Wenn zwei Menschen sich das standesamtliche Ja-Wort geben, hat dies auch Auswirkungen auf Finanzen und Steuern. Einige wertvolle Tipps und Hinweise zeigen, was Paare nach ihrer Hochzeit beachten sollten.
Regelungen und Steuervorteile für Paare
Verheiratete und Verpartnerte können, einer Meldung des Bankenverbandes zufolge, bei den Finanzen in unterschiedlichster Art und Weise sparen. Für sie gelten die folgenden Regelungen und Steuervorteile:
1. Einkommensteuer
Ehepaare werden vom Finanzamt gemeinsam veranlagt, sofern sie nicht die Einzelveranlagung beantragen. Durch das Ehegatten-Splitting lohnt sich die gemeinsame Veranlagung besonders dann, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere. Die Wahl der Steuerklassen-Kombination für Ehepaare ist zwar wichtig, ändert aber an der Gesamtsteuerlast nichts. Die richtige Kombination sorgt aber dafür, dass nach der Steuererklärung keine große Nachzahlung fällig wird.
2. Sparer-Pauschbetrag
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bis zu 801 Euro pro Person steuerfrei. Für Verheiratete gilt demnach ein Freibetrag von 1.602 Euro, der gemeinschaftlich genutzt und auf mehrere Banken aufgeteilt werden kann.
3. Steuervorteile
Bis zu 500.000 Euro können sich Ehepartner steuerfrei schenken oder vererben. Werden Immobilien oder Grundstücke übertragen, fällt grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an.
4. Versicherungen
Verheiratete können beim Abgleich ihrer Versicherungen sparen. Viele Policen können zusammengelegt bzw. erweitert werden, etwa Rechtsschutz-, Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Auslandskrankenversicherung. Zur finanziellen Absicherung sollten sich Eheleute bei bestehenden privaten Renten-, Unfall- und Lebensversicherungen gegenseitig als Begünstigte eintragen lassen. Außerdem sollte über eine Risikolebensversicherung nachgedacht werden – spätestens wenn sich Nachwuchs ankündigt.
5. Krankenversicherung
Hört ein Ehepartner auf zu arbeiten, beispielsweise um Kinder zu betreuen, kann der andere Partner ihn und die Kinder bei der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern.
6. Gemeinschaftskonto
Viele Paare eröffnen ein gemeinsames Konto für laufende Ausgaben. Beim Gemeinschaftskonto gibt es zwei Varianten. Eheleute wählen meist das Oder-Konto, bei dem jeder Kontoinhaber grundsätzlich allein über das Konto verfügen kann. Dies ist beim Und-Konto anders, hier bedarf jede Verfügung eines Kontoinhabers der Zustimmung des anderen. Nicht vergessen: Entscheiden Sie sich für ein Und-Konto oder behält jeder Partner sein eignes Konto, sollte mittels einer Vorsorgevollmacht sichergestellt werden, dass im Notfall (z. B. Krankheit oder schwerer Unfall) die Bankangelegenheiten des jeweiligen anderen Partners geregelt werden können. Vordrucke hierfür bieten die Kreditinstitute an.