Weiterbildungen gelten als hoch angesehen und helfen sowohl im Job-Interview als auch bei der Gehaltsverhandlung. Qualitativ hochwertige Kurse mit Zertifikaten von anerkannten Bildungsträgern oder ein Studium haben jedoch ihren Preis.
Die heutige Arbeitswelt wandelt sich schnell und immer wieder wird neues Wissen verlangt. Weiterbildungen helfen dabei beruflich top qualifiziert zu bleiben. Jedoch haben diese Kurse durchaus hohe Kosten. Für Weiterbildungen stehe jedoch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Arbeitgeber
Besonders dann, wenn es sich um eine Fortbildung handelt, welche auf vorhandenes Können aufbaut, lohnt es sich die Pläne mit dem Arbeitgeber zu besprechen und die Möglichkeit einer Finanzierung von dieser Seite in Betracht zu ziehen. Das Argument dahinter ist vor allem, dass das zusätzliche Wissen im Anschluss auch dem Unternehmen zur Verfügung steht.
Eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bringt jedoch oftmals auch genau aus diesem Grund eine Kündigungssperre mit sich. So sichern sich Vorgesetzte ab, dass der Mehrwert der Weiterbildung tatsächlich dem Unternehmen zur Verfügung steht. Diese Sperren müssen vertraglich geregelt werden. Sollte dennoch der Wunsch auf Beendigung des Anstellungsverhältnisses bestehen, müssen die Kosten anteilig zurückerstattet werden.
Sollte eine Finanzierung über den Arbeitgeber ausgeschlossen sein, kann zumindest der gesetzliche Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden. So entfällt zumindest für diese Zeit der Lohn nicht. Allerdings gibt es diese Möglichkeit in Bayern und Sachsen nicht.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein sorgt für eine einfache Finanzierung von Weiterbildungen von anerkannten Trägern wie beispielsweise WBS Training. und ist vor allem für Arbeitssuchende geeignet. Doch auch Angestellte mit befristetem Vertrag oder solche, die kurz vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber stehen, können diese Finanzierung bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Um die Förderung zu erhalten müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So muss es sich um eine Weiterbildung handeln, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit die Arbeitslosigkeit des Teilnehmers beenden wird. Zudem muss es sich um eine, von der Agentur für Arbeit, offiziell zugelassene Weiterbildung handeln. Auch der Bildungsträger muss über eine solche Zulassung verfügen. Diese Akkreditierung erfolgt gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung.
Der Bildungsgutschein muss direkt bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden normalerweise neben den reinen Weiterbildungs-Kosten auch alle Zusatzkosten übernommen. So beispielsweise für die Anfahrt, etwaige Unterkunft, Kinderbetreuung und auch Verpflegung. Das Arbeitslosengeld wird während dieser Zeit ebenfalls weiterhin bezahlt. Das heißt, auch die soziale Absicherung ist nach wie vor gewährleistet.
Bildungsprämie
Bei der Bildungsprämie handelt es sich um eine staatliche Finanzierung. Diese soll auch Geringverdienern die Möglichkeit auf Weiterbildung zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zum Bildungsgutschein, handelt es sich hier also um eine Prämie für Arbeitende in einem laufenden Angestelltenverhältnis. Die Bildungsprämie stellt jedoch nur die Hälfte der Weiterbildungs-Kosten zur Verfügung. Maximal werden 500 Euro bezuschusst.
Wer diese Finanzierung in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich aktuell in Eltern- bzw. Pflegezeit befinden. Darüber hinaus darf nicht mehr, als ein zu versteuerndes, jährliches Einkommen von 20.000 Euro vorliegen. Erfolgt die Versteuerung zusammen mit dem Partner, so liegt das maximale, gemeinsame Einkommen bei 40.000 Euro. Zudem muss zuvor an einer Beratung durch eine offizielle Beratungsstelle teilgenommen werden. Zur Beantragung der Prämie ist ein aktueller Personalsauweis, sowie ein Beschäftigungs- und Einkommensnachweis notwendig. Die Bildungsprämie kann alle zwei Jahre beantragt werden.
WeGebAU Förderung
Mit der sogenannten WeGebAU Förderung bietet die Agentur für Arbeit die Finanzierung von Weiterbildungen (We) an Geringqualifizierte (Ge) und beschäftige ältere Arbeitnehmer (bA) in Unternehmen (U). So soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und darüber hinaus die Bildungschancen und –gleichheit gefördert werden. Denn die Ansprüche an Qualifikationen werden immer höher. Durch die WeGebAU Förderungen erhalten Angestellte die Möglichkeit, Berufsabschlüsse neben dem Job nachzuholen.
Als geringqualifiziert gilt, wer weder über einen offiziell anerkannten Berufsabschluss noch ein abgeschlossenes Studium verfügt. Doch auch Arbeitnehmer mit anerkanntem Abschluss können hierfür in Frage kommen, wenn sie eine an- oder auch ungelernte Tätigkeit seit mindestens vier Jahren ausüben.
Um sich für die Kategorie ältere Arbeitnehmer zu qualifizieren muss der Angestellte mindestens das 45 Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus, muss das Unternehmen, mit welchem die Anstellung besteht, ein sogenanntes KMU sein und darf somit nicht über mehr als 250 Mitarbeiter verfügen.
Die Weiterbildung selbst muss während der normalen Arbeitszeit stattfinden. Das heißt, der Arbeitnehmer muss von den eigentlichen Tätigkeiten für diesen Zeitraum freigestellt werden. Allerdings werden die Lohnkosten häufig zumindest anteilig von der Agentur für Arbeit übernommen.
Stipendium
Die Möglichkeit von Stipendien wird in Deutschland häufig übersehen, dabei vergibt der Staat diese sogar in drei verschiedene Kategorien: Deutschland-, Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium.
Um das Deutschland-Stipendium in Anspruch nehmen zu können, muss man an einer der teilnehmenden Hochschulen eingeschrieben sein. Diese legen die genauen Auswahlkriterien fest und treffen die Entscheidung. Wer ausgewählt wird erhältlich monatlich 300 Euro über mindestens zwei Semester, maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit, hinweg.
Das Weiterbildungs-Stipendium richtet sich an junge Menschen, die bereits einen Berufsabschluss besitzen und nun ein Erststudium absolvieren möchten. Voraussetzung ist, dass der Stipendiat zu Beginn des Studiums jünger als 25 Jahre ist. Zudem muss die offiziell anerkannte Berufsausbildung besonders gut, also mehr als 87 Punkten bzw. einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser, abgeschlossen worden sein. Die Förderung kann bis zu 7.200 Euro betragen.
Wer über einen besonders guten Abschluss in der Berufsausbildung verfügt, aber bereits über 25 Jahre alt ist, kann sich auf ein Aufstiegsstipendium bewerben. Voraussetzung hier ist, dass mindestens zwei Jahre Erfahrung im Ausbildungsberuf und bisher noch kein abgeschlossenes Hochschul-Studium vorliegen. Die Förderung erfolgt durch die SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) und umfasst 735 Euro monatlich sowie zusätzlich 80 Euro Büchergeld. Das Aufstiegsstipendium gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
BAföG und Studienkredite
Wer die Voraussetzungen für die oben genannten Möglichkeiten nicht erfüllt, dem stehen Darlehen zur Verfügung, die jedoch anteilig oder komplett zurückgezahlt werden müssen. Da man im Allgemeinen davon ausgeht, dass eine abgeschlossene Weiterbildung das monatliche Gehalt erhöht, kann dies aber durchaus eine empfehlenswerte Alternative sein.
Die Höhe des BAföG berechnet sich individuell nach dem Bedarf. Der Höchstsatz für die Gesamtkosten einer Weiterbildung beträgt jedoch 15.000 Euro. Je nach Art des BAföG müssen unterschiedliche, meist sehr strenge, Auflagen erfüllt werden. Im Allgemeinen müssen etwa 50% der Förderung zurückgezahlt werden. Ab 2023 ist ein zinsloses Darlehen geplant.
Bei Studien und Ausbildungskrediten handelt es sich um private Darlehen von Banken, welche jedoch meist für Studenten zu Sonderkonditionen erhältlich sind und meist erst zurückgezahlt werden müssen, wenn eine bestimmte Einkommensklasse erreicht wurde.