Bausparverträge gelten als klassisches Instrument für Bauinteressierte, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen. Tatsächlich lässt sich ein Bausparvertrag jedoch vielseitig einsetzen.

Unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten von Bausparverträgen

Bausparverträge bieten vielfältige unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten.

Ein Bausparvertrag bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten, die weit über den klassischen Bau oder Kauf einer Immobilie hinausgehen. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat kürzlich betont, wie flexibel ein Bausparvertrag genutzt werden kann und welche staatlichen Förderungen Bausparer dabei in Anspruch nehmen können.

Wichtige Fakten zum Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag kombiniert Sparen mit einem zinsfesten Darlehen für Immobilien. Zunächst wird eine Bausparsumme festgelegt, die sowohl das anzusparende Kapital als auch das spätere Darlehen bestimmt. Es ist wichtig, die Bausparsumme so zu wählen, dass sie zu den eigenen finanziellen Möglichkeiten und Zielen passt. Zu hohe Summen erfordern hohe Sparraten, während zu niedrige Beträge möglicherweise den geplanten Verwendungszweck nicht vollständig abdecken. Wer den Vertrag für eine Modernisierung nutzen möchte, sollte die Summe auf Basis der geplanten Renovierungskosten festlegen.

Nach Festlegung der Bausparsumme beginnt die Ansparphase, in der der Bausparer regelmäßig einen bestimmten Betrag einzahlt, bis das Mindestsparguthaben erreicht ist – meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Während dieser Phase gibt es Zinsen auf die Einlagen sowie mögliche staatliche Förderungen, wie die Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Wohn-Riester-Zulagen. Anschließend kann der Bausparer ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen, dessen Höhe sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben ergibt. Der Zinssatz des Darlehens bleibt während der gesamten Laufzeit konstant.

Verwendungsmöglichkeiten eines Bausparvertrags

Ein Bausparvertrag kann zunächst als Mittel zum Eigenkapitalaufbau genutzt werden. Die klassischen Einsatzmöglichkeiten sind der Bau oder Kauf einer Immobilie, wobei das Bausparen meist nur einen Teil der Finanzierung ausmacht. Ergänzt wird dieser durch Annuitätendarlehen und weiteres Eigenkapital, um eine solide Finanzierung zu gewährleisten.

Ein Bausparvertrag kann aber auch für Sanierungen, Renovierungen oder Modernisierungen eingesetzt werden. So lässt sich ein Haus beispielsweise energetisch sanieren, etwa durch den Einbau von Photovoltaikanlagen, energieeffizienten Heizungen oder Wärmedämmungen. Auch der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Installation von Smart-Home-Technologien oder Alarmanlagen kann damit finanziert werden. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Steigerung des Wohnkomforts, wie der Bau eines Hobbyraums, einer neuen Küche oder einer Sauna, ebenfalls mit Bausparmitteln umgesetzt werden. Sogar Bodenbeläge, Rollläden, Markisen oder eine Garage lassen sich damit erneuern oder errichten.

Ein weiterer Vorteil des Bauspardarlehens: Beträge bis zu 50.000 Euro können ohne Grundbucheintrag gewährt werden, was Kosten für Notar und Grundbuchamt spart.

Staatliche Fördermöglichkeiten

Ein Bausparvertrag lässt sich besonders gut durch staatliche Förderungen unterstützen. Dazu gehören Zuschüsse zu den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers, wie die Arbeitnehmersparzulage. Seit Januar 2024 gelten höhere Einkommensgrenzen: 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete, was mehr Arbeitnehmern Zugang zur Förderung ermöglicht. Auch die Wohnungsbauprämie steht zur Verfügung, mit Einkommensgrenzen von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete. Die maximale Prämie beträgt 70 Euro bzw. 140 Euro.

Zusätzlich ist eine Förderung über Wohn-Riester möglich. Hier müssen Bausparer bis zu vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr sparen, um eine Grundzulage von 175 Euro (für Alleinstehende) oder 350 Euro (für Verheiratete) zu erhalten. Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Jahr für nach 2007 geborene Kinder und 185 Euro für vor 2008 Geborene. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro. Neu ist, dass das angesparte Riester-Guthaben jetzt auch für energetische Sanierungen der selbst genutzten Immobilie verwendet werden kann.