Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder bauen, haben Anspruch auf Baukindergeld. Doch zum Jahresende 2020 läuft die Förderung aus. Für Eltern, die noch davon profitieren wollen, gibt es einiges zu tun.
Das Baukindergeld ist eine Maßnahme, mit der der Staat den Erwerb von Wohneigentum fördern will. Die Regelung wurde 2018 eingeführt. Mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt der Staat beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände. Über 200.000 Anträge haben Familien bereits gestellt, wie eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Juni ergab. Die meisten wollen ein Haus kaufen statt neu zu bauen. Kleinere Mittelstädte mit unter 50.000 Einwohnern sind am beliebtesten.
Die Bausparkasse Schwäbisch-Hall weist darauf hin, die Förderung zum Jahresende 2020 ausläuft. Eltern, die noch davon profitieren wollen, müssen bis zum 31. Dezember die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag vorliegen haben.
In 4 Schritten zum Baukindergeld
Für die Beantragung und den Bezug von Baukindergeld sind vier Schritte notwendig. Dabei sind jeweils Fristen zu beachten.
Schritt 1: Voraussetzungen für Baukindergeld prüfen
Baukindergeld können Familien neben anderen staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen. – Ralf Oberländer, Schwäbisch Hall
Einen Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben. Zudem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro.
Maßgeblich für die Gewährung der Förderung sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen finden Sie am schnellsten auf dem Einkommensteuerbescheid.
Als weitere Voraussetzung gilt: Der Antragsteller muss für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem kindergeldberechtigten Elternteil in einem Haushalt leben.
Für jedes Kind erhalten Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Wird sie über diesen Zeitraum beantragt, hat die Familie ein Plus von 12.000 Euro je Kind.
Neben Baukindergeld können Familien auch andere Förderungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Wohn-Riester. Welche Förderungen in Frage kommen, lassen kann am besten individuell mit einem Berater geklärt werden. In Bayern zum Beispiel können Eltern das Baukindergeld um bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr aufstocken. Teilweise fördern auch Städte und Gemeinden den Bau oder Kauf von Wohneigentum.
Schritt 2: Hausbau oder Kauf vorziehen?
Noch in diesem Jahr bauen oder kaufen – das ist für viele, die bereits in der Planung stecken, auch eine Frage des Budgets. Wer aber sein Baugrundstück schon ausgewählt oder die Gebrauchtimmobilie schon genau im Auge hat, sollte dringend prüfen, ob der Immobilienerwerb noch in diesem Jahr möglich ist. Denn egal, ob Eltern das Baukindergeld für einen Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie nutzen: die Förderhöhe bleibt gleich. Bei Gebrauchtimmobilien können Modernisierungen, die das momentane Finanzierungsbudget überschreiten, auch im Nachgang realisiert werden.
Schritt 3: Bau oder Kauf schriftlich festhalten
Ob Kauf oder Bau: Wer Baukindergeld beantragen will, muss sein Vorhaben bis zum 31. Dezember 2020 schriftlich festgelegt haben. Für Bauherren ist dies die erteilte Baugenehmigung, für Immobilienkäufer der Kaufvertrag. Der Anspruch auf Baukindergeld gilt nur für notariell geschlossene Kaufverträge und Baugenehmigungen, die noch in diesem Jahr erteilt werden.
Schritt 4: Einzug und Antragstellung
Den Antrag stellen Eltern nach ihrem Einzug online bei der KfW. Das muss nicht zwischen Umzugskisten geschehen: Familien haben nach dem Einzug sechs Monate Zeit für den Antrag. Als Nachweis gilt dann die Meldebescheinigung. Wer eine bereits selbstgenutzte Wohneinheit erwirbt, für den läuft die Antragsfrist von sechs Monaten ab Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Spätestens am 31. Dezember 2023 muss der Antrag gestellt sein.
Weitere Informationen zur Antragstellung, zu Voraussetzungen und Nachweisen finden Sie unter: www.kfw.de/baukindergeld