Geld und Liebe, das kann, muss aber nicht immer zusammenpassen. Egal, ob verliebt oder verheiratet, Paare sollten sich Gedanken über die Wahl des richtigen Bankkontos machen, damit es später nicht zu Missverständnissen oder Streit kommt.

Das richtige Bankkonto für Paare

Paare sollten sich Gedanken über die Wahl des richtigen Bankkontos machen.

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Umso wichtiger ist es daher für Paare, sich frühzeitig Gedanken rund um die Themen Konto und Finanzen zu machen. Dabei spiel es keine Rolle, ob „nur“ ein gemeinsamer Haushalt bezogen wird oder ob man geheiratet hat oder demnächst heiraten möchte.

Das richtige Konto finden

Ein zentraler Punkt beim Thema Finanzen ist das Girokonto. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten und Partner sollten sich genau überlegen, welches Kontomodell das richtige für sie ist.


Ein Konto für jeden

Wenn beide Partner bereits über ein eigenes Konto verfügen, auf das zum Beispiel Gehalt einfließt und von dem laufende Ausgaben abgebucht werden (Miete, Strom, Mobilfunk, Vereinsbeiträge etc.), kann es sinnvoll sein, beide Konten weiterzuführen.

Dann sollte allerdings abgesprochen werden, wer welche Kosten einer gemeinsamen Haushaltsführung übernimmt, um zu der gewünschten Aufteilung zu gelangen.

Allerdings fallen dann gegebenenfalls zu zahlende Kosten für die Kontoführung doppelt an.

Aufpassen muss man auch im Hinblick auf eine gegenseitige Vertretung. Partner oder Ehepartner können im Notfall nämlich nicht automatisch über das Konto des anderen verfügen, auch nicht bei Krankheit oder einem schweren Unfall. Daher ist es wichtig, vorher entsprechende Vollmachten (Konto-/Depotvollmacht) zu erstellen. Entsprechende Formulare dafür erhält man bei seiner Bank oder Sparkasse.

Das „Oder-Konto“

Weit verbreitet ist das sogenannte „Oder-Konto“. Bei diesem kann jeder der Kontoinhaber grundsätzlich ohne Mitwirkung des anderen über das Konto oder Depot verfügen.

Dabei gilt: Alle Kontoinhaber eines solchen Gemeinschaftskontos haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet konkret, dass jeder Partner für den anderen einstehen muss. Wenn zum Beispiel ein Kontoinhaber das gemeinsame Konto überzieht, kann die Bank von jedem einzelnen Kontoinhaber die Rückzahlung in voller Höhe verlangen.

Zwar kann jeder Kontoinhaber jederzeit die Einzelverfügungsbefugnis des anderen für die Zukunft widerrufen. Ab einem solchen Widerruf kann dann kann nur noch gemeinsam über das Konto verfügt werden. Im Zweifel kann dies aber bereits zu spät sein.

Man sollte sich deshalb gut überlegen, ob das Vertrauen groß genug ist, um ein solches gemeinsames Konto zu führen.

Zusätzliches Konto für den gemeinsames Haushalt

Viele Paare – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht – behalten daher ihre eigenen bereits vorhandenen Girokonten und eröffnen zusätzlich noch ein Gemeinschaftskonto zur Haushaltsführung. Darauf überweist dann jeder monatlich einen festen vereinbarten Betrag. Die Summe sollte dann allerdings zur Deckung der gemeinsamen Kosten ausreichend bemessen sein.