Am 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft getreten. Auch die Kunden von Banken und Sparkassen sollen damit besser vor Datenmissbrauch geschützt werden.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft alle Bürger und Unternehmen und damit auch Banken, Sparkassen und deren Kunden. Mit ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 gilt EU-weit ein einheitliches Datenschutzrecht, das aber auch außerhalb der EU Wirkung entfaltet, sobald diese in Europa aktiv sind.
Unternehmen müssen künftig ihre Kunden noch ausführlicher als bisher über die Speicherung und Verwendung von deren Daten informieren. Zusätzlich werden die Rechte von Kunden erweitert. Beispielsweise besteht ein Auskunftsrecht oder Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung.
Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf Bankkunden
Für Bankkunden bedeutet die DSGVO konkret, dass das hohe Datenschutzniveau von Banken und Sparkassen nicht nur bestehen bleibt, sondern weiter gestärkt und vor allem transparenter wird.
Die meisten Kreditinstitute werden ihren Kunden eine ausführliche Informationsschrift zur EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung stellen. Darin finden sich Informationen unter anderem darüber
- Was Ihre Bank mit Ihren Daten macht.
- Welche Quellen und Daten genutzt werden.
- Für welche Zwecke Daten gespeichert und verwendet werden.
- Wie Sie der Datennutzung in bestimmten Fällen widersprechen können.
Nur geringe Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Bank und Kunde
Die Banken und Sparkassen haben auch bislang schon sehr hohe Datenschutz-Standards. Insgesamt hat die Datenschutz-Grundverordnung daher nur geringe Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Banken und ihren Kunden.
Die meisten von Geldinstituten getätigten Datenverarbeitungen bleiben denn auch weiterhin zulässig. Denn diese erfolgen ganz überwiegend zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Dies betrifft zum Beispiel die Erhebung persönlicher Daten bei einer Kontoeröffnung oder die Datennutzung für einen Kreditvertrag.
Auch sind Banken und Sparkassen weiterhin gesetzlich zur Datenverarbeitung verpflichtet, zum Beispiel bei der Erhebung der Abgeltungsteuer oder zur Bekämpfung von Geldwäsche.