Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Firma oder auf dem Dach von großen Mehrfamilienhäusern liegt heutzutage im Trend. Durch die Vermietung von Dachfläche für Solaranlagen lassen sich attraktive Einnahmen realisieren.
Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels und der unbedingt erforderlichen Reduzierung des C02-Ausstoßes nimmt die Bedeutung regenerativer Energien immer weiter zu. Eine entsprechende Investition in diese lohnt sich. Mit der Montage einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Firmendach präsentiert sich ein Unternehmen nicht nur als umweltbewusste Firma, sondern kann auch zusätzliche Erträge einnehmen.
Die erforderlichen Rahmenbedingungen
Um Solaranlagen auf dem Dach zu errichten, müssen eine Reihe von Rahmenbedingen beachtet werden. Dazu gehören beispielsweise die Art des Daches (ist es ein Flach-, Sattel- oder Pultdach), die Dachflächenausrichtung; die Verschattung durch Bäume oder andere in der Nähe befindliche Gebäude und die Größe der Dachfläche.
Eine optimale Nutzung ist dann vorhanden, wenn das Dach genau nach Süden ausgerichtet wird und zusätzlich eine Neigung von ungefähr 35 Grad vorhanden ist. Dies ist jedoch nur eine „Ideal-Vorstellung”. Gerade bei größeren Dachflächen im gewerblichen Bereich wird die „Ideal-Vorstellung” selten erreicht. Hierbei spielt jedoch, wenn Gewerbeflächen in die Dachflächenvermietung mit einbezogen werden, die Größe des Objekts eine wichtige Rolle, was die anderen Gegebenheiten etwas in den Hintergrund rückt.
Hier ist dann eher eine vorhandene Verschattung für das Dach von Bedeutung, wodurch die Paneele, die vorhanden sind, in ihrer Leistungsfähigkeit reduziert werden könnten.
Es gilt die Aussage, dass Leistung einer Photovoltaikanlage je installierter Kilowattstunde im Schnitt günstiger erreicht werden kann, je größer die Dachfläche ist, die zum Einbau zur Verfügung steht.
Wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Solardachmiete (also Aufstellung der Solaranlagen) vorhanden sind, geht es um die Frage: Wie wird eine solche Anlage finanziert?
Vermietung der Dachfläche
Die einfachste Möglichkeit ist die Dachflächenvermietung. Bei solardachmiete.de stellt der Gewerbetreibende oder das Mehrfamilienhaus das Dach zur ‚Verfügung und ein Anbieter installiert darauf Solaranlagen. Welche Voraussetzungen auch dafür erfüllt werden müssen, ist bereits oben beschrieben worden.
Wichtig noch der Hinweis, dass bei Angeboten, die so gestaltet sind, dass sich die Hauseigentümer an den Kosten für die zu installierende Solaranlage beteiligen, es sich meist um unseriöse Anbieter handelt.
Die Vorteile bei der Vermietung der Dachfläche
Wenn das Dach eines Unternehmens oder eines Mehrfamilienhauses an einen dritten Anbieter vermietet wird, erhält dieser eine Einspeise-Vergütung. Dazu gibt es gesetzliche Vorschriften, die im Rahmen der Neugestaltung des Energie-Einspeise-Gesetzes (EEG) so gestaltet sind, dass zunächst der Hauseigentümer den Strom einer solchen Anlage für sich selbst nutzt und dann in einem weiteren Schritt den produzierten Strom an das öffentliche Netz abgeben kann. Deshalb liegt die Einspeise-Vergütung deutlich unter dem aktuellen durchschnittlichen Strompreis. Ebenfalls hat der Inhaber einer solchen Anlage, der diese betreibt, ein starkes Interesse daran, seinen Strom zu verkaufen.
Der Hauseigentümer, bei dem die Leitungen vorhanden sind und auf dessen Dach die Solaranlage installiert ist, ist der erste Stromabnehmer, der nun seinen Öko-Strom über die Solaranlage auf dem eigenen Dach erhält, für den er dann auch nichts bezahlen muss. Ebenso trägt er kein Risiko für die Investitionen in die Anlage und erhält zusätzlich noch eine Mietzahlung.
Die zu erwartenden Mieteinnahmen aus einer solchen Dachvermietung
Die Miethöhe hängt von der Größe der Solaranlage und deren Wirkungsgrad ab. Je besser dieser Werte sind, umso größer ist die Miethöhe. Bei einer größeren Anlage hat der Betreiber geringe Stückkosten und somit steht ihm am Ende auch mehr Ertrag zu, die dann an die Hauseigentümer abgeführt werden kann.
Welche Voraussetzungen müssen bei einer Dachvermietung von beiden Parteien erfüllt werden?
Wenn eine solche Anlage auf dem Dach installiert wird, hat dies auch Auswirkungen auf das Gebäude. So ist zum Beispiel zu berücksichtigen, dass ein Solar-Modul bis zu ungefähr 10 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen kann. Dies bedeutet zum Beispiel, dass für eine Dachfläche von 600 Quadratmeter ein Mehrgewicht von ungefähr 6 Tonnen anfällt. Daher muss in Regionen, in denen mit einer stärken Schneelast zu rechnen ist, auch sichergestellt werden, dass das Dach trotz der Schneelast auch mit einer installierten Anlage stabil bleibt. Hier sollte zusätzlich ein Statiker zu Rate gezogen werden, der eine entsprechende Eignungsprüfung vornimmt.
Das Verlegen von elektrischen Leitungen
Wenn die Solar-Module auf dem Dach installiert wird, ist es erforderlich, elektrische Leitungen zu legen. Dabei muss geklärt werden, ob diese Leitungen entlang der Fassade geführt werden. Ebenso muss festgelegt werden, wo sich der Wechselrichter befinden soll. Durch den Wechselrichter wird der produzierte Gleichstrom, der in der Solaranlage erzeugt wird, in Wechselstrom umgewandelt. Der Wechselrichter sollte an einem kühlen Ort im Gebäudeinneren installiert werden.
Weil der Strom auch für die Eigennutzung produziert werden soll, ist es erforderlich, hinter dem eingebauten Wechselrichter einen Stromzähler einzubauen. Mit Hilfe des Stromzählers kann der Eigenverbrauch und die Abgabe an das öffentliche Netz festgestellt werden. Der Betreiber der Solaranlage benötigt ebenfalls einen freien Zugang zu den erwähnten Zählern. Dies muss in dem zu erstellenden Pachtvertrag ebenfalls festgelegt werden. Ebenso sollten in einem solchen Pachtvertrag auch Regelungen festgelegt werden, nach denen der Vermieter Veränderungen nur nach Rücksprache mit dem Betreiber vornehmen darf. Zusätzlich sollte dort noch festgehalten werden, dass der Mieter grundsätzlich immer einen Zugang zur Anlage hat. Der Betreiber einer solchen Anlage benötigt während der Installationsphase und für spätere Wartungsarbeiten Zugang zum Gebäude.
Damit eine Solaranlage effizient genutzt werden kann, ist für die Einspeisung der nicht für den Eigenverbrauch benötigen Stromanteile eine Anbindung an das öffentliche Netz erforderlich. Hierzu ist eventuell die Installation eines neuen Zählers notwendig.
Die Abnahme des Stroms für den Eigenverbrauch
Sowohl der Betreiber als auch der Vermieter haben ein Interesse darin, dass Strom produziert und abgenommen wird. Wenn keine garantierte Abnahme vorhanden ist, erzielt der Betreiber einen niedrigeren Ertrag und der Vermieter muss seinen Strom zu dem herkömmlichen Preis zahlen und erhält lediglich die Miete für die Module.
Daher muss in dem abzuschließenden Pachtvertrag eine Regelung über den Abnahmepreis getroffen und vermerkt werden. Hier ist es möglich, eine dynamische Version einzubauen, bei der der Strompreis langfristig ansteigt. Ebenso kann eine Preiserhöhung an einen Index gekoppelt werden. Zusätzlich mit in diesem Passus muss auch die Dauer der Belieferung geregelt werden. Im EEG wird eine garantierte Einspeise-Vergütung von 20 Jahren festgeschrieben. Deshalb sollte auch dieser Zeitraum hier als Mindestlaufzeit zugrunde gelegt werden. Denkbar ist aber auch eine Laufzeit, die deutlich darüber hinausgeht.