Offizielle Voraussetzungen zur Eröffnung eines Girokontos gibt es zwar nicht – jede Bank hat gewisse Abweichungen von den erforderlichen Kriterien, die jemand erfüllen muss, um ein Girokonto zu eröffnen. Die inoffiziellen Voraussetzungen zur Girokontoeröffnung sind aber wie folgt: Ein fester Wohnsitz in Deutschland, die Volljährigkeit, Schuldenfreiheit, ein möglichst regelmäßiges Einkommen und kein Bezug von Sozialleistungen. Diese Kriterien können Obdachlose oder auch Asylbewerber nicht erfüllen, daher ist schon seit Längerem das Konzept eines Girokontos für Jedermann im Aufbau. Was daran das Besondere ist und welche Probleme sich diesbezüglich ergeben, wird im Folgenden erläutert.
Das „besondere“ Girokonto für benachteiligte Menschen
So gut wie jeder weiß, was ein Girokonto ist bzw. verfügt auch über ein solches Konto. Doch von dem „Girokonto für Jedermann“ haben sicherlich bisher die wenigsten von gehört. Dabei handelt es sich um ein einfaches Konto, das laut Bundesregierung, künftig für jeden zugänglich ist. Denn wer kein Girokonto besitzt, hat auch nur schwer eine Chance, eine Wohnung und einen Job zu finden. Ein Teufelskreis, den es zu durchbrechen gilt.
Zwar gibt es in Deutschland seit 1995 die Regelung, dass Banken sich dazu verpflichten müssen, bestimmten Personen sogenannte Jedermann-Konten zur Verfügung zu stellen, aber mit der Umsetzung haperte es in den vergangenen Jahren. Die Bundesregierung will nun mit dem künftigen Projekt „Girokonto für Jedermann“ dieser holprigen Umsetzung entgegenwirken, denn in Deutschland kann eine Person eigentlich nur am wirtschaftlichen Leben teilnehmen, wenn sie über ein Girokonto verfügt.
Ist das Girokonto für Jedermann auch für Schuldner eine Option?
Das Konto für Jedermann könnte nicht nur Obdachlosen und Asylbewerbern dabei helfen, etwas besser auf die Beine zu kommen, sondern auch Menschen, die sich in der Vergangenheit verschuldet haben, über eine negative Bonität verfügen oder aber für all jene, die generell in finanziell schwierigen Verhältnissen leben und denen bereits das Konto gepfändet wurde. Experten schätzen, dass künftig etwa 1 Millionen Menschen von dem Girokonto für jedermann profitieren könnten und für diesen Regierungsvorschlag in Frage kommen.
Der Großteil der Banken reagiert positiv auf die Pläne der Regierung, allerdings fordert die Kreditwirtschaft insgesamt mehr Zeit für die Umsetzung dieses Konzeptes. Die Regelungen zu diesem speziellen Basisgirokonto sollen bereits am 18. September 2016 in Kraft treten – viele Banken sehen diese zeitnahe Umsetzung der Pläne kritisch. Zudem wünschen sie sich einen Katalog mit strengeren Ablehnungsgründen für die Anträge, denn stark verschuldete Menschen sollte die Kontoeröffnung damit nicht zu einfach gemacht werden.