Die Börse ist in den vergangenen Wochen auf Talfahrt gegangen. Viele sehen in den jetzigen Kursen eine gute Kaufgelegenheit. Einige empfehlen ganz konkret einzelne Aktien, die von der Corona-Krise profitieren könnten. Die BaFin rät Anlegern jetzt zur Vorsicht.
Krisenzeiten trennen die Spreu vom Weizen, das gilt auch für die aktuelle Corona-Krise. Wem es gelingt, als erstes Unternehmen ein Mittel oder einen Impfstoff gegen den Coronavirus Sars-CoV-2 oder die durch ihn ausgelöste Lungenkrankheit Covid 19 auf den Markt zu bringen, dem sind wirtschaftlich gute Zeiten so gut wie sicher.
In Krisenzeiten wie diesen, versuchen daher auch dubiose Elemente und Betrüger, mit der Krise ein Geschäfts zu machen. Davor hat nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewarnt).
BaFin warnt vor Corona-Werbung
Derzeit besteht nämlich durchaus die Möglichkeit, dass Aktien von Unternehmen beworben werden, die vorgeben, über Mittel und Wege zu verfügen, die den Corona-Virus stoppen können. Ebenso könnten Unternehmen behaupten, dass sie Medikamente oder Impfstoffe gegen das Corona-Virus besitzen und vermarkten können. Personen, die solche Aktienbewerbungen veröffentlichen, halten möglicherweise selbst einige der beworbenen Finanzinstrumente. Steigen die Kurse aufgrund solcher Bewerbungen dann an, könnten die hinter der Veröffentlichung stehenden Personen davon profitieren.
Die BaFin rät daher Anlegern vor Aktientransaktionen, genau zu prüfen, ob die in Börsenbriefen und sonstigen Werbepublikationen enthaltenen Informationen zur Corona-Pandemie zutreffend sind.
Anleger sollten auf der Hut sein
Auch wenn die Interessenkonflikte in Disclaimern offengelegt werden müssen, sollten Anleger die Motive für die Veröffentlichung solcher Berichte in jedem Fall hinterfragen. Ratsam ist außerdem, sich nicht nur auf einzelne Informationsquellen zu verlassen, sondern sich, soweit dies möglich ist, auch darüber hinaus möglichst umfassende Auskünfte über die betroffenen Finanzinstrumente und deren Emittenten einzuholen.
Falls Anleger Aktienbewerbungen erhalten, bei denen der Verdacht besteht, die darin enthaltenen Angaben könnten übertrieben oder irreführend sein, bittet die BaFin um einen Hinweis hierzu. Gleiches gilt für Anleger, die von solchen Aktienbewerbungen Kenntnis erlangen. Die BaFin bietet dazu ein anonymes Verfahren an.