Gar nicht so selten kommt es vor, dass Personen von einem Vormund betreut werden. Damit deren Geld und Kapital ausreichend geschützt ist, hat der Gesetzgeber bestimmte Regeln für die Anlage von Mündelgeld erlassen.
Ein Mündel ist eine Person, die von einem Vormund betreut wird. In Deutschland wird dieser Begriff nur noch für Minderjährige verwendet. Bei volljährigen Personen spricht man von Betreuung.
Mündelgeld ist das zum Vermögen eines Mündels oder Betreuten gehörende Kapitalvermögen. Der Vormund (Betreuer) ist verpflichtet, dieses Geld in besonderer Form, mündelsicher genannt, und verzinslich anzulegen.
Was bedeutet sichere Anlage von Mündelgeld?
Mündelgeld muss grundsätzlich verzinslich und sicher angelegt werden. Doch was bedeutet „sicher“? Ziel ist der Schutz des Mündels vor Vermögensverlusten. Gesetzlich festgelegt sind die hierfür in Betracht kommenden Anlagearten wie zum Beispiel Bundesanleihen, Pfandbriefe und Anlagen bei Kreditinstituten, die einer ausreichenden Einlagensicherung angehören. Doch in Zeiten anhaltender Nullzinspolitik weisen Bundesanleihen mit kürzeren und mittleren Laufzeiten negative Renditen auf. Und für Spareinlagen liegt der Zins im Promillebereich.
Ausnahme bei Anlage von Mündelgeld
Der Bankverband hat vor kurzem darauf hingewiesen, dass ein Gericht auf Antrag im Einzelfall eine Anlage von Mündelgeld in andere wirtschaftlich sinnvolle Anlagen genehmigen kann. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die Anlageform unter Berücksichtigung der gesamten Vermögenssituation des Mündels den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht zuwiderlaufen würde. Größere Vermögen müssen über unterschiedliche Anlagearten gestreut werden. Ferner muss die Anlageform hinreichend sicher sein. Abhängig vom konkreten Einzelfall haben Gerichte in der Vergangenheit beispielsweise Anlagen in Investmentfonds, offenen Immobilienfonds oder auch in Aktien oder Aktienfonds gestattet.