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Fristverlängerung beim Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld können Familien pro Kind bis zu 12.000 Euro sparen. Die Corona-Pandemie bedrohte bei vielen jedoch die fristgemäße Beantragung. Jetzt hat die Bundesregierung mit einer Fristverlängerung reagiert.

Die Frist für Anträge auf Baukindergeld wurde verlängert

Die Frist für Anträge auf Baukindergeld wurde von der Bundesregierung verlängert.

Familien mit Kindern können mit dem Baukindergeld über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu 12.000 Euro staatliche Förderung je Kind erhalten, wenn sie eine selbst genutzte Immobilie bauen oder kaufen. Vor allem Familien mit ein oder zwei Kindern nutzen die Förderung, sechzig Prozent davon haben Kinder unter sechs Jahren.


Das Baukindergeld hat sich so – trotz vieler kritischer Stimmen – zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Seit der Einführung im Jahr 2018 wurden bereits über fünf Milliarden Euro an insgesamt mehr als 265.000 Familien mit Kindern ausgezahlt.

Corona-Pandemie bedroht Baukindergeld

Viele Familien wollen in 2020 die Vorteile des Baukindergeldes noch für sich nutzen. Die Corona-Pandemie drohte ihnen jedoch einen Strich durch die Rechnung zu machen. Auch wenn die Nachfrage am Immobilienmarkt unverändert hoch blieb, sorgte der Lockdown häufig für Verzögerungen. Besichtigungen oder Finanzierungsberatungen konnten nicht stattfinden und auch die Genehmigungen für bereits fest geplante Bauvorhaben ließen häufig länger auf sich warten.

Damit lief vielen Bauherren die Zeit davon. Ihnen drohte, die gesetzten Fristen nicht einhalten zu können. Denn nach ursprünglicher Regelung musste der notariell beglaubigte Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2020 unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen.

Bundesregierung verlängert Förderzeitraum für Baukindergeld

Doch jetzt gibt es eine vorläufige Entwarnung vom Bund: Der Förderzeitraum wurde um drei Monate verlängert. Laut Beschluss des Bundeskabinetts können bau- und kaufwillige Familien sich ihren Anspruch auf das Baukindergeld noch bis zum 31. März 2021 sichern.

Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Förderantrag stellen. Für alle Bauvorhaben gilt nun, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegt. Die Anträge müssen dann innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Dort sind die Fördertöpfe noch ausreichend gefüllt. Bis zum 31. Dezember 2023 können rund 500.000 weitere Anträge auf Baukindergeld gestellt werden, um die noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel auszuschöpfen.

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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