Immer mehr Deutsche betätigen sich am Aktienmarkt. Doch was bedeutet das für die Steuererklärung? Ein Überblick stellt die wichtigsten Fakten dar und zeigt, worauf Anleger achten sollten.

Steuern sind ein wichtiges Thema bei Wertpapieranlagen

Steuern sind ein wichtiges Thema bei der Geldanlage in Wertpapieren wie Aktien oder Fonds.

Immer mehr Deutsche schlagen den niedrigen Zinsen auf Bankeinlagen ein Schnippchen, indem sie am Aktienmarkt investieren. Während solche Investitionen lange Zeit als das Privileg von Vermögenden galt, hat das Internet auch Kleinanlegern neue Möglichkeiten auf diesem Gebiet eröffnet. Doch kaum ist der erste Gewinn eingefahren, bedient sich schon das Finanzamt. Eine unschöne Überraschung für Anleger, die sich mit dieser Thematik noch nicht beschäftigt haben. 25 Prozent des Gewinns müssen seit 2009 an den Fiskus abgeführt werden. Allerdings gibt es einige Sonderregelungen, die die Steuerlast verringern können.  Leider kennen sich viele angehende Privatinvestoren nur schlecht mit dem Steuerrecht aus. Sie zahlen unter Umständen mehr als nötig wäre. Höchste Zeit, das zu ändern: Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Fakten zum Thema.

Pauschale Abgeltungssteuer für Aktiengewinne

Auf Aktiengewinne wird die sogenannte Kapitalertragssteuer erhoben. Sie ist, ähnlich wie die Einkommenssteuer, eine Quellensteuer. Das bedeutet, dass Finanzinstitute im Inland die Steuer vor der Auszahlung des Gewinns selbständig an das Finanzamt abführen und somit weniger bürokratischer Aufwand seitens des Anlegers erforderlich ist. Der Steuersatz beträgt dabei – unabhängig von der Höhe des Gewinns – immer 25 Prozent. Dazu kommen gegebenenfalls noch der Solidarbeitrag und die Kirchensteuer. Immerhin wurde mit der Steuerreform 2009 erreicht, dass laut Asktraders keine Spekulationssteuer Aktien belastet.

Seit dieser Änderung müssen nun alle Aktiengewinne unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. Wer ansonsten ein geringes Einkommen hat, der braucht ob des hohen Steuersatzes nicht zu erschrecken. In solchen Fällen nimmt das Finanzamt auf Antrag eine Günstigerprüfung vor und wendet gegebenenfalls einen geringeren Steuersatz an. Besserverdiener hingegen können sich freuen, denn grundsätzlich ist die Steuerlast mit der Zahlung der Quellensteuer abgegolten. Auch wer bei der Einkommenssteuer einen höheren Steuersatz abführen muss, wird bei Abgabe der Steuererklärung nicht zusätzlich belastet.

Verrechnung von Gewinnen und Verlusten

Hin und wieder muss beim Handel von Aktien auch einmal ein Papier mit Verlusten verkauft werden. Umso schöner, wenn diese Verluste an den Fiskus weitergereicht werden können. Das ist bei der Kapitalertragssteuer unter bestimmten Bedingungen der Fall. Wer beim Verkauf Verluste realisiert, weil ein Papier seit dem Kauf an Wert verloren hat, der kann diese mit seinen Gewinnen aus dem Aktienhandel verrechnen. Das führt dazu, dass sich die Steuerlast reduziert. Entsteht unterm Strich ein Verlust für das gesamte Kalenderjahr, kann dieser auch auf das Folgejahr vorgetragen werden. Bestehen Verluste aus Kapitalvermögen, das keine Aktien beinhaltet, zum Beispiel aus Anleihen oder Devisen, so können diese Verluste mit jeglichen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden. Dies gilt entsprechend für Zinsen oder Dividenden, nicht jedoch für positive Einkünfte wie aus Vermietungen.

Freibeträge ausschöpfen

Bis zu einer gewissen Grenze sind die Gewinne aus Aktiengeschäften übrigens komplett steuerfrei. Dieser sogenannte Sparer-Pauschbetrag beträgt aktuell 801 Euro, für zusammen veranlagte Steuerpflichtige 1602 €. Er soll die Werbungskosten für Einkünfte aus Kapitalvermögen abdecken. Im Gegenzug ist ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten leider nicht möglich, wenn diese höher ausfallen. Wer nicht bis zur Abgabe der Steuererklärung warten möchte, bis er sein Geld sieht – oder vielleicht gar keine Steuererklärung abgeben muss – der kann seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Maximal bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags werden die Gewinne dann direkt ohne Steuerabzug ausgezahlt.

Vor- und Nachteile des deutschen Systems

Gerade für Kleinanleger hat das geltende Steuerrecht im Bezug auf Kapitalerträge den Vorteil, dass die Abgabe einer Steuererklärung oft nicht notwendig wird. Das erspart viel Arbeit. Trotzdem gibt es auch Kritik an dem System. Denn Millionengewinne unterliegen der gleichen Besteuerungen, wie kleine Gewinne von Privatanlegern. Auch Werbungskosten wie Ordergebühren und Provisionen, die durchaus teuer werden können, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Immerhin: Eine Steuer pro Transaktion bleibt deutschen Anlegern bislang erspart. Beziehen Anleger Dividenden oder Aktien aus dem Ausland, wird dort die Quellensteuer einbehalten. Jeder Staat legt dabei den Quellensteuersatz auf Kapitalerträge selbst fest. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem beteiligten Staat können sich Anleger jedoch Teile dieser Quellensteuer zurückholen, um eine unfaire doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Es ist in jedem Fall von Vorteil, sich vor der Abgabe der Steuererklärung umfassend über die individuelle Situation zu informieren, um unnötige Steuern zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für den komplexen Bereich von Aktiengewinnen und -verlusten.