererb- oder auf andere Personen übertragbar.
Fazit: lieber zu früh als zu spät
Die passende Altersvorsorge zu finden, bereitet vielen Unternehmern und Selbstständigen Kopfzerbrechen. Allzu oft passiert es, dass die passende Vorsorgeform erst mit zunehmendem Alter gefunden wird. Dabei bringen gerade längere Laufzeiten oft Vorteile und ein größeres finanzielles Polster mit sich. Es schadet also nicht, sich frühzeitig Gedanken über eine geeignete Altersvorsorge zu machen. Ob gesetzliche Rentenversicherung, private Rentenversicherung oder die Rürup-Rente – bei dieser Vielfalt an Versicherungsangeboten findet jedermann das passende Modell.