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Darf der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?

Unter welchen Umständen darf ein zukünftiger Arbeitgeber ein Führungszeugnis von einem Bewerber verlangen? Wo und wie wird dieses am besten beantragt? Das und weitere wissenswerte Fakten zum Thema Führungszeugnis.

Führungszeugnis bei Bewerbungen

Ein Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person.

Früher oder später kann es passieren, dass man bei einer Bewerbung für eine neue Stelle ein Führungszeugnis zusammen mit den üblichen Unterlagen vorlegen muss. Aber muss man das wirklich bzw. darf der Arbeitgeber solche privaten Einsichten verlangen?

Rechtliche Grundlagen

Schauen wir mal, was uns die Justiz darüber sagt. Darf er das? Nein, das darf er nicht! Zumindest nicht einfach mal so aus Neugier. Allerdings gibt es da Ausnahmen.


Im Bundesdatenschutzgesetz gibt es dazu unter Paragraph 26 Abs. 1 S.1 ein Gesetz, das wie folgt lautet: „Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.”

Keine allgemeine Auskunftspflicht

Kurz gesagt bedeutet es, dass der potenzielle Arbeitgeber keine allgemeine Auskunft über Ihr Führungsregister einholen darf. Er darf die möglichen Vorstrafen aber durchaus erfragen, wenn diese einen fachlichen Zusammenhang mit Ihrer zukünftigen Arbeitsstelle haben. Z.B. bei Führungsregister.de erfahren Sie, wie Sie ganz bequem ein Führungszeugnis online beantragen können.

Für die eine oder andere Arbeitsstelle kann es sogar eine Vorschrift für den Arbeitgeber sein, solch ein Dokument zu verlangen. Das sind vor allem Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen. Diese Personengruppe bedarf nämlich besonderen Schutzes.

Wie wird ein Führungszeugnis beantragt?

Da die Frage nach der Legalität und den Pflichten nun geklärt ist, schauen wir uns an, wie Sie ein Führungszeugnis ausgestellt bekommen.

Sie 3 haben verschieden Möglichkeiten ihr Zeugnis zu beantragen:

  • Im Internet auf dem Portal vom Bundesamtes für Justiz.
  • Im Bürgerbüro in der Stadt in der Sie wohnen.
  • Über eine schriftliche Antragstellung beim Bürgerbüro .

Im Internet

Im Internet benötigen Sie zwar keinen Termin aber dafür folgendes:

  1. Personalausweis mit Online-Funktion,
  2. Kartenlesegerät,
  3. Kostenlose AusweisApp2 des Bundes.

Haben Sie alles zur Hand steht Ihnen nichts mehr im Weg und sie können Ihr Zertifikat beim Bundesamt einfordern.

Im Bürgerbüro

Auch im Bürgerbüro sollten Sie nicht mit leeren Händen erscheinen. Sie müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Ausweis oder Reisepass dabei haben.
  • Den Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt gemeldet haben.

Vergessen Sie nicht, einen Termin zu vereinbaren.

Schriftliche Antragstellung

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, an das Bürgerbüro einen Brief zu senden. Darin können Sie formlos schreiben, dass Sie dieses oder jenes Zeugnis haben möchten. Bedenken Sie nur, dass Sie eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift benötigen.

Die Beglaubigung können Notare oder Ratschreiber der Gemeinden für Sie erledigen. Das macht die anderen zwei Methoden allerdings um einiges attraktiver.

Welches Führungszeugnis muss ich anfordern?

Das liegt ganz daran, für welche Stelle Sie sich bewerben. Es gibt insgesamt fünf verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  • Einfaches Führungszeugnis,
  • Erweitertes Führungszeugnis,
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde,
  • Erweitertes behördliches Führungszeugnis,
  • Europäisches Führungszeugnis.

In der Regel ist das Einfache völlig ausreichend. Sollte es ein anderes sein, wird es in der Stellenausschreibung schon drin stehen. Bei einer Bewerbung bei der Polizei, müssen Sie beispielsweise das Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Fazit: Auf Nummer sicher gehen

Ob Ihr Arbeitgeber nun ein Zeugnis verlangen darf oder nicht, sollten Sie keines absenden, wird dies sicherlich ein Ausschlusskriterium sein. Wenn Sie also nichts zu verbergen haben und Ihre Weste Weiß ist, nutzen Sie die hier erhaltenen Informationen und senden Sie das Dokument zur Bewerbung mit.

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Über den Autor

Maike Schmitt

Maike Schmitt hat Betriebswirtschaft studiert. Sie ist Redakteurin beim Bank Blog Ratgeber Finanzen und schreibt über verschiedene Themen für Verbraucher sowie zu beruflichen Fragen.

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