Die Anzahl der Einbruchsdelikte ist 2015 um fast zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Über 167.000 Wohnungseinbrüche sind in der bundesweiten polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Vor diesem Hintergrund fragen sich immer mehr Menschen, wie sie Wertgegenstände und wichtige Dokumente sicher aufbewahren können. Ein Bankschließfach kann hier gute Dienste leisten.

Bankschließfach oder Banktresor

Ein Bankschließfach ist ein sicherer Aufbewahrungsort für Wertgegenstände

Wertsachen sollte man generell nicht im Haus oder in der Wohnung aufbewahren. Schon gar nicht, wenn man verreist ist. Wohin also mit Bargeld, Gold, Schmuck oder wichtigen Papieren und Dokumenten, wie Verträgen, Testamenten, Zeugnissen oder ähnlichem? Während ein Diebstahl von Vermögensgegenständen „nur“ materielle Schäden hinterlässt, sind Dokumente nur mit viel Aufwand und zum Teil überhaupt nicht mehr wiederzubeschaffen.

Bankschließfach bietet sichere Aufbewahrungsmöglichkeit

Die wenigsten Menschen haben einen Tresor zu Hause. Abhilfe schafft hier der Tresor bei einer Bank in Form eines Bankschließfachs. Dort sind Wertsachen genauso gut geschützt wie das Geld der Bank.


Es gibt sie in unterschiedlichen Größen und Preisen bei vielen Banken und Sparkassen. Manche sind mit einem Schlüssel gesichert, andere elektronisch mit der Bankkundenkarte. Man kann sie kurzfristig (z.B. für Urlaubsabwesenheit) oder für einen längeren Zeitraum anmieten.

Von kleinen Schließfächern, in denen gerade mal ein schmaler Aktenordner Platz findet, bis zu großen, die rund 550 Liter fassen und damit einem kleine Bücherregal entsprechen. Die Preise liegen dafür zwischen 50 und mehreren 100 Euro, je nach Größe des Fachs.

Allerdings ist die Nachfrage nach Bankschließfächern stark angestiegen. Nicht bei allen Instituten gibt es noch freie Kapazitäten.

Anonymität bietet zusätzlichen Schutz

Zusätzlichen Schutz bietet die mit einem Bankschließfach verbunden Anonymität. Nur der Kunde selbst weiß, was in dem Fach gelagert wird. Die Bank darf keine Kenntnis vom Inhalt Ihres Fachs haben.

Wer allerdings ein Schließfach bei einer Bank mieten will, muss sich – wie bei einer Kontoeröffnung – mit einem amtlichen Dokument (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung) ausweisen.

Banken müssen Schließfächer nicht an die Finanzbehörden melden. Allerdings sind sie dazu verpflichtet, beim Tod des Inhabers eine Meldung abzugeben. Auch dann ist der Bank ein Blick ins Innere jedoch verwehrt. Allerdings müssen die Erben ggf. im Rahmen der Erbschaftssteuer Auskunft über den Inhalt geben.

Schließfach-Versicherung für noch mehr Schutz

Einige Banken schließen Bargeld vom Versicherungsschutz aus. Wer zusätzlichen Schutz möchte, kann zusätzlich eine Schließfach-Versicherung abschließen. Oft ist diese bereits in der Hausratsversicherung enthalten. Wenn nicht, hilft die Bank oder Sparkasse bei der Vermittlung weiter. Wenn Sie diese Zusatzversicherung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich unbedingt eine Liste der Dinge machen, die Sie ins Schließfach legen – am besten mit Fotos und Daten – damit Sie im Falle eines Einbruchs „nachweisen“ können, was Sie aufbewahrt haben. Bei Bargeld empfiehlt es sich, einen Zeugen hinzuzuziehen oder jeden Schein einzeln zu fotografieren, so dass die Seriennummer zu lesen ist.

Video: Wissenswertes rund ums Bankschliessfach

Im folgenden Video des Bankenverbandes erfahren Sie noch mehr Wissenswertes rund ums Bankschliessfach:

https://www.youtube.com/watch?v=z3HyLmXNOVE