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Interview: PSD2 kommt! Was ändert sich für Ihr Konto?

Bankkunden und Finanzinstitute müssen ab Januar 2018 mit einigen Änderungen rechnen. Die neue EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 tritt in Kraft. Damit können auch Drittanbieter Zugang zu Kundendaten erhalten. Was dies für Kunden bedeutet, hat der Ratgeber Ralf Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gefragt.

Neue Regeln für das Bezahlen

Die neue europäische Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 bringt Regeln für das Bezahlen.

Neues Jahr, neue Regeln. Alle Bankkunden bekommen einen Brief ihrer Hausbank zur Änderung ihrer AGBs. Denn ab 13. Januar 2018 gelten neue europaweite Regeln für den Zahlungsverkehr. PSD2 lautet das Stichwort. Dahinter verbergen sich neue Regeln der Europäischen Union für den Zahlungsverkehr, die Kunden von Banken und Sparkassen besser schützen sollen.

Auswirkungen von PSD2 für Bankkunden

Eine wesentliche Neuerung durch PSD2 ergibt sich für kontoführende Zahlungsdienstleister zu denen auch die Banken und Sparkassen zählen. Diese müssen künftig Drittanbietern einen Zugang zu den Konten ihrer Kunden zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, die Kunden haben diesen dafür eine Erlaubnis erteilt.

Matthias Hönisch im Gespräch

Matthias Hönisch ist Zahlungsverkehrsexperte beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Der Ratgeber hat ihn zu den Auswirkungen der neuen Regeln im Zahlungsverkehr für Bankkunden befragt. Lesen Sie, was sich konkret bei Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Online-Banking ändert.

Matthias Hönisch – BVR Zahlungsverkehrsexperte

Matthias Hönisch ist Zahlungsverkehrsexperte beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Ratgeber: Herr Hönisch, was genau ändert sich denn für Bankkunden?

Matthias Hönisch: Im Prinzip gibt es drei wichtige Änderungen: Zum Ersten sinkt die Haftungsgrenze für Kunden auf maximal 50 Euro. Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder beim Online-Banking – nämlich bei der PIN oder TAN – haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis maximal 150 Euro – maximal, solange er die Karte oder sein Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt nun auf maximal 50 Euro und lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz haftet der Kunde auch weiterhin unbeschränkt.

Ratgeber: Wie sieht die zweite wichtige Änderung aus?

Matthias Hönisch: Die zweite große Änderung ist mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen. Sie kennen das bestimmt, wenn Sie in einem Hotel oder bei Autovermietung sind, dann reservieren die bei der Buchung einen bestimmten Betrag von Ihrem Kartenkonto. Ab dem kommenden Jahr muss der Karteninhaber dem vorher ausdrücklich zustimmen, denn erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

Ratgeber: Auf welche Neuerung müssen sich Bankkunden noch einstellen?

Matthias Hönisch: Die dritte und bestimmt wichtigste Neuerung betrifft die Dienste im Online-Banking; Bank-Kunden können sogenannte Drittanbieter damit beauftragen, für Sie Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Dienstleister nunmehr gesetzlich reguliert und dann beaufsichtigt werden, dürfen Kunden gegenüber diesen Diensten auch ihre PIN und TAN einsetzen.

Ratgeber: Was genau steckt da dahinter?

Matthias Hönisch: Künftig müssen Banken und Sparkassen nach dem Willen der Europäischen Union auch Drittanbietern, wie zum Beispiel Finanz-Start-ups, den Zugriff auf Girokonten und diesbezügliche Daten ermöglichen. Vorher waren die Daten der Bankkunden durch das Bankgeheimnis grundsätzlich geschützt, jetzt kann der Kunde aber selber entscheiden, ob er die Daten an Drittdienste weitergeben möchte. Wichtig ist hierbei, dass der Kunde selber entscheiden kann, wem er seine PIN beziehungsweise Daten gibt, im Sinne seiner eigenen Daten-Souveränität. Wenn Bankkunden zum Beispiel durch die Weitergabe der PIN die Erlaubnis für eine Weitergabe erteilen, erfolgt dann der Zugriff über eine technische Schnittstelle bei seiner Hausbank. Hier werden natürlich die hohen Sicherheitsstandards gewahrt.

Ratgeber: Und welche Auswirkungen haben diese ganzen Änderungen konkret für den Bankkunden?

Matthias Hönisch: Kunden werden sich künftig häufiger identifizieren müssen, zum Beispiel beim Zugang in das Onlinebanking oder  bei Zahlungen im Onlineshopping, das ist vielleicht etwas weniger bequem, aber es erhöht auf jeden Fall die Sicherheit, da man sich bei Bankgeschäften zum Beispiel zusätzlich mit einer PIN oder einer TAN als Kunde ausweisen muss.

Ratgeber: Danke für das Gespräch!

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Über den Autor

Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring befasst sich seit über 30 Jahren beruflich mit Banken und Finanzdienstleistern. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Er ist Herausgeber von Der-Bank-Blog.de und hält Vorträge bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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