Das Jahr 2019 neigt sich dem Ende entgegen. Es kann sich lohnen, vorher die eigenen Finanzen einer genauen Überprüfung zu unterziehen, um sich mögliche Vorteile und Ersparnisse nicht entgehen zu lassen.
Der Bankenverband weist Kunden von Banken und Sparkassen auf die Vorteile eines Finanzchecks zum Jahresende hin. Es gilt, folgendes zu tun:
- Freistellungsaufträge überprüfen,
- Verlustbescheinigung beantragen,
- Riester-Zulagen sichern,
- Sondertilgungsrecht bei Immobiliendarlehen nutzen sowie
- Baukindergeld beantragen.
Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge
Gerade wenn Sie mehrere Bankverbindungen haben, sollten Sie vor dem Jahreswechsel überprüfen, ob Sie die Freistellungsaufträge sinnvoll verteilt haben. Je nach Ertragslage auf den einzelnen Konten und Depots macht es durchaus Sinn, die Freistellung anzupassen.
Wichtig für Fondsanleger: Seit 2018 gilt für Investmentfonds ein neues Steuerrecht: Die von einem Fonds nicht ausgeschütteten Erträge – beispielsweise aus thesaurierenden Fonds – werden nun pauschal berechnet (sog. „Vorabpauschale“). Den darauf anfallenden Steuerbetrag muss die Bank von dem Kontoguthaben des Anlegers einziehen und abführen. Dazu ist die Bank auch dann berechtigt, wenn dadurch das Konto überzogen wird. Sollte das passieren, können Sie widersprechen, müssen sich dann aber selbst darum kümmern, dass die Steuerschuld beim Finanzamt beglichen wird. Mit einem Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe lässt sich dieser Abzug gegebenenfalls vermeiden.
Beantragen Sie eine Verlustbescheinigung
Bis zum 15. Dezember können Anleger bei Ihrer Bank eine Verlustbescheinigung für Aktien- oder Fondsverluste beantragen. Das ist sinnvoll, wenn Sie Depots bei mehreren Banken führen und Gewinne bei einer Bank mit Verlusten bei der anderen Bank verrechnen möchten.
Da der 15. Dezember dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, wird empfohlen, den Antrag bis zum 13. Dezember zu stellen.
Sichern Sie Ihre Riester-Zulagen
Wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie darauf achten, dass ihre Einzahlungen ausreichen, um die volle Förderung zu erhalten. Mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens müssen dafür dem Vertrag gutgeschrieben werden, gefördert werden höchstens 2.100 Euro. Nutzen Sie ggf. die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag einzurichten.
Nutzen Sie Sondertilgungsrechte bei Immobiliendarlehen
Bei einem Immobiliendarlehen werden häufig Sondertilgungen vereinbart, aber dann doch nicht genutzt. Dabei können Sie von dieser Möglichkeit in der Regel einmal im Jahr Gebrauch machen. Das kann sich lohnen, denn eine frühzeitige Tilgung spart Zinsen.
Beantragen Sie Baukindergeld
Bis zum 31. Dezember 2019 können Familien und Alleinerziehende, die ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten noch Baukindergeld beantragen, wenn Sie nach dem 30. Juni eingezogen sind. Der jährliche Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind wird maximal zehn Jahre ausgezahlt. Dabei gilt eine Einkommenshöchstgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind zusätzlich 15.000 Euro.