Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Gerade jetzt kann es sich lohnen, die persönlichen Finanzen zu checken. Denn wer noch 2018 handelt, kann sich Vorteile sichern und Geld sparen.

Finanzcheck 2018

Mit einem Finanzcheck zum Jahresende 2018 können Bankkunden Vorteile sichern und Geld sparen.

Der Bankenverband hat zum bevorstehenden Jahreswechsel darauf hingewiesen, dass es sich für Kunden von Banken und Sparkassen lohnen kann, noch vor dem 31. Dezember einen Finanzcheck durchzuführen. Dabei sollten Sie vor allem die folgenden Dinge tun, um sich finanzielle Vorteile nicht leichtfertig entgehen zu lassen.

Freistellungsaufträge überprüfen

Vor allem dann, wenn Sie mehrere Bankverbindungen haben, sollten Sie vor Jahresende prüfen, ob Sie die Freistellungsaufträge sinnvoll verteilt haben. Je nach Ertragslage auf Konten und Depots kann es sinnvoll sein, die Freistellung anzupassen.


Für Fondsanleger wichtig: Seit 2018 gilt für Investmentfonds ein neues Steuerrecht. Die von einem Fonds nicht ausgeschütteten Erträge werden künftig pauschal berechnet (sogenannte Vorabpauschale). Den darauf anfallenden Steuerbetrag muss die Bank von dem Kontoguthaben des Anlegers einziehen und abführen. Dazu ist die Bank auch dann berechtigt, wenn dadurch das Konto überzogen wird.

Sollte das passieren, können Sie widersprechen, müssen sich dann aber selbst darum kümmern, dass die Steuerschuld beim Finanzamt beglichen wird. Mit einem Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe können Sie den Abzug gegebenenfalls vermeiden.

Verlustbescheinigung beantragen

Noch bis zum 15. Dezember können Sie bei Ihrer Bank eine Verlustbescheinigung für Aktien- oder Fondsverluste beantragen. Das ist sinnvoll, wenn Sie Depots bei mehreren Banken führen und Gewinne bei einer Bank mit Verlusten bei der anderen Bank verrechnen möchten.

Riester-Zulagen sichern

Wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie darauf achten, dass ihre Einzahlungen ausreichen, um die volle Förderung zu erhalten. Mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens müssen dafür dem Vertrag gutgeschrieben werden, gefördert werden höchstens 2.100 Euro. Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag einzurichten.

Sondertilgungsrecht bei Immobiliendarlehen nutzen

Bei einem Immobiliendarlehen werden häufig Sondertilgungen vereinbart, aber dann doch nicht genutzt. Dabei können Sie von dieser Möglichkeit in der Regel einmal im Jahr Gebrauch machen. Das kann sich lohnen, denn eine frühzeitige Tilgung spart Zinsen.

Baukindergeld beantragen

Ein wichtiger Hinweis für Familien und Alleinerziehende, die ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten: Bis zum 31. Dezember 2018 können Sie noch Baukindergeld beantragen, wenn Sie zwischen dem 1. Januar und dem 17. September 2018 eingezogen sind. Bei einem späteren Einzugsdatum gilt eine Frist von drei Monaten.

Der jährliche Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind wird maximal zehn Jahre ausgezahlt. Dabei gilt eine Einkommenshöchstgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind zusätzlich 15.000 Euro. Nähere Informationen finden Sie bei der KfW- Bankengruppe.