Viele Arbeitnehmer freuen sich über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack: Die niedrigen Zinsen. Hier verspricht die ETF-Pensionszusage eine wertvolle Ergänzung zu sein.
Die betriebliche Altersvorsorge ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Geschäftsführer eine sinnvolle Möglichkeit, sich über die gesetzliche Rente hinaus und gerade im Hinblick auf die immer größer werdende Rentenlücke, finanziell für das Alter abzusichern. Welche Möglichkeiten dabei die wertpapiergebundene beitragsorientierte Pensionszusage („ETF-Pensionszusage“) bietet, ist Inhalt dieses Ratgebers.
Was macht eine Betriebsrente attraktiv?
Eine staatliche Förderung und ein Arbeitgeberzuschuss machen Betriebsrenten attraktiv. Allerdings sind die üblichen klassischen Anlageformen aufgrund niedriger Zinsen und vergleichsweise hoher Kosten oft nur wenig rentabel.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), allgemein auch als Betriebsrente bekannt, nimmt aufgrund verschiedener Entwicklungen, etwa dem demographischen Wandel, eine zunehmend wichtige Stellung ein. Auch die vom Gesetzgeber geschaffenen Angebote wie die Rürup-Rente oder auch die Riester-Rente werden aller Voraussicht nach nicht mehr zu einer ausreichenden Ergänzung im Alter beitragen.
Eine weitere Versorgung durch eine Betriebsrente kann daher ein attraktiver Bestandteil der Gesamtvergütung für Mitarbeiter und geschäftsführende Gesellschafter sein. Auch kann die bAV einen Anreiz schaffen, um gute Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Mit dem besparen von ETFs wird eine neue Möglichkeit geboten, privat fürs Alter vorzusorgen. Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer finden sie z.B. bei ellerconsulting.de.
Herausforderungen in Zeiten niedriger Zinsen
Klassische Anlagemodelle verlieren bei den momentan niedrigen Zinsen an Attraktivität. Damit beispielsweise Lebensversicherer ihre zugesprochenen Garantien einhalten können, müssen diese eine hohen Aufwand betreiben. Laufende Renditen bei solchen Anlagen liegen aktuell im Durchschnitt bei knapp 2,3 Prozent. Alternative Policen, bei der auch eine Anlage in Investmentfonds ermöglicht wird, sind meist mit hohen Gebühren für die Verwaltung verbunden.
Passive Indexfonds, sogenannte Exchange Trade Funds (ETFs), hingegen bieten den Vorteil, dass deutlich weniger Kosten im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds entstehen. Da ETFs einen bestimmten Index abbilden, wird auf ein aktives Portfoliomanagement verzichten, bei dem entsprechende Verwaltungskosten anfallen.
Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Verwaltungskosten eines aktiv gemanagten Fonds liegen nicht selten bei 1,5 Prozent, während diese bei einem passiven ETF häufig im Bereich von nur 0,3 Prozent liegen. Gerade bei lang laufenden Altersvorsorgebeiträgen machen sich diese Kostenunterschiede deutlich bemerkbar.
Wann eignen sich ETFs zur privaten Altersvorsorge?
Bei einem passiv gemanagten Indexfonds (ETF) wird die Wertentwicklung eines Index, zum Beispiel der Deutsche Aktienindex DAX, nachgebildet beziehungsweise automatisiert und direkt in die einzelnen Werte (Aktien) des Index investiert.
ETFs bieten für Sparer den weiteren Vorteil, dass sie sehr transparent sind, da sie in der Regel einen bestimmten Index oder Positionen davon abbilden. So lässt sich die Entwicklung eines ETFs relativ einfach verfolgen. Als Anleger hat man auch die Wahl, beispielsweise nur in „grüne“ ETFs und damit in Unternehmen zu investieren, die umweltbewusst und nachhaltig wirtschaften.
Mit dem im Jahr 2018 geschaffenen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss hat die bAV deutlich an Attraktivität und Bedeutung gewonnen. Um die Vorteile als Arbeitnehmer bestmöglich auszuschöpfen sollte darauf geachtet werden, welche Anlage in die Betriebsrente eingebunden ist. Kostengünstige ETFs, ob bei der rückengedeckten Unterstützungskasse oder der Direktversicherung, können für die langfristig ausgerichtete Betriebsrente eine sinnvolle Lösung sein.
Thesaurierende ETFs
Es gibt ETFs bei denen die erzielten Renditen erneut investiert werden und nicht ausgezahlt werden. Diese Form der Anlage wird als thesaurierender ETF bezeichnet. Aufgrund des sich verstärkenden Zinseffektes durch die Wiedereinlage der Renditen, eignen sich thesaurierende ETFs auch gut für die langfristig ausgerichtete private Altersvorsorge. Wie jede andere Geldanlage am Kapitalmarkt auch, sind ETFs mit Risiken aufgrund von Kursschwankungen verbunden. Ein ETF-Portfolio sollte daher breit diversifiziert sein, um mögliche Verluste im besten Fall ausgleichen zu können. Da die Aktienkurse im Durchschnitt langfristig steigen, ist es auch sinnvoll, ETFs für die Altersvorsorge über einen möglichst langen Zeitraum zu besparen. Über die Jahre können zwischenzeitliche Schwankungen so meist wieder ausgeglichen werden.
Mit der betrieblichen „ETF-Pensionszusage“ profitieren
Mit der ETF-Pensionszusage wird eine Lösung geboten, die langfristige Wertentwicklung an der Börse mit den Vorteilen einer betrieblichen Altersvorsorge zu verknüpfen.
Bei der bAV handelt es sich um unversteuertes und sozialversicherungsfreies Brutto-Vermögen, das durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge angespart wird. Je nach Abgabenlast des Arbeitnehmers kann so die doppelte Höhe im Vergleich zum besparen eines privaten Investmentfonds erreicht werden. Die höheren Beiträge führen zu einer besseren Wertentwicklung. Allerdings muss auch die bAV mit ETF-Pensionszusage im Versorgungsfall entsprechend lohnversteuert werden.
Bei der lohnsteuer- und sozialabgabefreien Pensionszusage gibt es im Gegensatz zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen keine Deckelung der Beiträge auf 8% Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Für die SV-Befreiung gilt bei Arbeitnehmerfinanzierung jedoch eine Begrenzung auf 4 % BBG. Die Gestaltung der Einzahlungen kann flexibel gestaltet werden. Möglich dabei sind:
- Laufende monatliche oder jährliche Zahlungen durch Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer,
- Bonuszahlungen bei Entgeltumwandlung,
- Einmalzahlungen,
- Tantiemen.
Aussicht auf eine bessere Wertentwicklung
Durch Erträge und Kursgewinne, die bei ETFs im Vergleich zu Lebensversicherungen langfristig realistischer sind, besteht die Aussicht auf eine deutliche Verbesserung des Versorgungskapitals im Alter.
Auf Wunsch steht ein Alterskapital oder ein Kapitalwert zur Einzahlung in eine lebenslange Leibrente zur Verfügung, sobald die Altersgrenze erreicht wird. Auch eine anteilige Übertragung der Wertpapiere oder Ratenzahlungspläne sind dann möglich.
Auch im vorzeitigen Versorgungsfall, etwa bei Invalidität oder Tod, können die Versorgungsleistungen in Höhe der angesparten Beiträge gewährt werden. Versteuert werden muss erst bei Bezug der Leistungen im Alter, als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG). Ein Teil der erwirtschaften Erträge und Kursgewinne bleiben bis zu 80 Prozent gemäß Investmentsteuergesetz steuerfrei, je nach Höhe der Aktienquote des ETFs. Ein großer Vorteil für das Unternehmen ist, dass der volle Wert des Versorgungskapitals einschließlich der Kursgewinne als Betriebsausgabe steuerwirksam abziehbar ist, obwohl diese Erträge nicht versteuert werden.
Probleme während der Niedrigzinsphase
Niedrige Zinsen führen bei den verschiedenen Durchführungswegen der bAV wie:
- Direktversicherung,
- Pensionsfonds,
- Pensionskasse und
- Rückengedeckte Unterstützungskasse.
zu schlechteren Renditen. Auch bei rückgedeckten Pensionszusagen, kam es aufgrund der Zinsentwicklung immer öfter zu Deckungslücken.
Eine potenzielle Belastung für Unternehmen stellt die Subsidiärhaftung dar. Die bAV verpflichtet Unternehmen gegenüber Versorgungsberechtigten im Rahmen der Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz, die volle Verpflichtung zu erfüllen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass das Unternehmen das Risiko trägt, auch für den Teil der Leistung einzustehen, der unter Umständen extern nicht erfüllt wird (z.B. Versicherer).
Wenn eine Pensionskasse die garantierten Leistungen nicht erbringen kann, müssen Unternehmen oftmals Sanierungspläne aufsetzen und für einen Ausgleich der Versorgungslücke sorgen. Entweder indem der Versicherung dafür Mittel zur Verfügung gestellt werden, oder indem die Versorgungsleistung im Versorgungsfall aus eigenen Mitteln ausgeglichen wird.
Bei Pensionszusagen kamen neben der allgemein schlechten Entwicklung jüngst noch bilanzielle Probleme hinzu. Die Folge davon ist, dass teilweise nur ein Drittel der gebildeten Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz steuerlich berücksichtigt werden können. Dies führt wiederum zu einer Verschlechterung der Eigenkapitalquote und Bonität des Unternehmens.