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Finanzieller Neuanfang: Corona-Krise hinterlässt viele Schulden

Kleinunternehmer haben stark unter der weltweiten Corona-Pandemie gelitten. Auch Privatleute stehen vor dem finanziellen Chaos und müssen im schlimmsten Fall Insolvenz anmelden. Ziel ist es, schnell wieder am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Aber wie?

Rettung vor der Corona-Krise

In Zeiten der Corona-Pandemie ist für viele Unternehmen die wirtschaftliche Situation angespannt.

Notlage und Konten genau prüfen

Wie groß die Notlage wirklich ist und wie hoch die Schulden sind, muss zunächst genauer ermittelt werden. Vielleicht sind schon Pfändungen eingegangen oder andere Gläubiger drohen mit der Vollstreckung. Statt den Kopf in den Sand zu stecken heißt es: Ruhe bewahren. Mit einem genauen Überblick wirkt die Situation meist weniger schlimm. Von einer Insolvenz muss zunächst nicht die Rede sein. Wichtig ist der Kontakt zu den Gläubigern, damit diese zunächst von einer Pfändung oder Vollstreckung absehen und sich vielleicht auf eine andere Einigung einlassen.

Auch die laufenden Kredite und Konten sind zu prüfen. Wie viel Vermögen ist überhaupt noch vorhanden und welche monatlichen Geldeingänge sind zu erwarten? Manche Experten empfehlen hier ein Guthabenkonto, das von Jedermann eröffnet und geführt werden kann. Es dient dazu, das tägliche Leben zu erhalten unregelmäßige Rechnungen zu begleichen, wie beispielsweise Miete, Strom und Co. Welche Anbieter es gibt und welche Gebühren hinter diesen Konten stehen, ist im Vergleich auf guthabenkonto.net zu sehen. Eine große Übersicht zeigt die Besonderheiten der Anbieter und die Konditionen der Konten.

Keine Angst vor der Insolvenz

Das Insolvenzverfahren scheint für viele Selbstständige aber auch Privatleute der letzte Ausweg. Betroffene sollen jedoch keine Angst vor diesem Schritt haben, sondern lieber das Ende der Schuldenspirale sehen. Je nach persönlicher Lage muss zunächst ein Überblick geschaffen werden, um dann das weitere Vorgehen zu prüfen. Ein kürzeres Insolvenzverfahren scheint hier lukrativ und stellt den finanziellen Neuanfang nach der Krise in Aussicht. Aktuell muss der Bundestag zu diesem Vorschlag noch seine Zustimmung geben. Staatliche Hilfsprogramme können einige Bereiche abfangen, längst aber nicht alle. Daneben sollen Bürger ein schnelleres Insolvenzverfahren bekommen und schon nach drei Jahren die Restschuldbefreiung zugesprochen.

Momentan folgt nach der Privatinsolvenz die sogenannte Wohlverhaltensphase, wie auch die Sparkasse genauer erklärt. Der gesamte Prozess dauert meist 6 Jahre an, bis die Restschuldbefreiung gewährt werden kann. Werden die Verfahrenskosten vorher getilgt, ist der Antrag bereits nach 5 Jahren möglich. Die Insolvenz ist dann abgeschlossen. Die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren sind etwas umfassender. Hier müssen nicht nur die Verfahrenskosten gedeckt sein. Zusätzlich muss der Schuldner 35 Prozent der Forderungen begleichen, sodass die Gläubiger zumindest einen Teil ausgezahlt bekommen. Diese Regel soll nun ausgehebelt werden, damit das Verfahren grundsätzlich nach 3 Jahren geschlossen werden kann.

Neue Schulden vermeiden

Ein finanzieller Neuanfang ist mit etwas Disziplin und den richtigen Hilfsmitteln möglich. Wer sich auf keine staatlichen Förderungen verlassen kann, sollte zumindest sein eigenes Budget kennen und möglichst viele Sparmaßnahmen in Gang setzen. Ein Haushaltsbuch hilft dabei, die täglichen Ausgaben zu notieren und überflüssige Posten zu streichen. Darüber informiert auch die Stiftung Warentest. Außerdem sollte nur mit Bargeld eingekauft werden, um die Menge und das Budget pro Monat besser im Auge halten zu können. Neue Kredite oder das Überziehen des Kontos sind zu vermeiden. Auch an dieser Stelle sei das Guthabenkonto zu empfehlen, da es keinen Disporahmen mitbringt und die erneute Schuldenfalle vermeidet.

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Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

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