Anzeige

Für wen macht ein Gemeinschaftskonto Sinn?

Sie überlegen, ob Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen sollen, doch sind sich noch nicht sicher, ob es die richtige Option für Sie ist? Keine Sorge, wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen, sodass Sie leichter eine Entscheidung treffen können.

Ein Girokonto lässt sich auch als Gemeinschaftskonto eröffnen

Ein Girokonto lässt sich auch als Gemeinschaftskonto eröffnen und nutzen.

Ein Gemeinschaftskonto wird auch gerne als Partnerkonto oder Haushaltskonto bezeichnet und beschreibt ein Konto für jede Person im Haushalt. Dies hat zur Folge, dass alle Ausgaben und Einnahmen über das Konto laufen und jede Person in diesem Haushalt über das Konto bestimmen kann. Statt also, wie oft in einer Beziehung, getrennte Konten zu haben, können Sie sich auch dazu entscheiden, das Konto zu teilen. Ein Gemeinschaftskonto kann allerdings auch als extra Konto für Paare, WG Bewohner und auch Menschen mit einem gemeinsamen Projekt genutzt werden. Hier kann jede Person einen bestimmten Betrag einzahlen, welcher dann gemeinsam genutzt wird. In diesem Fall hat jede Person allerdings auch noch ihr eigenes Haupt-Konto.

Oder-Konto und Und-Konto

Ein Oder-Konto bezeichnet ein Konto, von dem beide Parteien gleichermaßen profitieren und diese Personen können es nach eigenem Belieben nutzen. Das Und-Konto hingegen ist sehr ähnlich, doch muss jede Person, welche das Konto, nutzt die, Erlaubnis der anderen einholen.

Wann eignet sich ein Gemeinschaftskonto?

Fragen Sie sich nun, für wen ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll? Dann sind Sie hier genau hier richtig, denn wir möchten Ihnen die Personengruppen und Situationen vorstellen, in denen ein Gemeinschaftskonto durchaus eine gute Idee ist.

Paare

Sie sind bereits seit längerer Zeit mit Ihrem Partner zusammen und wohnen womöglich in einer gemeinsamen Wohnung? Dann kann es sich lohnen, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Mit diesem Konto können dann die Einkäufe oder auch sonstige Rechnungen, die im Alltag aufkommen, bezahlt werden.

WGs

Strom und Wasser muss bezahlt werden, doch keine Person in der WG fühlt sich dafür verantwortlich? Es dauert immer Ewigkeiten bis die Person, welche das Geld vorgestreckt den Anteil von jedem WG Mitglied wieder bekommt? Dann lösen Sie dieses Problem mit einem Gemeinschaftskonto. Hier kann jeder WG Bewohner einen bestimmten Betrag monatlich einzahlen und schon hat sich das Problem gelöst.

Gemeinsame Projekte

Es gibt viele gemeinschaftliche Projekte, welche von einem Gemeinschaftskonto profitieren. Dies kann unter anderem eine Hochzeit sein, welche viel Vorbereitung und auch Kosten mit sich bringt. Die Kosten für unter anderem einen Junggesellenabschied können dann ganz einfach mit einem Gemeinschaftskonto bezahlt werden.

Vor – und Nachteile eines Gemeinschaftskontos

Sie sind noch nicht überzeugt? Dann möchten wir Ihnen hier die Vorteile und Nachteile eines Gemeinschaftskontos erläutern. Dies hilft Ihnen hoffentlich eine Entscheidung zu treffen.

Vorteile:

  • Einfache Nutzung
  • Ideal für Zahlen gemeinsamer Kosten
  • Faire Aufteilung
  • Übersicht über Finanzen

Nachteile:

  • Missbrauch möglich
  • Vertrauen nötig

Was man beim Gemeinschaftskonto noch beachten sollte

Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle, die berücksichtigt werden sollten. Welche das sind und was in diesen Situationen nötig ist, möchten wir hier thematisieren.

Schenkungssteuer

Sollte zu viel Geld von einer Person eingezahlt werden, dann kann es zur Schenkungssteuer kommen. Um dies nicht zu riskieren, raten wir Ihnen, den Freibetrag in keinem Fall zu überschreiten.

Scheidung oder WG-Auflösung

Im Falle einer Scheidung oder einer WG-Auflösung ist es wichtig, dass beide Personen der Kündigung des Kontos einwilligen, sodass das restliche Geld geteilt werden kann. Diese Kündigung erfolgt meist schriftlich, sodass beide Parteien unterschreiben müssen. In den meisten Fällen wird das Gemeinschaftskonto zu einem Konto für eine Person.

Pfändung & Überziehung

Eine Person hat das Gemeinschaftskonto überzogen? Dann haften dennoch beide! Leider gibt es hier keinen Schutz, sollte das Konto überzogen werden. Wie der Name “Gemeinschaftskonto” schon sagt, sind beide Personen für das Konto verantwortlich. Demnach raten wir Ihnen nur mit Personen, denen Sie vertrauen ein Konto zu eröffnen.

Todesfall

Sollte es zu einem Todesfall kommen, dann muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden und das Konto wird als Konto für eine Person umgewandelt. Wenn sich noch Geld auf dem Konto befindet, dann entscheidet das Testament, wer die Hälfte des Anteils bekommt.

Ihnen hat der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn gerne in Ihrem Netzwerk

Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

Anzeige

Kommentare sind geschlossen