Vermögenswirksame Leistungen sind Extra-Geld vom Arbeitgeber. In einigen Fällen gibt es zudem von staatlicher Seite eine Förderung. Viele Arbeitnehmer legen das Extra-Geld jedoch nicht an und verschenken so Monat für Monat bares Geld.
Einfach so Geld geschenkt bekommen? Kaum zu glauben, aber wahr. Zusätzlich zum Gehalt gibt es Boni von Arbeitgeber und Staat. Bis zu 40 Euro zusätzlich zahlen die meisten Chefs ihren Angestellten pro Monat freiwillig als Vermögenswirksame Leistung.
Geldgeschenke des Arbeitgebers bleibt oft ungenutzt
Von den rund 20 Millionen Angestellten in Deutschland, die Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben, legen nur 13 Millionen das Geld, das auf der Gehaltsabrechnung unter „Vermögenswirksame Leistungen“ aufgeführt ist, auch an. Vielleicht liegt es an dem sperrigen Begriff, vielleicht daran, dass das Geld in die betriebliche Rente fließt, vielleicht aber auch daran, dass viele Sparer das finanzielle Polster unterschätzen, auf dem sie sich dadurch im Alter ausruhen können. Zwar mag der Höchstbetrag von 40 Euro im Monat auf den ersten Blick wenig erscheinen. Aber auch Kleinvieh macht Mist – sofern der Arbeitnehmer das Geld, das er laut seinem Arbeits- oder Tarifvertrag bekommt, richtig anlegt. Hierfür eignen sich Banksparpläne, Bausparverträge, Aktienfonds und die Tilgung einer Baufinanzierung. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile, die es je nach Einkommen und Sparermentalität abzuwägen gilt.
VL-Bank- oder Fondssparplan?
Eine unkomplizierte Variante ist es, das Geld aus den vermögenswirksamen Leistungen in einen VL-Banksparplan einzuzahlen. Sie bietet Angestellten verschiedene Vorteile: Zum einen handelt es sich dabei um eine vergleichsweise sichere Anlagemöglichkeit, zum anderen ist die Laufzeit der Sparverträge meist flexibler als bei geförderten Angeboten. Ein VL-Banksparplan lohnt sich in erster Linie für jene, die die Einkommensgrenze für Aktienfondssparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits überschreiten. Die Nachteile: Je nach Bankinstitut setzt ein VL-Banksparplan einen monatlichen Mindestbetrag voraus; zudem können Erwerbstätige diese Anlagemöglichkeit nicht mit staatlichen Förderungen kombinieren.
Wer eine höhere Rendite anstrebt und sich der Kursschwankungen an der Börse bewusst ist, für den lohnt sich ein Fondssparplan. Wegen der Veränderungen am Aktienmarkt steht der Auszahlbetrag nicht von Anfang an fest, dafür profitieren Sparer jedoch von Unternehmensgewinnen und infolgedessen von guten Renditen. Günstige Angebote finden sich bei Direktbanken und Fondsvermittlern. Das Verbrauchermagazin Finanztip rät aufgrund der hohen Verwaltungskosten von aktiv gemanagten Fonds ab und empfiehlt stattdessen Indexfonds und ETFs, die den Aktienindex MSCI World widerspiegeln.
Staatliche Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zum Zuschuss vom Arbeitgeber unterstützt der Staat mit Arbeitnehmersparzulagen und Wohnungsbauprämien jene Angestellte, deren Jahreseinkommen die Summe von 17.000 beziehungsweise 20.000 Euro nicht überschreitet (Ehepaare: 35.800 oder 40.000 Euro). Wer wenig verdient, hat demnach bessere Karten, wenn es um staatliche Zuschüsse geht. Um die Prämie zu erhalten, müssen sie mindestens sieben Jahre in einen VL-Vertrag einzahlen. Für Bausparer gibt es zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage noch eine steuerfreie Wohnungsbauprämie. Die Einkommensgrenze liegt hier bei 25.600 Euro für Alleinstehende und bei 51.200 Euro für Verheiratete. Wenn das Bankinstitut eine zusätzliche Tilgung zulässt, können Kreditnehmer mit den vermögenswirksamen Leistungen auch ihren Baukredit abzahlen.
Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtig
Egal für welche Anlageform man sich entscheidet: Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtig. Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen und zu erhalten, müssen Angestellte bei der jährlichen Einkommensteuererklärung die Anlage VL ausfüllen.