Kurse von Bitcoin und anderen Kryptowährungen haben unlängst wieder zugelegt. Viele Anleger nutzen dies, um Gewinne mitzunehmen. Dabei sind aber auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten.

Fragen zu Steuern bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen

Anleger müssen bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen steuerliche Aspekte berücksichtigen.

Während der Bitcoin noch zu Beginn des Jahres 2017 bei 1.000 US Dollar lag, folgte zwölf Monate später das Allzeithoch – der Bitcoin kratzte tatsächlich an der 20.000 US Dollar-Grenze. Wer hier rechtzeitig eingestiegen ist, durfte sich über einen ausgesprochen attraktiven Gewinn freuen.

Damals ist bei vielen Anlegern auch die Frage aufgetaucht, ob der erzielte Gewinn versteuert werden muss. Eine Frage, die nicht so leicht zu beantworten ist. Denn bei Investments in Kryptowährungen gibt es durchaus auch ein paar Besonderheiten, die Anleger beachten sollten, um nicht in eine Steuerfalle zu tappen.


Worauf private Anleger achten müssen

Hat man keine Lust mehr auf die von den Banken angebotenen Minizinsen, so muss man sich eben mit anderen Möglichkeiten auseinandersetzen. Ob Bitcoin, Ripple, Ethereum oder DASH: Kryptowährungen ziehen, vor allem seit dem Comeback des Bitcoins im Frühjahr 2019, viele an, die auf der Suche nach einer Alternative zu klassischen Anlagemöglichkeiten sind.

Privatanleger, die über entsprechende Plattformen – beispielsweise auf Coincierge.de – auf fallende oder auch steigende Kurse setzen, wobei sie nicht direkt in die jeweilige Kryptowährung investieren, müssen ihre Gewinne natürlich versteuern. So ist die Abgeltungsteuer (25 Prozent) zuzüglich des Solidaritätszuschlages zu entrichten.

Entscheidet sich der Privatanleger jedoch dafür, sein Geld in eine Kryptowährung zu investieren, also tatsächlich Coins zu erwerben, so muss er keine Abgeltungsteuer bezahlen, sondern erzielte Gewinne als „sonstige Einkünfte“ anführen. Bei privaten Investoren sind die Veräußerungsgewinne nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen dem Erwerb der Coins und dem Verkauf ein Zeitraum von weniger als einem Jahr bestanden hat. Die steuerfreie Gewinnsumme liegt bei 600 Euro. Übersteigt der Gewinn diese Grenze, so ist dieser zur Gänze mit dem progressiven Steuersatz zu versteuern. Innerhalb dieser Jahresfrist können die Verluste von den erzielten Gewinnen abgezogen werden.

Worauf Unternehmer achten müssen

Handelt es sich um ein Unternehmen oder um eine gewerblich tätige Person, also um keinen Privatanleger, so ist es nicht möglich, private Veräußerungsgeschäfte zu tätigen. Wer sich für das Geschäft mit den Kryptowährungen interessiert, die sich zudem noch im Betriebsvermögen befinden, so handelt es sich immer um Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb – hier kommt der § 15 des Einkommensteuergesetzes (kurz: EStG) zur Anwendung. In diesem Fall gibt es auch keine Mindesthaltedauer, die sodann dafür sorgt, dass eine Steuerfreiheit eintritt. Die erzielten Gewinne unterliegen, je nachdem, welche Rechtsform besteht, der Einkommensteuer (bei Personengesellschaften wie Einzelunternehmer) oder auch der Körperschaftsteuer (beispielsweise bei AGs oder auch GmbHs). Zudem unterliegen sie auch der Gewerbesteuer.

Jedoch geht es nicht nur um die ertragsteuerlichen Auswirkungen, sondern auch um umsatzsteuerliche Aspekte. Im Jahr 2015 hat der Europäische Gerichtshof (kurz: EuGH) in der Sache Hedqvist entschieden, dass ein gewerblicher Umtausch von Bitcoin in eine klassische Währung, also etwa in Euro oder auch US Dollar, nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.

Aufgrund der Tatsache, dass es bislang noch keine Verfügung von Seiten der deutschen Finanzverwaltung oder auch keine Entscheidung von einem deutschen Finanzgericht gibt, kann jedoch nur von einer teilweisen zufriedenstellendenden Behandlung von Bitcoin-Geschäften gesprochen werden.

Aus diesem Grund ist es ratsam, dass sich Unternehmer, die mit Kryptowährungen spekulieren, im Vorfeld mit Steuerexperten beraten, inwiefern die digitalen Währungen besteuert werden sollen.

Steuerexperten können weiterhelfen

Wer sein Geld in den Kryptomarkt investiert, der muss natürlich ein paar steuerliche Aspekte berücksichtigen. Denn zu glauben, dass die Gewinne, die man mit dem Bitcoin, Ripple oder Litecoin erzielt, steuerfrei sind, wäre wohl zu optimistisch.

Ist man unsicher, ob die erzielten Gewinne oder verbuchten Verluste Auswirkungen auf die gesetzliche Steuerpflicht haben, sollte man daher einen Experten kontaktieren. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Kryptowährungen um eine noch relativ junge Materie handelt, ist es empfehlenswert, wenn im Zuge der ersten Kontaktaufnahme mit dem Steuerexperten die Frage geklärt wird, ob dieser auch mit der Materie vertraut ist.